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[quote][i]Original von John-Lautner[/i]
Warum bezeichnest du die Gastronomieaufstellung, welche seit den 50er Jahren den Spielbedarf der Bevölkerung bedient, als "sekundär" ?
Spielhallen gibt es erst seit den späten 60igern und waren wohl eine eher ungeplante Erscheinung des Groschenspiels, deren Höhepunkt nun mit den sog. Entertainment Centern von Herrn Schmidt mit 144 Geräten erreicht wird.
Ich würde dies eher als "sekundär" betrachten.
Und wieso ist es deiner Meinung nach schwieriger eine Gaststätte auf illegale Machenschaften zu untersuchen als eine Spielstätte ???[/quote]

[i]John-Lautner  Respekt   [/i]historisch einwandfrei  Applaus  
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Die Sichtweise von gmg kommt der Sichtweise der Großspielhallenbetreiber sehr nah.
Die benötigen das Spielerpotential aus der "Sekundäraufstellung" für ihre
sog. [i]Entertainment Center[/i].



Gepostet am 02.02.2010 um 09:42 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=43234#post43234


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