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Hallo gmg,

wie kommst Du darauf, dass die "Sekundäraufstellung" schwer zu kontrollieren sei ?

Warum soll denn eine Gaststätte oder eine Vereinswirtschaft schwerer zu kontrollieren sein, als eine konzessionierte Spielhalle?

Für alle gelten die gleichen Gesetze, daran haben sie sich zu halten und das gilt es zu kontrollieren!

Glaubst Du, dass Du in konzessionierten Spielhallen von der Anzahl weniger Verstösse findest als in Gaststätten, Vereinen etc.?

Meinst Du nicht, dass es einfach nur von den handelnden Personen abhängig ist?

Oder willst Du z.B. die Verstösse werten, nach dem Motto nicht ganz so böses Fungame oder ein Verstoß gegen § 9 ist nicht so schlimm wie ein Verstoß gegen §6a usw?


Gruß
Meike



Gepostet am 02.02.2010 um 16:09 von:
Benutzer: Meike
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