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Hallo Karo,

ich bin mir sicher, dass Du Dir nicht den Pass der Inhaber der Wettbüros hast zeigen lassen und
daher weiß ich nicht, woher Du wissen willst, ob diese "ohne deutschen Inhaber" waren.

Nach dem Namen, Haut- oder Haarfarbe kann man nicht die Nationalität bestimmen.

Derartige Unterscheidungen sind in der Sache ohnehin nicht hilfreich.

Du hast in zwei, wie auch immer angemeldete Betrieben gesehen, dass dort augenscheinlich illegale Sportwetten
vermittelt werden und zwei augenscheinlich verbotene Spielgeräte betriebsbereit standen.

Das gilt es zu verfolgen, egal welchen Namen oder welche Nationalität der Betreiber hat.

Schreib doch einfach einen entsprechenden 2-Zeiler an die Ordnungsbehörde.

Wenn der Ordnungsbehörde aufgrund eines unabhängigen Richters
( es gibt in Deutschland nämlich 2 - 3 Richter, die selbst die EUGH-Rechtsprechung zuletzt bwin ./. Portugal nicht anerkennen und immer noch europarechtliche Bednken haben),
der aus unerfindlichen Gründen irgendeine aufschiebende Wirkung einer
Abbauverfügung oder Schließungsverfügung ausgesprochen haben sollte, wird Dich vielleicht
der Sachbearbeiter zurück rufen, um Dir zu sagen, dass er gerne wollte,
aber im Moment leider nicht so kann, wie er will.

Wenn die Ordnungsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht tätig war,
würde sie nach Deinem Brief sicherlich tätig werden.


Gruß
Meike



Gepostet am 29.10.2009 um 05:26 von:
Benutzer: Meike
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