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Autor Beitrag
Thema: Prüfbericht 2012?
Weyer RaBa

Antworten: 9
Hits: 11.531
28.11.2013 14:56 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Zitat:
Original von Steffen Balzer
Ohne gesetzliche Grundlage werde ich die Prüfberichte nicht nachfordern. Wer sie freiwillig einreicht, dem danke ich jedoch dafür.



So handhaben wir die Sache auch smile

Und da bei uns die Finanzanlagenvermittler erstaunt sind ob der Gesetzeslücke (Wir weisen sie statt sie uns darauf hin), geben wir die Information hierüber weiter und danken für die Füllung der Akte mit einem weiteren Prüfbericht.

Neblige Grüße ins Forenland.
Thema: Ausstellung ./. Spezialmarkt
Weyer RaBa

Antworten: 16
Hits: 43.739
14.02.2013 11:43 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Und wenn wir dabei sind...

darf ich dieses auch anfordern? Danke
Thema: Antragsunterlagen Notwendigkeit
Weyer RaBa

Antworten: 2
Hits: 2.850
24.09.2012 15:04 Forum: Gaststättenrecht


Hallo DanielV,

also bei Nr. 6-9 stimme ich zu. Ganz notwendig für den Antrag selbst erscheint das nicht. Regelt sich aber auch auf ganz andere Weise. Wir gehen vor Öffnung einer Gaststätte zur Prüfung nach § 22 GastG in die Lokalität. Gerade so Dinge wie Hygienevorschrift etc. sind dann ganz gut zu überprüfen, meist ist das Veterinäramt zeitgleich in Absprache mit vor Ort.

Zu Nummer 18 gab es vor einiger Zeit einen Hinweis durch einen Dozenten bei einer Tagung, Thema "Aktuelles im Gaststättenrecht": Wer einen (gültigen) Pachtvertrag vorlegen kann, belegt grds. hinreichend, dass er als Pächter anerkannt ist.
Nichts desto trotz lassen wir bei uns nach wie vor eine solche Einverständniserklärung vom ehem. Pächter bei Gewerbeabmeldung unterzeichnen Augen rollen

Ansonsten ist es immer so eine Sache, was bei Antragstellung verlangt wird. Das variiert von Verwaltung zu Verwaltung, teils ungemein.
Thema: Anlieferung von Waren im Wohngebiet
Weyer RaBa

Antworten: 6
Hits: 12.512
27.08.2012 11:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Naja fraglich ist doch viel eher, was tatsächlich ausgeübt wird, und nicht, was der Gewerbetreibende in der Gewerbeanzeige angegeben hat, oder?
Ob ich mich darauf verlassen würde?

Aber nicht verwechseln: Dem Gewerbetreibenden darf man mMn mal ganz deutlich sagen, dass er gezielt "Bürotätigkeit" an der dortigen Betriebsstätte angegeben hat. Und dann fragen, wieso da auf einmal LKWs halten Augenzwinkern

Ansonsten: Bauamt und B-Plan ist erst mal eine sinnvolle Idee. Meist steht sehr genau drin, was geht und was nicht.
Thema: Drei Gastronomiebetriebe - eine Toilettenanlage??
Weyer RaBa

Antworten: 6
Hits: 17.237
21.03.2012 10:57 Forum: Gaststättenrecht


Keine Lösung, aber doch ein Ansatz:

Bei uns ist in solchen Fällen der Kreis immer ganz gut an der Sache dran. Gerade die Möglichkeit, Toiletten für das Personal zur Verfügung zu stellen, wird dort sehr genau begutachtet.

Da es sich hier um Eisdiele, Dönerladen und Teestube handelt, treffen doch sehr viele Gefahrenpotentiale aufeinander. Da könnte das Veterinäramt entsprechende Aussagen tätigen, was machbar ist, und was nicht.

Ansonsten, rein konzessionstechnisch: Wenn die Toiletten nicht in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, würde ich so schnell auch keine Konzession erteilen. Wie kann es denn sein, dass Betriebe ohne WC-Anlage für die Gastronomie in Frage kommen? Wenn jemand den Laden für diese Zwecke pachtet, wäre das eine meiner (persönlich) ersten Fragen Kopfkratz "Wo sind die Toiletten für uns, aber v.a. für die Kunden?"

Weißnicht Alles ein wenig merkwürdig, mal wieder.
Thema: Gewerbeanmeldung vor Beginn
Weyer RaBa

Antworten: 2
Hits: 10.247
24.11.2011 18:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




Klingt mir ein wenig seltsam.

Also von hier kenne ich lediglich den Tatbestand, dass eine nachträgliche Meldung mit 3 Monaten Verspätung und mehr eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Da weist das Programm dann auch brav drauf hin Das mal bezüglich der von Ihnen angesprochenen Fristen.

Anders herum habe ich das allerdings auch noch nicht erlebt.
Es ist doch meist leider so, dass wir als Gewerbeamt erst nach Beendigung Kenntnis darüber erhalten. Genauso gut kann der Gewerbetreibende aber auch vorher sagen, er hört in einem Monat o.ä. auf.

Mit welcher Begründung kommt die anderen Behörde daher? Also bezüglich den negativen Erfahrungen?

Habe hier also keine ultimative Lösung inklusive einer Rechtsvorschrift parat, aber dass das sinnvoll ist, eine Meldung erst später entgegenzunehmen... naja Weißnicht

Vielleicht jemand anders?

Angenehmen Feierabend!
Thema: Poker - Was nun?
Weyer RaBa

Antworten: 19
Hits: 9.013
11.11.2011 11:40 Forum: Spielrecht


Ist dem so?
Habe mich persönlich damit noch nicht befasst, aber diese Online Pokerspielräume haben doch ihren Sitz in Gibraltar und ähnlichen Staaten?!

Gibt es da schon Urteile? Weißnicht smile
Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH
Weyer RaBa

Antworten: 59
Hits: 816.371
24.10.2011 09:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich muss es noch einmal aufgreifen.

Eine hier angemeldete Filiale der Firma X (nicht in unserer Gemeinde ansässig, lediglich unselbstst. Zweigstelle; GmbH & Co.KG sowie Verwaltungs GmbH) möchte die GmbH und deren Anmeldung "rückgängig" machen.

Das Gewerbe soll also auf die GmbH & Co.KG laufen.

Kann das nun funktionieren?
Klar, die GmbH & Co.KG kann ich mit dem phG (der GmbH) hinterlegen. So ist es aktuell auch der Fall. Aber habe ich dann gewereberechtlich alles geregelt? Ich dachte eigentlich, dass die GmbH & Co.KG nun nicht anzeigepflichtig sei.

Verwunderlich ist ist es aber m.E. dennoch, wenn die GmbH eigentlich die Gewerbetreibende ist, denn: Laut Tätigkeit ist doch die Co.KG den, in diesem Falle, Einzelhandel. Und nicht die GmbH. Oder kann man ihr das zuschreiben, wenn es heißt: "Beteiligung an Unternehmen sowie Verwaltung der Beteiligungen und Unternehmen"...

verwirrt Hätte ich bloß mal den Kram mit den Rechtsformen studiert
Thema: Korrekte Anmeldung einer GmbH & Co. KG
Weyer RaBa

Antworten: 2
Hits: 4.426
20.10.2011 15:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Residenz.

Ein wenig weiter unten im Unterforum findet sich eine ähnliche Diskussion über dieses Konstrukt schon einmal. Auch ich bin in der Sache durch das Forum gesurft, um eine Lösung zu finden.

Vielleicht helfen Ihnen die Erkenntnisse hier schon ein wenig weiter?

Ansonsten um etwas mehr auf diese Sachlage einzugehen:
Das kommt m.E. auf das jeweils vorliegende Gewerbeprogramm an.

Normalerweise sollte es möglich sein, die GmbH & Co.KG anzumelden, den phG einzutragen (nämlich die GmbH) und darin auch die Kommanditisten.
Bei manchen Programmen, so war es bei uns in einer vorigen Version leider leider auch, ging das aber leider nicht so ohne weiteres.

Vielleicht ist das ein Ansatz, um Ihnen bei der Problematik zu helfen?

Freundliche Grüße! smile
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
Weyer RaBa

Antworten: 152
Hits: 2.040.010
20.10.2011 11:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Rheinhesse.

Sollte sich das Ministerium dazu ausschließlich bei Ihnen äußern, wären wir erfreut, die Mitteilung ebenfalls zu erhalten.

Die Nachricht von gestern jedenfalls ging auch uns zu, mehr als den Kopf schütteln war bisher auch bei mir nicht drin. Wollte auch schon zurück mailen oder gar ein kurzes Telefonat führen.

Aber im Fall Fotovoltaikanlagen halten wir zu gerne die Füße still.
Es gibt zu oft zu viele Meinungen zu der ganzen Thematik, als dass wir uns da jetzt mit dem Ministerium auseinander setzen.

Aber vielleicht gibt es bald ja ein weiteres Schreiben, da sich diverse Gewerbeämter in Mainz melden.

Freundliche Grüße!
Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH
Weyer RaBa

Antworten: 59
Hits: 816.371
11.10.2011 14:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


So ist es auch bei uns.
GmbH & Co.KG mit phG und GF.

Dazu aber auch die Verwaltungs GmbH mit (mehreren) GF.
Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH
Weyer RaBa

Antworten: 59
Hits: 816.371
11.10.2011 13:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hierzu sei mir an dieser Stelle nochmal eine Frage gestattet.

Bei uns gibt es eine Unternehmenskette, die eine Filiale eröffnet hat.
Die Anmeldung erfolgte, samt Unterschriften etc., einmal für die GmbH & Co.KG sowie die GmbH.

Wenige Zeit später erhielt ich einen Anruf der Rechtsabteilung des Unternehmens. Man möge die GmbH & Co.KG dann bitte doch schleunigst wieder löschen, das ginge so ja nicht.

Es folgte eine kurze Rücksprache mit Kollegen aus den Nachbar-Verbandsgemeinden mit gleicher Firma und Filialen vor Ort. Haben (ob nun korrekterweise, oder eben nicht) auch GmbH & Co.KG + GmbH angemeldet. Die Kreisverwaltung empfahl ebenfalls, beides anzumelden.

Dozent aus Fortbildung sagte, die GmbH allein ist anzeigepflichtig. Wie weiter oben beschrieben, bin ich auch so langsam auf einer Wellenlänge mit dieser Meinung.

Fragen:

1. Wenn wirklich die GmbH, wie hier geschildert, ausschließlich anzeigepflichtig ist, wäre dies eigentlich kein Problem. Kann die GmbH & Co.KG ja wieder abmelden auf das Datum der Anmeldung.

2. Was, wenn der Anzeigepflichtige mit der Anmeldung beides anmeldet? Sollte er dann auch unterschrieben "abmelden"? Würde ich für mich eigentlich gerne in diesem Fall in Erwägung ziehen..
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