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[B]...und ich bohre nochmal nach:[/B]

Folgender Fall:
Herr Schmidt möchte ein Reisebüro eröffnen. Er denkt, mit einem wohlklingenden Phantasienamen wird er am Markt mehr Chancen haben. Deswegen entscheidet er sich für die Rechtsform einer Kommanditgesellschafft. Seine Freundin Frau Müller ist auch bereit, als Kommanditistin 10.000 € beizusteuern.
Als Name lässt er den supereinfallsreichen Namen "Sunshine4you" im Handelsregister eintragen.
Jetzt kommt er mit seinen KG-Unterlagen zu mir und möchte anmelden. Da sag ich ihm: "Das mit der KG, das können sie gleich mal vergessen, ich melde Sie nur als private bürgerliche natürliche Person an. Das nennt man übrigens eingetragenes Einzelunternehmen. Und unterstehen sie sich diesen Phantasienamen zu verwenden. Geschäfte macht Herr Schmidt. Basta!"

Also, ich glaube einfach nicht, dass das richtig ist.
Da müssten wir hier so manche Korrektur vornehmen und die meisten dieser Gewerbetreibenden hätten auch falsche Eintragungen auf ihren Internetseiten und verstießen damit gegen § 5 TMG.



Gepostet am 02.06.2016 um 10:06 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=101441#post101441


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