Forum-Gewerberecht

» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «

   

dem Kollegen Feldmann pflichte ich völlig bei, wobei noch ergänzend die HRA-Nr. für die KG und die HRB-Nr. für die GmbH genannt werden können. Das ist insbesondere dann sehr hilfreich, wenn es später zu Umfirmierungen ("Namensänderungen") kommt.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 08.01.2013 um 12:28 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79313#post79313


Beitrags-Print by Breuer76