Forum-Gewerberecht
» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «
dem Kollegen Feldmann pflichte ich völlig bei, wobei noch ergänzend die HRA-Nr. für die KG und die HRB-Nr. für die GmbH genannt werden können. Das ist insbesondere dann sehr hilfreich, wenn es später zu Umfirmierungen ("Namensänderungen") kommt.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
Gepostet am 08.01.2013 um 12:28 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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