Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel |
Meike
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Hallo Karo,
ich bin mir sicher, dass Du Dir nicht den Pass der Inhaber der Wettbüros hast zeigen lassen und
daher weiß ich nicht, woher Du wissen willst, ob diese "ohne deutschen Inhaber" waren.
Nach dem Namen, Haut- oder Haarfarbe kann man nicht die Nationalität bestimmen.
Derartige Unterscheidungen sind in der Sache ohnehin nicht hilfreich.
Du hast in zwei, wie auch immer angemeldete Betrieben gesehen, dass dort augenscheinlich illegale Sportwetten
vermittelt werden und zwei augenscheinlich verbotene Spielgeräte betriebsbereit standen.
Das gilt es zu verfolgen, egal welchen Namen oder welche Nationalität der Betreiber hat.
Schreib doch einfach einen entsprechenden 2-Zeiler an die Ordnungsbehörde.
Wenn der Ordnungsbehörde aufgrund eines unabhängigen Richters
( es gibt in Deutschland nämlich 2 - 3 Richter, die selbst die EUGH-Rechtsprechung zuletzt bwin ./. Portugal nicht anerkennen und immer noch europarechtliche Bednken haben),
der aus unerfindlichen Gründen irgendeine aufschiebende Wirkung einer
Abbauverfügung oder Schließungsverfügung ausgesprochen haben sollte, wird Dich vielleicht
der Sachbearbeiter zurück rufen, um Dir zu sagen, dass er gerne wollte,
aber im Moment leider nicht so kann, wie er will.
Wenn die Ordnungsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht tätig war,
würde sie nach Deinem Brief sicherlich tätig werden.
Gruß
Meike
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61
29.10.2009 05:26 |
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Solon
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Solon
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hansi
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Zitat Zeitung:
"Die Ermittlungen gipfelten gestern in der Untersuchung von 100 Automaten durch fünf Fachleute der Herstellerfirma Löwen-Entertainment in Bingen."
Was macht die Behörde so sicher, dass für die "Untersuchung" von 100 Automaten durch fünf Fachleute der Herstellerfirma, nicht der Bock zum Gärtner gemacht wurde?
Warum wurden keine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzu gezogen?
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63
08.11.2009 12:30 |
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jasper
Kaiser
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64
08.11.2009 17:23 |
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gmg
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Lüdenscheid 06. 11. 2009 Spielhallen überprüft |
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Nachrichten aus der Region:
Lüdenscheid
Zitat on
In einigen Spielhallen wurden sogar Spielautomaten ohne die dazugehörige Zulassung der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) betrieben; in diesen Fällen wurden die Geräte durch die Polizei beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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65
17.11.2009 15:18 |
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gmg
Foren Gott
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Wolfsburg: 05. 11. 2009 Razzia in 36 Spielhallen |
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Ergebnis der Überprüfung von Spielhallen im Stadtgebiet Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt liegt vor
Komplett nachzulesen
Grüße
__________________ gmg
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66
17.11.2009 15:39 |
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RudiCartell
Tripel-As
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RE: Wolfsburg: 05. 11. 2009 Razzia in 36 Spielhallen |
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ENDLICH mal einer der sich auskennt!
Auszug aus der Pressemeldung der Polizei:
....
Geldgewinnspielautomaten ihre Einnahmen um das Zwei- bis Zweieinhalbfache gesteigert haben. Die gesetzlich festgeschriebene Gewinnausschüttung für die Spieler wurde um bis zu zehn Prozent reduziert. ...
Ende des Auszugs.
§12(2) a SpielV sagt:
Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,....
Andere Definitionen aus denen man die Ausschüttungsquote in diesem Umfeld gesetzlich geregelt haben könnte, kenne ich nicht.
Somit weiß man also jetzt, um es berechnen zu können, was diese "langfristige Betrachtung" ist. Was haben wir da also für ein Vergehen? War die PTB-Zulassung nicht vorhanden oder zurückgezogen oder illegal umgangen?
Bitte noch die Zeit für "langfristig" mitteilen und wo es gesetzlich geregelt ist. Wenns leichter ist, kann die 10%ige Überschreitung der gesetzlich geregelten Einnahmeerhöhung auch mitgeteilt werden. Danke.
Gruß vom Rudi
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67
17.11.2009 21:18 |
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Meike
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Gruß an alle,
jeder der nur etwas Ahnung vom Spielrecht hat, kann nun diese Aktion richtig werten, wenn er den Satz liest:
"Die gesetzlich festgeschriebene Gewinnausschüttung für den Spieler wurde um bis zu zehn Prozent reduziert."
Und jeder, der etwas rechnen kann, weiß nun mit welcher voreingestellten "Gewinnausschüttung" die
Automaten ausgeliefert wurden, denn es heißt:
"Ihre Einnahmen um das Zwei- bis Zweieinhalbfache gesteigert....."
".... um bis zu 10 Prozent reduziert."
Wobei mich die Aussage eines Sachverständigen der Automatenaufsteller etwas bei der Rechnung verunsichert,
denn der sagte:
"Die Ausschüttungsquote......ist im Zuge der neuen SpielV auf 80% und höher gestiegen."
Denn danach hätte der Unternehmer ca. 20% und wenn er dies um das 2 bis 2,5-fache steigert, weiß ich nicht,
wie man auf die 10%-ige Reduzierung kommt.
Oder gibt es da A und B Geräte ?
Oder habe ich mich verrechnet?
Gruß
Meike
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68
18.11.2009 06:12 |
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gmg
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01. 12. 2009 Minister schließt alle Wettbüros |
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Minister schließt alle Wettbüros
Das niedersächsische Innenministerium hat gestern mit dem illegalen Wettgeschäft in Osnabrück kurzen Prozess gemacht: Alle 14 Wettlokale wurden geschlossen.
Die Glücksspielaufsicht war in zwei Teams gegen die illegalen Spielstätten vorgegangen. Beteiligt waren die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung der Stadt Osnabrück. In den Sportwettlokalen seien auch "unzulässige Geldspielgeräte aufgefunden“ worden, teilte das Ministerium mit.
Artikel
Grüße
__________________ gmg
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70
02.12.2009 07:53 |
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gmg
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10. 12. 2009 Duisburg Illegales Glücksspiel - Razzien in Marxloh |
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Am 10. 12. 2009 kam es in Duisburg zu einer gemeinsamen Aktion von Ordnungsamt und Polizei. Die Einsatzkräfte führten Razzien in einer Spielhalle und in einem Internetcafe in Marxloh durch.
Bei der Aktion ist eine Person festgenommen worden, da sie sich illegal in Deutschland aufhält. Weiterhin stellten die Ordnungskräfte diverse glücksspielrechtliche Verstöße wie illegale Sportwettenvermittlung, illegale Spielautomaten- und Terminals sowie Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz fest.
Meldung der Polizei
Grüße
__________________ gmg
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71
13.12.2009 15:43 |
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gmg
Foren Gott
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11. 12. 2009 Düsseldorf Razzia in Glücksspielszene---- Fünf Festnahmen |
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Düsseldorf (RPO) Mit einem gemeinsamen Einsatz haben Polizei, Stadt und Zoll die illegale Glücksspielszene weiter unter Druck setzen wollen.
Bei dem gemeinsamen, neunstündigen Einsatz sind in Flingern, Friedrichstadt, Stadtmitte und in der Altstadt 14 Lokale, Spielhallen, Cafés und Kulturvereine überprüft worden. Während nur ein Betrieb ohne Beanstandungen blieb, wurden bei den übrigen Kontrollen verschiedene Verstöße festgestellt.
So wurden unter anderem zu viele oder illegale Geldspielautomaten aufgestellt und nicht genehmigte Roulette-, Poker- und verbotene Würfeltische betrieben. Aufgrund der Zuwiderhandlungen wurde ein Betrieb geschlossen. Weiterhin legten die Behörden diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen vor.
Im Rahmen des Einsatzes, an dem sieben Polizisten und neun Kräfte anderer Behörden beteiligt waren, wurden etwa 140 Personen überprüft. Dabei gelang es den Beamten, fünf Männer dingfest zu machen.
Die gemeinsamen Einsätze wollen die Beamten auch künftig zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten fortsetzen.
Gesamtmeldung
Tja, das "Düsseldorfer Modell" ! Nachahmenswert ? > Sicherlich !!
Und danach noch in einem Internetforum posten !
Grüße
__________________ gmg
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72
13.12.2009 15:52 |
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gmg
Foren Gott
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Ob jetzt der Weihnachtsfrieden einzieht ?
Grüße
__________________ gmg
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73
16.12.2009 18:29 |
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gmg
Foren Gott
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Düsseldorf 29. / 30. 01. 2010 |
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Razzia: Polizei schließt vier Lokale
Die Polizei hat mit dem Zoll und städtischen Ämtern 13 Kneipen kontrolliert. Es gab zahlreiche Verstöße wegen illegalen Glücksspiels. Ein Mann wurde festgenommen, er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Haftbefehl gesucht.
Bei einer Razzia im Kampf gegen verbotenes Glücksspiel und Schwarzarbeit hat die Polizei in Düsseldorf von 13 aufgesuchten Lokalen vier Objekte auf der Stelle geschlossen. Nur in einem Fall gab es nach Polizeiangaben keine Beanstandungen.
Fundstelle:
Mal wieder die schwer zu kontrollierende Sekundäraufstellung !
Aber in Düsseldorf wird wenigstens regelmässig was getan.
Grüße
__________________ gmg
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74
01.02.2010 08:20 |
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John-Lautner
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Warum bezeichnest du die Gastronomieaufstellung, welche seit den 50er Jahren den Spielbedarf der Bevölkerung bedient, als "sekundär" ?
Spielhallen gibt es erst seit den späten 60igern und waren wohl eine eher ungeplante Erscheinung des Groschenspiels, deren Höhepunkt nun mit den sog. Entertainment Centern von Herrn Schmidt mit 144 Geräten erreicht wird.
Ich würde dies eher als "sekundär" betrachten.
Und wieso ist es deiner Meinung nach schwieriger eine Gaststätte auf illegale Machenschaften zu untersuchen als eine Spielstätte ???
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75
02.02.2010 08:43 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von John-Lautner
Warum bezeichnest du die Gastronomieaufstellung, welche seit den 50er Jahren den Spielbedarf der Bevölkerung bedient, als "sekundär" ?
Spielhallen gibt es erst seit den späten 60igern und waren wohl eine eher ungeplante Erscheinung des Groschenspiels, deren Höhepunkt nun mit den sog. Entertainment Centern von Herrn Schmidt mit 144 Geräten erreicht wird.
Ich würde dies eher als "sekundär" betrachten.
Und wieso ist es deiner Meinung nach schwieriger eine Gaststätte auf illegale Machenschaften zu untersuchen als eine Spielstätte ??? |
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John-Lautner
historisch einwandfrei
Die Sichtweise von gmg kommt der Sichtweise der Großspielhallenbetreiber sehr nah.
Die benötigen das Spielerpotential aus der "Sekundäraufstellung" für ihre
sog. Entertainment Center.
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76
02.02.2010 09:42 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
wie kommst Du darauf, dass die "Sekundäraufstellung" schwer zu kontrollieren sei ?
Warum soll denn eine Gaststätte oder eine Vereinswirtschaft schwerer zu kontrollieren sein, als eine konzessionierte Spielhalle?
Für alle gelten die gleichen Gesetze, daran haben sie sich zu halten und das gilt es zu kontrollieren!
Glaubst Du, dass Du in konzessionierten Spielhallen von der Anzahl weniger Verstösse findest als in Gaststätten, Vereinen etc.?
Meinst Du nicht, dass es einfach nur von den handelnden Personen abhängig ist?
Oder willst Du z.B. die Verstösse werten, nach dem Motto nicht ganz so böses Fungame oder ein Verstoß gegen § 9 ist nicht so schlimm wie ein Verstoß gegen §6a usw?
Gruß
Meike
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77
02.02.2010 16:09 |
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gmg
Foren Gott
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Schwerin/Hamburg 03. 02. 2010 |
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Hamburger Staatsanwaltschaft und Polizei vollstrecken bundesweit 19 Durchsuchungsbeschlüsse und einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Manipulation an Geldspielautomaten
Beamte des Zentralen Ermittlungskommissariates (ZD 63) des Landeskriminalamtes sowie anderer Bundesländer haben heute ab 07:00 Uhr in Zusammenarbeit mit der Hamburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl, 19 Durchsuchungsbeschlüsse sowie mehrere Arrestbeschlüsse vollstreckt.
Dem vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen der Zentraldirektion Mitte (ZD 63) gegen einen 40-jährigen Jugoslawen und einen 50-jährigen Türken, die beide im Verdacht stehen, Geldspielautomaten derart manipuliert zu haben, dass es zur Auszahlung unberechtigter Gewinne kam.
Unter anderem fanden die Beamten in Hmb.-Dulsberg bei einem 22-jährigen Tatverdächtigen einen Geldspielautomat, der offenbar als "Manipulations-Trainingsgerät" gedient hat.
Meldung
Grüße
__________________ gmg
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78
03.02.2010 15:14 |
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schneiderlein
Doppel-As
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Und hier noch was zur Kontrollthematik:
Die Landesdirektion Leipzig ist seit Jahresbeginn die oberste Glücksspielaufsichtsbehörde in Sachsen. Sie überwacht die legalen Lotto-Annahmestellen und ist zuständig für die Bekämpfung illegaler Wettanbieter, auch im Internet. Bislang war die Behörde nur für die Aufsicht über die Spielbanken zuständig. Die zusätzlichen Aufgaben habe sie von der Landesdirektion Chemnitz übernommen, sagte Sprecher Stefan Barton am Freitag in Leipzig. Behördenmitarbeiter werden künftig unangemeldete Kontrollen in den Annahmestellen vornehmen. Sie überwachen auch die Aktivitäten der Klassenlotterien und der Soziallotterien, wie etwa der Zoo-Lotterie.
http://www.bild.de/BILD/regional/leipzig...uecksspiel.html
Ob eine Zusammenlegung in diesem Fall wirklich Sinn macht, ist schwer zu sagen. Aber eine Ausweitung der Kompetenzen kann vom Prinzip ja nicht schaden, zumal kriminelle Machenschaften in sämtlichen Bereichen vonstatten gehen und unangemeldete Kontrollen sicherlich Sinn machen.
schneiderlein
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79
05.02.2010 19:01 |
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Schadulke
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RE: Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel |
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Hallo,
ich finde das sogar sehr sinnvoll - zumal eine Zusammenlegung im Optimalfall
auch einen Abbau überflüssiger Bürokratisierung bedeutet. Wenn sämtliche
Fäden bei der Landesdirektion zusammenlaufen, funktionieren hoffentlich auch
die Absprachen besser.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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80
07.02.2010 14:40 |
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