Forum-Gewerberecht

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Ich verfolge diese Diskussion schon so lange sie geführt wird und hadere auch immer mit der Frage, wer muss was anmelden. Ich lese stets, dass die Komplementärgesellschaften anzeigepflichtig sind und daher nur die XYZ Verwaltungs GmbHs ins Gewerberegister eingetragen werden. Kann es denn nicht sein, dass was anderes gemeint ist ? Bei der Frage nach der Anzeigepflicht bin ich mit der Meinung der meisten hier komform. Sprich - die XYZ Verwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat die Gewerbeanzeige zu erstatten ABER er meldet nicht die XYZ Verwaltungs GmbH an, sondern die XYZ GmbH & Co. KG. Aus Ermangelung an gültigen Rechtsvorschriften (zumindest sind mir für NRW keine derzeit gültigen diesbezüglich bekannt) und aus rein praktischen Gründen, empfehle ich diese Art der Anmeldung. Denn letztlich besteht unsere Hauptaufgabe ja darin, die IHKs und HWK und Finanzämter (und noch einige mehr) mit den Infos aus den Gewerbeanzeigen zu füttern und hier habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei der Anmeldung der GmbH & Co. KG, wobei in Feld 1 dann auf die Verwaltungs GmbH verwiesen wird) , alle Empfänger am wenigsten verwirrt sind ;-)
Mag ja jeder anders sehen, aber bislang macht diese Vorgehensweise hier am wenigsten Probleme und scheint für alle Beteiligten am ehesten nachvollziehbar zu sein.



Gepostet am 08.01.2013 um 08:50 von:
Benutzer: Kranenburg
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