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Autor Beitrag
Thema: Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB?
RudiCartell

Antworten: 38
Hits: 22.701
RE: Vorsätzliche Mißachtung der GewO durch die PTB? 27.03.2012 19:05 Forum: Spielrecht


Nun haben die es doch häufig genug durchgespielt, ALLE!
Es dürfte also langsam Gewohnheitsrecht geworden sein.
Was soll das Wort "Transparenz" bei PTB und im AWI-Umfeld bedeuten? So durchsichtig wie "Schwarze Löcher" und die GewO wird ganz sicher als eigene Gewinnordnung verstanden.
Thema: Schadensersatz bei Aufstellern und Prüfern?
RudiCartell

Antworten: 2
Hits: 3.068
Schadensersatz bei Aufstellern und Prüfern? 18.01.2011 15:40 Forum: Spielrecht


Zum Ausgabestopp weiterer Freischaltcodes durch "adp" für alte TR 3.1/TR 3.3 Nachbaugeräte.
Ich habe aufgrund eines heute geführten Telefonates erfahren, dass (mindestens) zwei Fälle zur gerichtlichen Überprüfung in einem Zivilprozess bereits angestrengt wurden.

Fall 1: Ein Prüfer fuhr zur Prüfung zu einem Betrieb eines Aufstellers etwa 120 km und wollte einen bereits abgelaufenen "New Winner" prüfen und abnehmen. Diese Überprüfung war mangels fehlendem Freischaltcode nicht mehr möglich und der Aufsteller will für diesen aus seiner Sicht nutzlosen Vorgang den Prüfer nicht mehr bezahlen. Summe 3-stellig.

Fall 2: Ein Aufstellbetrieb der bestimmte Raststätten/Tankstellenketten quer durch DE mit sehr vielen erworbenen Wandgeräten aus der Era "New Winner"/"Cashfire"/"Sirius"/"Hot Cherry"... bestückt hat, fordert vom Hersteller eine Verpflichtung ihm weiterhin für positiv inspizierte Geräte Freischaltcodes zu übermitteln; alternativ den Zeitwert aller Gerätschaften und den Austauschaufwand als direkten Schaden zu ersetzen. Geschätze Summe 6-stellig.

Ich nehme an, dies ist nur eine winzige Spitze dessen, was tatsächlich rechtlich geprüft wird. Ob da eventuell noch die PTB als Zulassungsgeber und TR-Autor mit hineingezogen wird, bleibt abzuwarten.

Mich würde noch interessieren, ob es in Mietverhältnissen nicht auch noch eine Handhabe der Mietnehmer gegenüber dem Vermieter gibt, da ja stets der Prüfungsaufwand(Kosten) und die Verantwortung zur Prüfungsdurchführung rechtlich und operativ dem Mieter übertragen wurde? Vielleicht hat das ja schon mal der eine oder andere quergelesen/geprüft und mag berichten, wenn er denn gerne TR3.x Geräte weiter betreiben und aufstellen möchte.

Könnte sich adp breitflächig mit ihrer Auffassung zu faktischen Entwertung im gewerblichen Spielbetrieb durchsetzen, so wäre sicher auch ein Geschäftsfeld der Prüfer (neben dem Regenerieren der Geräte durch Nummerntausch&SW-Umschaltung) zusätzlich noch schneller weggebrochen als ursprünglich erwartet.

Weißnicht Bestimmt arbeitet der neue Verband BSfG bereits an Lösungen.

Gruß vom Rudi

.
Thema: Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate
RudiCartell

Antworten: 41
Hits: 42.548
RE: keine freischaltcodes mehr von adp 18.01.2011 09:20 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von dieter116
Nun geht es los:

Bei Gauselmann gibt es keine Freischaltcodes für TR3 Gräte mehr.

Auch keine für Eigentumsgeräte.
....


Erklärung von adp :

Aus branchenpolitischen Gründen stehen die Freischaltcodes für Geräte nach technischer Richtlinie 3.3 bekanntlich nicht mehr zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen eine schnellstmögliche Umrüstung auf ein Produkt nach Technischer Richtlinie 4.1,
bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Die Sachverständigen können (müssen) Geräte, die noch nicht abgelaufen sind, prüfen und verlängern , § 7 Spielverordnung.
Der Betreiber kann sie aber nicht mehr freischalten und somit auch nicht nutzen.
Abgelaufene Geräte können auch nicht mehr geprüft werden, da vorher der Code eingegeben werden muss um sie prüfen zu können.
Durch die Codeverweigerung wird so der gesetzliche Prüfauftrag durch adp verhindert.

...


Da die TRs ja beschreiben, was der Hersteller den Prüfern/Inspekteuren zur Überprüfung der Nachbaugeräte zur Verfügung stellen muss, kommt mir diese Frist von adp (15.1.2011 Stopp der Ausgabe von weiteren Freischaltcodes zu Geräten vor TR 4.0) etwas unüberlegt vor.
Vielleicht kann ja mal einer aus den Prüferkreisen mitteilen, ob die Hausundhofprüfer des TüV auch keine Codes mehr von P.G. geliefert bekommen, um bei abgelaufenen Geräten dem Prüfauftrag nachkommen zu können.
Ich vermute das zumindest bei Eigentumsgeräten es nicht einfach wird diese Position rechtlich sauber zu vertreten und das einige Aufsteller hier eine Prüfung mit dem Hebel der Überprüfbarkeitszusicherung anstreben werden.
Es wird dann final sicher wirtschaftlich irgendwie geregelt werden, bevor man als Hersteller eines Rechtsverstoßes überführt wird.
Aber es mag ja einigen Rechtsanwälten und richtigen Sachverständigen bis dahin einiges an Brot und Arbeit einbringen.

Gruß vom Rudi

.
Thema: Was macht der GSG-Sachverständigenverband?
RudiCartell

Antworten: 92
Hits: 51.850
19.12.2010 19:50 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von dieter116
Ich habe mich mal etwas erkundigt :

...

Es wurden reichlich Mängel bei den Prüfungen festgestellt, und einige gravierende sind nicht den Betreibern anzulasten.

Die Prüfer sind wohl einigen Stellen lästig geworden.


Ich glaube, nach Durchsicht der Artikel und Postings zu diesen "Lästigwerdern", dass es Sachverständige waren, die bereits im Vorfeld dieser Vereingründung bei Stellen wie PTB und Herrstellerverbänden unangenehm auffielen. Deshalb mag es wohl stimmen, dass man in neuen Gesetzesänderungen diesen blasphemischen Haufen irgendwie wieder los werden möchte. Störfaktoren, Unruhe und Bedenkenträger werden gern ausgeblendet. Wenn denn dann auch noch Substanz hinter machen Anregungen ist, muss man wohl etwas dagegen tun.

Nur wer von den 50 Gutachtern waren es?

Vor gut einem Jahr gab es mal einen so genannten "Offenen Brief" an die PTB, den 8 Sachverständige (von denen, glaube ich, nur einer Vereinsmitglied ist) unterschrieben hatten. Vor zwei Jahren gab es etwas ähnliches und davor eine Masterarbeit. Alles also keine Aktionen, die der Verein initiiert hat und sinngemäß die Lorbeeren ernten könnte.

Wenn im Verein etwas eigenständiges erarbeitet wurde, so ist es zumindest nicht publik geworden oder nur nicht an meine Ohren gelangt(?).

@dieter:
Ich denke, da wurde dir auf Nachfrage nachträglich eine Begründung geliefert, die mit dem Verein an sich nichts zu tun hat. Ich persönlich glaube sogar, dass die Mitglieder im Verein in branchennahen Kreisen lieber gesehen waren, als der Rest. Und zu dem was gefunden wurde und bei sachverständiger Auslegung zum Widerruf der Zulassung hätte führen müssen, ist der Nachdruck von der Seite des Vereins ebenso nicht zu erkennen.

Gruß vom Rudi

.
Thema: Was macht der GSG-Sachverständigenverband?
RudiCartell

Antworten: 92
Hits: 51.850
Sinnkrise 18.12.2010 10:25 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

gbt es diesen Verein jetzt eigentlich?

Der von Rudi vor über einem Jahr eingestellte link, spricht immer noch von einem Verein in Gründung.

Hattet ihr mal eine Veröffentlichung von diesem Verband lesen können?

Ich persönlich lese nur etwas von Beratungen / Beschulungen zum Thema Vergnügungssteuer.


Gruß
Meike


Ich vermute, die Überschrift charakterisiert den Zustand treffend.
Aber meine Eingangsfrage nach dem was der Verein inhaltlich macht(bzw. gemacht hat) hat sich nie richtig klären lassen.
Das durchgängige Erscheinungsbild: "Nullnummer".

Da der Umfang der Arbeiten dieses Kreises stark abzunehmen scheint, ist mal zu hinterfragen, ob dies beim TüV-Flügel ebenso ist und PG für Kompensation sorgt, um das Murren nicht hörbar werden zu lassen.

So wie jetzt im BMWi Bericht zur Evaluation beschrieben, wird zumindest die ohnehin groteske "öffentliche Bestellung" für diesen Prüferkreis über die Zeit verschwinden. Das Arbeitsfeld der Sachverständigen war zuvor bereits eingeschränkt worden. Nur weiß man wohl noch nicht wie man diese ca. 50 SVs organisatorisch anders unterbringt. Keiner scheint freiwillig "HIER" zu schreien.

Aber dieser Themenkreis wäre z.B. eine Aufgabe dieses Vereins gewesen, hier etwas für die Mitglieder sinnvolles zu erreichen und vielleicht steuernd auf die zukünftige Ausrichtung einzuwirken.

Also alles in allem in meiner persönlichen Außenansicht in Auflösungserscheinung begriffen.

Gruß vom Rudi
Thema: Mir reicht es: "Herstellerversprechen", AQ und SpielVO!
RudiCartell

Antworten: 92
Hits: 119.800
28.09.2010 13:12 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von alfi1950
Hallo Nostradamus,

ich kann Deine Darstellungen voll und ganz bestätigen. Bitte lass Dich von der kognitiven Ignoranz einiger Forenmitglieder nicht irritieren.

....

ACHTUNG! Wir sprechen hier über PTB zugelassene und von unabhängigen vereidigten Sachverständigen überprüfte Glücksspielgeräte!!

Danke


Mit der Zeit gerät die durch die Vordenker gewünschte Aufgabe der Sachverständigen in diesem Spezialgebiet aus dem Fokus, was vermutlich der Realentwicklung deren Funktion nahe kommt.
Die Sachverständigen überprüfen die Geräte gar nicht, weil dann würden sie ja fortwährend in Konfliktsituationen mit der PTB geraten und zusätzlich noch ihre Auftraggeber (Aufsteller) vergraulen. Die PTB hat irgendwann, irgendwas, auf irgendeiner Grundlage zugelassen und es soll dann bei der Überprüfung nur festgestellt werden, ob das was PTB schon mal im Zulassungsprozess geprüft hat im Nachbaugerät auch seinen Dienst versieht und nicht verändert worden ist.
Das war von aller Anfang an einer der Kritikpunkte, dass man zwar eine Pseudosicherheit durch die öffentliche Bestellung der Sachverständigen suggeriert, aber im Kern nur abgenickt wird und dafür Geld bezahlt wird.
Das kann und tut der TüV ja auch und dabei wird es dann wohl auch enden. Das derzeitge System ohne Meldepflichten und wirklicher Rückkopplung verfestigt einmal begangene Fehler sogar noch.
Thema: Einzelspieltaste
RudiCartell

Antworten: 32
Hits: 12.731
28.09.2010 12:55 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

mit der GSpG-Novelle in Österreich wurde die Automatiktaste verboten
und wie es sich liest, gibt es dazu ein neues Patent


http://diepresse.com/home/wirtschaft/ece...572547/print.do


Gruß
Meike


Das zur Überprüfung anstehende Patent bezieht sich aber nicht auf das Verbot der Automatiktaste sondern auf den Verdacht, man könne durch dies (noch nicht) patentierte "Lichtspielfeature" die Nutzung mehrerer Geräte gleichzeitig durch einen Spieler umgehen.

Gruß vom Rudi

PS: Aber die Quelle dieses Threads hat ja den Neon seinerzeit angesprochen. Das der Automat so reagiert und das dies nicht SpielV-konform durch TRL umzubiegen ist (auch durch die Softwareversionen hindurch), ist der PTB Anfang 2008 bereits bekannt gemacht worden. Folge und Einschätzung: "im Sinne des Spielerschutz irrelevant". Motivation den nächsten Schritt zu wagen...
Thema: Überfall auf Pokerturnier in Berlin
RudiCartell

Antworten: 95
Hits: 74.993
28.09.2010 12:30 Forum: Spielrecht


... zwar nicht ohne Worte, dennoch ein schönes Indiz dafür, dass man versucht jede "erreichbare Notbremse" zu betätigen.

Damit ja nicht dem gesunden Menschenverstand entsprechend eine Ermittlung und Bewertung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung oder des eventuell illegalen Glückspiels zu veranlassen ist, wird abgekürzt.

Gibt es nicht auch einen Grundsatz nachdem die Kenntnis (durch die Anzeige) über vermeintlich illegales Verhalten, die alle Staatsbedienstete zur Klärung und Aufklärung verpflichtet, egal gegen wen zum Schluss das Pendel ausschlägt?

Hier wollte man aus meiner Sicht einfach den Teppich nicht bewegen.

Gruß vom Rudi

PS: Das eine behördliche Genehmigung vorgelegen hat, lässt sich sicher vor Ablauf von 5 Monaten schon feststellen.
Thema: Fraunhofer-Institut: "Nur 9,00 Euro!"
RudiCartell

Antworten: 1
Hits: 2.362
28.09.2010 11:59 Forum: Spielrecht


Ob Aufgewärmstes immer besser schmeckt??

Die Studie im Auftrage der Schmidt-Gruppe wurde in 2008 erstellt und berücksichtigte Datenmaterial wie folgt:
Zitat (Pressemeldung vom 14.1.2009, 14:27):
"<<Im ersten Untersuchungszeitraum vom 20. Mai 2007 bis zum 07. Juli 2007 umfasste die untersuchte Stichprobe 1.901 Geräte mehrerer Baureihen. Im zweiten Untersuchungszeitraum vom 01. März 2008 bis zum 24. Mai 2008 wurden die Daten von 2.451 Geräten herangezogen.>>"

und woher kamen die Grundlagen für die (statistische) Auswertung?
Zitat:
"<<Die Datengrundlage, real erfasste Tagesjournale von Unterhaltungsspiel-geräten mit Geldgewinnmöglichkeit unterschiedlicher Baureihen, wurden von dem IT-Unternehmen Wertron Online Engineering GmbH, Osnabrück, im Auftrag der SCHMIDTGRUPPE den beteiligten Wissenschaftlern zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die nun vorliegende Studie kann über das FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.>>"

Fazit:
Zitat:
"<<In beiden Untersuchungszeiträumen lag der mittlere Spieleraufwand für alle untersuchten Geräte deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert von 33 € pro Spielstunde. Konkret betrug der mittlere Spieleraufwand im ersten Untersuchungszeitraum 16,59 €. Im zweiten Untersuchungszeitraum betrug er 13,95 €.>>"

Tolle Stichprobe. Respekt
Da ist sicher genausoviel Zufall am Werke gewesen, als in der Zeit-Geld-Relationssteuerung PTB-zugelassener GSG.

Da fehlt nur noch die "richtige" Aufgabenstellung und natürlich das Geld zum Bezahlen der Studie und schon hat man für die nächsten Jahre eine Bohnensuppe, die immer breiiger wird.
Man braucht auf Einwände nur noch sagen, ist alles mit einer Studie bewiesen.
Wer liest schon die Einschränkungen unter denen die Ergebnisse gewonnen wurden?

Gruß vom Rudi
Thema: Neue adp Verfristungen
RudiCartell

Antworten: 31
Hits: 11.753
27.04.2010 08:20 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gmg
Ich finde das im Augenblick hier alles ziemlich spannend.

....

Der gut beratene Aufsteller wird sicherlich den richtigen Entschluß treffen (wer kennt schon alle Hintertüren ?) und das erforderliche Software-Update installieren. Verpflichtung hin oder her! Es geht ja um seine Kohle !

Grüße


Sollte man meinen, aber die Beispiele bei denen offensichtliche Fehler in der Software mehrerer Gerätevarianten nicht zum praktizierten Teilwiderruf in der Zulassung führten, gibt es eben auch. Deshalb sind die Beispiele, bei denen es um die Einnahmesicherung der Aufsteller geht von jenen zu trennen, die zu dem Ungültigkeitserklärungen vorheriger Versionen durch die PTB führten. Es hat mehrfach Beispiele gegeben, bei denen Lücken in der Spielsteuerung, von W/Findigen bundesweit genutzt wurden, um sich Pseudogewinne zu ergaunern. Die Versionen der fehlerhaften Software, die dies ermöglichen, sind heute noch zugelassen und dürften von den Aufstellern - auch gegen jede ökunomische Vernunft - eingesetzt werden.

Im Regelfall wird jeder der es mitbekommen hat, die korrigierten Versionen einsetzen wenn es an den eigenen Geldbeutel zu gehen droht, aber es gibt immer noch (gerade die neuen Schnellschüsse) vereinzelt diese Unwissenden oder einfach Risikobereite.

Also die Existenzsicherung der Aufsteller hat die Maßnahme der PTB bei diesen hier im Thread diskutierten Fällen bestimmt nicht im Auge. Es müssen eher gesetzliche Verstöße im Spielablauf gewesen sein, die in allen zuvor schon von der PTB geprüften Softwareversionen drin gewesen sein müssen.

Also eher ein Fall von fortgesetztem Gesetzesverstoss (über mehrere Software-Updates hinweg), der durch die jetzige Ungültigkeitserklärung versucht wird nachträglich und sanktionslos für den Verursacher zu heilen.

Dies mag als Elfenbeinturm-Überlegung zwar einfach abgetan werden. Für mich ist da jedoch Kalkül dahinter, um einseitig zu Lasten und auf Kosten der Aufsteller Fehler, die an anderer Stelle gemacht wurden, bereinigen zu lassen.
Bei meinen eingangs benannten Beispielen fehlerhafter, weiterhin zugelassener Versionen traf es kostenmäßig manchmal den Hersteller (und Verursacher).

Gruß vom Rudi


.
Thema: Neue adp Verfristungen
RudiCartell

Antworten: 31
Hits: 11.753
26.04.2010 08:17 Forum: Spielrecht


Selbst nennt die PTB das zwar "geändert", dennoch ist es mehr, weil ja alles vorherige an Software durch die Fristsetzung faktisch widerrufen wird.
Also etwas was die PTB zuvor schon mal zugelassen hatte (nach eigener vorheriger, machnmal mehrmaliger Prüfung) ist nun nicht mehr gültig, wenn es nach PTB geht. Also Widerruf eines Teiles der Bauartzulassung, was es aber so, nicht gibt. Wenn die neuerdings gefunden Verhaltensweisen der Software dem Gesetz widersprechen, dann muss derzeit die gesamte Bauart widerufen werden.

Ob dieser praktizierte Teilwiderruf wirksam sein kann, könnte nur ein Aufsteller ausprobieren, wenn er bewusst die Frist untätig verstreichen läßt und eine positive Überprüfung einfordert, ggf. einklagt. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es ja auch mit der TR3.3 Umrüstung auf TR4.x, kann im Prinzip keiner wirklich gesetzlich erzwingen. Deshalb ist die Teilwiderufpraxis die Prozedur, die man sich anstelle der freiwilligen Absichterklärung der Hersteller, sicher als möglichen Umrüstzwand vorstellt.

Gruß vom Rudi


.
Thema: Was macht der GSG-Sachverständigenverband?
RudiCartell

Antworten: 92
Hits: 51.850
26.04.2010 08:00 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von dieter116
Das ist doch seit Langem schon üblich.

.....

Also nix Neues .


Für dich sicher nicht.

Die Überschrift des Threads zielt aber mehr auf die Tätigkeit des Verbandes ab und neben dem Umlabeln steht am Anfang meines vorherigen Beitrages etwas mehr zwischen den Zeilen, als worauf du dich in der Antwort konzentiert hast.

Durchdenke ruhig noch einmal meinen ersten Absatz bis in letzter Konsequenz. Damit das wahr werden kann, muss das Gesetz (SpielV) zunächst etwas umgeschrieben werden.

Gruß vom Rudi


.
Thema: Was macht der GSG-Sachverständigenverband?
RudiCartell

Antworten: 92
Hits: 51.850
Die Buschtrommel 25.04.2010 19:05 Forum: Spielrecht


Wollte diesen Thread mal wieder nach vorne holen...

Ich habe es von einem Prüfer, der im Verband organisiert ist, dies Wochenende erzählt bekommen:
Da wird eine Lösung der Prüfungsthemen angegangen (geplant), die genau das Gegenteil vom Erhofften ansteuert. Weg von der ohnehin selten zu findenen Unabhängigkeit, hin zur vollen Industriekontrolle der Nachprüfungen als verlängerter Arm der PTB. Zusätzlich sollen sich Nachprüfungen (alla §7) zukünftig nach dem Design der neuen Geräte (Übung im Zuge der Umrüstung auf TR4.1) der Hersteller gar nicht mehr ergeben. Es werden einfach die Schilder vorort nach 24 Monaten getauscht, eventuell ein anderes Spielpaket geladen bzw. freigeschaltet und schubdiwubs ist ein neues Spielgeräte mit neuer Zulassung produziert, welches zukünftig immer diese Neugerätewendung unterzogen wird. Das macht alles der Hersteller in Eigenregie und Prüfer werden danach nie wieder benötigt. In der jetzigen Stückzahl schon gar nicht.
Das Geld für den Erneuerungszyklus streichen dann die Hersteller und die PTB ein, weshalb beide diesen Ansatz sicher begrüßen.

Das wäre doch ein Thema für den Verband von dem man öffentlich sonst kaum etwas wahrnimmt ums Profil zu schärfen, da es ja durchaus an den eigenen Geldbeutel gehen könnte - oder?


Gruß vom Rudi


.
Thema: AMA gegen Zählwerkausdrucke?
RudiCartell

Antworten: 22
Hits: 23.909
RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke? 21.04.2010 15:29 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.

Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.
...

Gruß
Meike


Zunächst kann ich nichts Konkretes zur Eingangsfrage der AMA beisteuern, weiß nur, dass mir das Finanzamt meine Excel-Tabellen als Fahrtenbuch schon einmal um die Ohren gehauen hat und dafür gute Gründe anführte, die ich nachbezahlen durfte.

In diesem Zusammenhang kann man doch mal die ebenfalls aus dem PTB-Wissenspool stammenden Ideen (Herr Norbert Zisky) zum Kassensicherungssystem INSIKA, mit dem Bargeldkreisläufe fälschungssicher nachvollziehbar werden sollen, aus der Schublade holen und beim Evaluierungsprozess der SpielV als Verbesserungspotenzial einbringen.
Das wäre progressiv, richtungsweisend und konstruktiv liebe AMA!

Gruß vom Rudi


.
Thema: Neue adp Verfristungen
RudiCartell

Antworten: 31
Hits: 11.753
Nicht so ganz... 21.04.2010 15:10 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Charla
Hallo
...
in der TR steht wiederum drin das wen die nachbauten gegen die bauartzulassung verstößt das die ptb die bauartzulassung wiederrufen kann. genau das ist nun passiert. darufhin hatt die ptb alle bauartzulassungen zum 31.3.2010 wiedrufen und gleichzeitig einen nachtrag für die bauartzulassung gemacht wo drin steht das für das jeweilig gerät nun eine neue version eingebaut werden muß und welche.

vieleicht konnt ich ja helfen

mfg charla


Zunächst einmal herzlich willkommen im Kreis.

In der Bauartzulassung (Beispiel 2101 und die "adp Serie" aus dem April 2010 mit dem gleichen Leiden) steht NICHTS von "W i d e r r u f".

Dort steht "....wird der Zulassungsschein für die vorstehend gekennzeichnete Bauart wie folgt geändert:"

Sonst, wenn etwas nicht offensichtlich dem Gesetz widerspricht werden Nachträge nur "ergänzt, erweiteret" (das Alte bleibt auch erlaubt). Bei diesem Bespiel wurde schon zweifach die fristbehafte ÄNDERUNG in Nachträgen der PTB vermerkt.
Wie bei anderen Modell-Varianten (BA 2002, 2045, 2098, 2071, 2037) auch schon geschehen.

Diese Methode der gleichzeitigen Fristsetzung, ab wann aus den zugelassenen Bauarten innerhalb der Nachbaugeräten durch Untätigkeit illegales Glücksspiel auf Kosten der Aufsteller wird, praktiziert die PTB nun schon mindestens seit 3 Jahren.
Dies ist in etwa der Zeitraum, wo es sich nicht mehr so einfach unter den Teppich kehren lässt, dass da etwas nicht ganz stimmt und manchmal unabhänige Dritte ihre Nasen in Sachen und Dinge stecken, die laut PTB-Ansicht da nichts mehr zu suchen haben, weil diese nicht die Zulassung infrage stellen sollen, sondern Marken kleben.
Auch den Herstellern kommt diese PTB-Methode recht, weil damit ein Quasidruck belegbar ist, der zu weiteren Einnahmen für und gern noch mit anderen Aktionen verknüpft wird.

Also bislang habe ich nirgends das Wort "Widerruf" (wozu es Regelungen gibt) in Zulassungen lesen können. Mag mich aber gern einsichtig zeigen, wenn es mir einer anders erklären kann. Solange geht die Debatte um die Rechtsgrundlage für dies Herumlavieren weiter.

Gruß vom Rudi


.
Thema: Razzia März 2010 Aurich/Bremen
RudiCartell

Antworten: 11
Hits: 4.686
Sorry 06.04.2010 09:37 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo Rudi.

wolltest Du mit einer 7 Jahre alten Pressemitteilung die vielen neuen Themen hier im Forum aufarbeiten?



Gruß
Meike


Ja, da hat an Ostern der Eierlikör wohl voll zugeschlagen. Ich weiß nachträglich nicht mehr, warum ich das auf 2010 bezogen habe.
Also vergessen.

Gruß vom Rudi


.
Thema: Razzia März 2010 Aurich/Bremen
RudiCartell

Antworten: 11
Hits: 4.686
Razzia März 2010 Aurich/Bremen 04.04.2010 17:14 Forum: Spielrecht


Hat jemand Informationen, was Anfang März der Anlass war, im Weser-Ems Bereich mehrere Spielbetriebe und Büroräume zu besuchen und dort Unterlagen mitzunehmen?
Hing es mit den Geräten selbst zusammen oder war es die Art- und Weise des Geschäftsbetriebes oder die sonstigen Nebengewerbe der Drahtzieher?

Eine Quelle ... http://www.welt.de/print-welt/article454...erfahndung.html

Fragen zu Ostern vom Rudi


.
Thema: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch
RudiCartell

Antworten: 23
Hits: 33.103
29.03.2010 16:01 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo Rudi,

danke!


Ich gehe davon aus, dass Du Dir ad 1 nicht "ausgedacht" hast, sondern u.a. über Deinen Verband beim BMWI und der PTB nachgefragt hast.

Ich persönlich sehe es genauso.

...
Gruß
Meike


ad 1 habe ich mir das natürlich nur so "ausgedacht" und ad 2 trage ich derzeit keinen Verband den ich hätte fragen können.

Ich weiß nicht, in welche Ecke ich mich recht stellen soll oder du mich gerne siehst.

Gesetzlich gibt es für die PTB keine nachlesbare "Anweisungsgrundlage" für andere (Aufsteller, Hersteller, Sachverständige, Servicepersonal). Bei den innervertraglichen Grundlagen weiß ich nur soviel, wie es durch r2d2 hier bereits veröffentlicht wurde. Wir dürfen getrost davon ausgehen, dass wir nicht alles kennen, was da in den letzten 4 Jahren verhackstückt wurde und durch den Hersteller innerhalb seines eigenen Verständnishorizontes dann verlautbart wurde. Ohne Widerspruch mag es irgendwann als willkommende Ergänzung gelten, die nirgends geregelt ist.
In diesem Fall stammt die zugeschriebene "Anweisungskompetenz" ja nur aus Äußerungen des Hersteller bzw. aus seinen einseitigen Veröffentlichungen für die Aufsteller, die, wenn es stimmen sollte, noch genau 2 Tage Umtauschen können, bevor die "Todesstrafe" droht.

Wir wissen aber auch, dass es kaum Kontroll- und Meldewege gibt und so einmal erfasste Daten und Informationen ungenutzt bis zum nächsten "Zwangsupdate" vor sich hin schimmeln und dann überholt sind.

Als Anmerkung zu dem "Zuständigkeits-Hin-und-Her" der letzten Posts noch der Gedankengang, dass ausgelebter Förderalismus mit den persönlichen lokalen Vorlieben Einzelner im Regelfall nur denen nutzen, die eine effiziente Verfolgung von Missständen zu befrürchten hätten.


Gruß vom Rudi


.
Thema: Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch
RudiCartell

Antworten: 23
Hits: 33.103
22.03.2010 10:13 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
......

Da sollte man sich eigentlich Fragen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage darf die PTB eine solche "Anweisung" geben?

2. Welche Ordnungsstrafe auf welcher Rechtsgrundlage soll es denn geben?


Gruß
Meike


zu 1. es gibt keine

zu 2. Dazu gibt es wie bereits an verschiedenen Stellen angesprochen diverse Gesichtspunkte, die den Verantwortlichen in den Betrieben der Aufsteller offensichtlich unbekannt sind oder aber die Risiken als durchaus kalkulierbar eingestuft werden (was ich vermute).

Ein kleiner Ausflug ins Theoretische:

Steuerliche Archivierungsanforderungen gemäß §147 AO stimmen im Allgemeinen mit den Anforderungen des HGB überein. Zunächst, muss ein Gewerbe wie hier diesen Grundsätzen folgen? Ich glaube, dies ist unstrittig. Dann, wichtig sind in diesem Zusammenhang:

a) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, GoB
b) Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, GoBS
c) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, GDPdU

Was ist wenn die Unterlagen weg sind, der Zugriff verhindert wurde oder wie in diesem Fall wissentlich, behördlich gedeckt und vom eventuell zu belangenden beseitigt werden:

Steuerliche(1), Strafrechtliche(2) und Zivilrechtliche(3) Sanktionsandrohung

1. Steuerliche Schätzung und Strafzahlungen an die Finanzbehörden (ggf. Anzeige).

2. Die Verletzung der Buchführungspflicht (§283b StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer beweiserhebliche Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert (§274 Abs.1 Nr.2 StGB).

3. Daneben gibt es auch noch die persönliche Haftung der Betriebsführung, wenn gravierende Verfehlungen nachgewiesen werden und anderen dadurch ein Schaden entstanden ist.

Kleine Anmerkung: Wer seine Buchungsgrundlagen und damit seine Betriebsergebnisse "vergisst" hat sicher auch latente Wissenslücken, wenn es um den Arbeitseinsatz und -dauer von abhängig Beschäftigten geht (zivilrechtliches Szenario).

Aber wo kein Kläger, da kein ...

Um die Klägeranzahl klein zu halten gibt es ja auch die Lobbyarbeit.
Wenn die an den notwendigen Stellen richtig ölt, dann traut sich keiner mehr oder deckt lieber einzelne Vorkommnisse.

Gruß vom Rudi


.
Thema: MAS 3 tech
RudiCartell

Antworten: 65
Hits: 128.915
10.03.2010 20:40 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo Rudi,

wäre das nicht der Hammer, wenn es so wäre, da der Spiel- und Gewinnplan doch in Punkten erfolgt?


Gruß
Meike


ich weiß nicht was du meinst; auch beschleicht mich das Gefühl, als wenn wir über zwei verschiedene Dinge reden.

Punkte oder Geldbeträge sind über die Zeit veränderbare Wertigkeiten. Mal im "Pseudospiel" mal in der "Enterainmentkomponente", aber sie verändern sich und können deshalb bei dieser Methode niemals in eine festliegende, vorbestimmte Checksumme eingehen.

Eventuell verdeutlichst du nochmals, was du wirklich sagen willst.

Gruß vom Rudi


.
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