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Thema: Vois |
roki
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Hallo Zusammen,
wir hatten heute eine Videokonferenz mit der SIT und Naviga.
Die SIT hat dabei richtig gestellt, dass für den Support (egal ob von der SIT selber oder von Naviga) keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
Ich möchte dies aufgrund meines vorherigen Post richtig gerne so weitergeben und meine Aussage diesbezüglich mithin korrigieren.
MfG
Arne Feldmann
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Thema: Vois |
roki
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Wir sind vor rund 6 Monaten auf VOIS GESO umgestellt worden, und ich kann nur wiedergeben, was meine Mitarbeiterinnen sagen: KATASTROPHE!
Alle für VOIS nicht plausiblen Gewerbemeldungen aus dem alten Programm (Geris Web) wurden einfach gelöscht. Zudem sind auch alle Gewerbeabmeldungen, die älter als 10 Jahre waren, im Nirvana verschwunden. Alle Gesellschaften, bei denen mal ein Gesellschafterwechsel war, wurden ebenfalls gelöscht.
Ein Handbuch gibt es nicht. Für Fragen muss man sich direkt an Naviga wenden. Die lassen sich jeden Anruf bezahlen (zumindest bei uns). Die SIT hat keine Ahnung von dem Programm.
Wenn VOIS GESO eingeführt werden soll, sollte man höllisch aufpassen, dass auch alle Daten aus dem alten System migriert werden.
Schönes Wochenende
Arne Feldmann
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Thema: Sind Photovoltaikanlagen anmeldepflichtig? |
roki
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Hallo Frau Kollegin,
so lange es sich um eine Anlage auf dem selbst genutzten Eigenheim handelt, gibt es keine Anmeldepflicht. Wir lehnen deshalb solche Anmeldebegehren auch ab. Es hat sich nur (noch) nicht bei jedem Steuerberater herumgesprochen. Deshalb schicken die Ihre Mandanten immer noch zu den Gewerbeämtern.
Ich füge den Beschluss der Länderkommission mal als Anhang an.
MfG
Arne Feldmann
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Thema: Austritt Gesellschafter aus GbR |
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so einfach wie meine zwei Vorredner würde ich das nicht sehen:
Nach den Regeln der GewO dürfte eine GbR als solches gar nicht angemeldet werden ...
Grundsätzlich sind zwei (oder mehr, je nach Anzahl der Gesellschafter) Einzelgewerbe anzumelden. Dass die Einzelgewerbetreibenden sich nach zivilrechtlichen Maßstäben zu einer GbR zusammenschließen ist dabei nicht zu berücksichtigen.
Problematisch ist hierbei, dass in Feld 1 der Gewerbeanzeige zwar der Hinweis steht, dass bei einer GbR ggf. die Namen der weiteren Gesellschafter angegeben werden sollen, die meisten EDV-Anwendungen dies aber nicht zulassen, wenn als Rechtsform Einzelgewerbetreibender ausgewählt wird.
Aus diesem Grund bieten die Anwendungen als Rechtsform "GbR" an und fordern dann die Angabe zu der Anzahl der Gesellschafter. Dies ist aber eigentlich falsch. Gleiches gilt übrigens auch für die GmbH & Co. KG ...
Hier gilt es für die Hersteller der verschiedenen Software-Produkte nachzubessern.
Wenn man eine GbR aber mit ebenderselben Rechtsform angemeldet hat und verbleibt nach entsprechenden Austritten nur ein Gesellschafter, dann muss natürlich ein Wechsel der Rechtsform v.A.w. durchgeführt werden.
MfG
Arne Feldmann
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Thema: Gewerbeabmeldung durch Einzelperson |
roki
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Guten Morgen Zusammen,
habe ich etwas verpasst? Seit wann wird eine GbR als "Gesellschaft" mit mehreren Gesellschaftern ins Gewerberegister eingetragen?
Soweit eine GbR ein Gewerbe ausübt, muss doch jeder einzelne der gewerblich tätigen Gesellschafter einer GbR sein Gewerbe als Einzelgewerbe anzeigen (vgl. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung - GewO).
Zur Klarstellung soll in FN 1 bei einer GbR die Angabe der weiteren Gesellschafter gemacht werden.
Wenn also ein GbR-Gesellschafter sein Gewerbe abmeldet, wird bei den anderen Gewerbetreibenden von Amts wegen die Angabe in FN 1 korrigiert und dem Gewerbetreibenden die korrigierte Ausfertigung zugesandt - sozusagen als "Dienstleistung am Bürger".
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
MfG
Arne Feldmann
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Thema: Vorbereitung Windpark Gewerbe? |
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in die Runde!
Die innerbetriebliche Organisation einer 24-köpfigen GbR mal Außen vor lassend, müssten die 24 Personen ja auch alle ein Einzelgewerbe anmelden ...
Und was das Finanzamt sagt, steht noch mal auf einem anderen Blatt (welches mich als Gewerbeamt mit galanter Regelmäßigkeit nicht interessiert
)
MfG
Arne Feldmann
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Thema: Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH |
roki
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Hallo FrauKollegin,
ist denn die Ltd. & Co. KG schon bei Ihnen im Gewerberegister eingetragen? Und wenn ja, wie, mit welchem Betriebssitz, etc?
MfG
Arne Feldmann
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Thema: Genehmigung der Ausgabe von Speisen und Getränken bei Osterfeuer/Eisvergnügen |
roki
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Herr Kollege,
die Kontrolle müsste theoretisch gegebenenfalls das für die Veranstaltun örtlich zuständige Gewerbe- oder Ordnungsamt machen.
Hinzu käme bei einer positiven gatsstättenrechtlichen Entscheidung auch noch die Lebensmittelkontrolle, etc. pp.
Oder die Veranstaltung ist am Wochenende und da ist "das Amt" ja bekanntlich geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Feldmann
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Thema: Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten |
roki
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und ein frohes neues Jahr in die Runde,
ich möchte dem Kollegen Rixinger wiedersprechen.
Die Frage ist ganz klar mit "kommt darauf an" zu beantworten. Grundsätzlich muss die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt sein. Ohne diese Erlaubnis darf gar nicht gearbeitet werden.
Wenn die Asylbewerberin / der Asylbewerber einen Arbeitsvertrag von einem entsprechenden Arbeitgeber vorweisen kann, dürfte einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nichts entgegenstehen. Prostitution als solches ist nicht mehr als sittenwidrig eingestuft.
Eine Einschränkung auf bestimmte Tätigkeiten findet seitens der Ausländerämter nicht statt.
Mit vorfreudigen Grüßen auf das erste Wochenende im neuen Jahr
Arne Feldmann
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Thema: Gewerbemeldung GbR |
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Hallo Ratsuchender,
gewerberechtlich müssen beide Gesellschafter der GbR ihr Gewerbe separat als Einzelgewerbetreibende beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Wie Sie die Vertretungsregelung im Innenverhältnis regeln, bleibt hiervon unberührt.
MfG
Arne Feldmann
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Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH |
roki
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in die Runde
und ein frohes Neues zusammen.
Aus meiner Sicht ist die GmbH und Co. KG nicht anzumelden!
Die richtige Anmeldung müsste meines Erachtens wie folgt aussehen:
"ABC Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der XYZ GmbH & Co. KG."
Damit wären alle Hinweise für Finanzämter, Handels- und Handwerkskammern etc. pp. enthalten.
Schöne Woche noch
Arne Feldmann
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Thema: Name in Gewerbeanmeldung |
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Hallo Frau Kollegin,
ich würde das grundsätzlich genauso handhaben wie Sie. FN 1und 2 haben eben gerade die Funktion, eine juristische Person, einen Einzelkaufmann und Personengesellschaften als solche Kenntlich zu machen. Dafür ist ja auch der Eintrag im entsprechenden Register anzugeben.
Phantasienamen gehören da einfach nicht hin. Ob der Gewerbetreibende dann unter seinem Phantasienamen im Geschäftsverkehr auftritt ist mir als Gewerbebetrieb egal. Wer als Einzelunternehmen auftritt, wird auch als solches geführt!
In meinem Gewerbeprogramm kann ich sogar etwas in FN 1 eintragen, es wird aber nicht ausgedruckt, solange die Rechtsform als Einzelunternehmen angegeben ist.
Vielleicht hilft dem Antragsteller eine Formulierungshilfe weiter: Er sollte seine Firma mit dem Phantasienamen und dem Zusatz "Inhaber XYZ" im Geschäftsverkehr auftreten lassen. Dann hat er auch kein Problem mit der Bank.
Schöne Woche noch.
Arne Feldmann
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Thema: Schrottsammler |
roki
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Guten Morgen Frau Kollegin,
bei uns in Rommerskirchen ist die zuständige Behörde für die Abfallentsorgung das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss.
Die dortigen Kollegen prüfen alle Voraussetzungen und erteilen auch die entsprechenden Genehmigungen (insbesondere die gesetzlichen Neuregelungen zum Abfallrecht betreffend Anzeigepflicht, Elektroschrott, etc. pp).
Grundsätzlich ist es aber richtig, dass der Schrottsammler eine RGK benötigt.
MfG,
Arne Feldmann
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Thema: Gebührenfreie Gewerberegisterauskünfte??? |
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Herr Kollege,
hier der eerbetene Kommentar: DANKE für die Mühe !!
Ich habe das Ergebnis gleich an meine Kollegin weitergeleitet ...
Mit erholten Grüßen nach dem Feiertag.
Arne Feldmann
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Thema: Auskunft über eigenes Gewerbe |
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in NRW wird ein solcher Fall über die Verwaltungsgebührenordnung geregelt:
Tarifstelle 12.1.3
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 10
Wer noch ein bischen was für die Gemeindekasse tun will, nimmt die
Tarifstelle 12.1.4
Auskünfte aus den Unterlagen der für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden
Gebühr: Euro 5 bis 40
Eine Positivauskunft kostet nach dieser Tarifstelle 15,34 € (ehemals 30,00 DM), eine Negativauskunft 7,67 € (ehemals 15,00 DM).
Schöne Woche noch.
Arne Feldmann
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Thema: Holding |
roki
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Zusammen,
so würde ich das auch sehen, ist vergleichbar mit dem Konstrukt der GmbH & Co. KG. Angmeldet wird die jeweilige Firma und die Holding wird dann als Gesellschafterin / Geschäftsführerin eingetragen.
Wir tragen dann in der Regel in unserem Gewerbeprogramm in dem Reiter für Notizen die entsprechenden Informationen zu der Holding ein. Dann haben wir alle Daten zusammengefasst.
Schöne Woche noch und uns allen ein bißchen Regen, damit die Luft mal wieder sauber und der Boden ein bißchen nass wird.
Arne Feldmann
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Thema: Darf Prokurist Gewerbemeldung unterschreiben? |
roki
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kurz gesagt darf der Prokurist alles, wofür er durch die Prokura bevollmächtigt ist.
Aus diesem Grund würde ich mir in einem solchen Fall die Bestellungsurkunde des Prokuristen vorlegen lassen und ggf. als Kopie zu der Gewerbemeldung beifügen.
Schöne Woche noch
Arne Feldmann
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