Psychologische Beratung und Hypnose |
Speedy007
Jungspund

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Psychologische Beratung und Hypnose |
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Hallo zusammen,
habe hier eine bestehende Gewerbemeldung im Bereich "Psychologische Beratung und Hypnose". Der Gewerbetreibende möchte jetzt wohl abmelden da die Steuerkanzlei ihm dazu geraten hat da es sich ja hier, nach Meinung der Steuerkanzlei, um eine freiberufliche Tätigkeit handeln soll. Die Person hat wohl auch eine Zulassung als Heilpraktiker dir mir bis dato jedoch noch nicht vorliegt. Wäre hier nach eurer Meinung der § 6 GewO bzw. § 18 EStG
im Rahmen der Freiberuflichkeit anwendbar? Psychologische Beratung ist ja kein geschützter Begriff und kann theoretische von jedermann(frau) ausgeführt werden. Ein Hochschulstudium liegt hier wohl nicht vor.
Danke für eure Hilfe
Grüße
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1
18.03.2024 17:11 |
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Solon
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Hinterwäldler
Doppel-As
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Guten Morgen,
die Hypnose könnte man bei entsprechend fundierter Darlegung evtl. noch als Teil der Heilpraktikertätigkeit durchgehen lassen, aber die psychologische Beratung keinesfalls. Daher halte ich im vorliegenden Fall eine Gewerbeabmeldung nicht für möglich.
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
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2
19.03.2024 07:50 |
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Solon
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Roesje

Lebende Foren Legende


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Klassiker!
Nach Steuerrecht ist das auch so (Freiberuflichkeit § 18 EStG), nach Gewerberecht aber eben nicht, da kein freier Beruf/keine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert.
Die fundierte Darlegung, wie Hinterwäldler bereits sagte, könnte unter Umständen im Rahmen einer Heilpraktikertätigkeit durch Vorlage Heilpraktikererlaubnis/Ausbildung oder im Rahmen eines entsprechenden Studiums mit Universitätsabschluss (höhere Bildung) nachgewiesen und gerne von der Gewerbebehörde (nicht Gewerbetreibender, nicht Steuerberater, nicht Finanzamt) geprüft werden.
Ansonsten = Gewerbeanmeldung, da Gewerbe nach der GewO und Freiberufler nach EStG.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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3
19.03.2024 13:17 |
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Speedy007
Jungspund

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Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.
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4
10.04.2024 09:15 |
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