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Autor Beitrag
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
GaulPauselman

Antworten: 104
Hits: 42.990
05.08.2011 12:36 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von daloglu
Hallo @gmg,
.... Theoretisch sollte kein Sachverständiger im Sachgebiet „Überprüfung von Geldspielgeräten“ etwas gegen eine solche Maßnahme der Kopplung zwischen Überprüfung und Freischaltung haben. Vielleicht wollen mir die anderen "SV-Experten" auch zustimmen. Interessieren würde mich die Antwort allemal.

Grüße
O.Daloglu


Bin zwar nicht der erfragte Experte, aber für mich ist klar, wenn ich gewerbliche Tätigkeiten (Freischalten) mit den Sachverständigentätigkeit (Prüfen) vermische, dass die Unabhängigkeit irgendwann leiden muss. Das ist so, als wenn der TüV auch noch den Ölwechsel mitmacht. Ob das Werbung oder Abschreckung ist weiß ich nicht.
Vielleicht fragt ihr einfach mal eure Bestellkörperschaft (IHK?).
vonG.P.
Thema: AMA gegen Zählwerkausdrucke?
GaulPauselman

Antworten: 22
Hits: 23.911
RE: AMA gegen Zählwerkausdrucke? 14.04.2010 16:41 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

wer kann etwas zur nachfolgenden Information sagen, d.h. ob dies tatsächlich angedacht ist.

Angeblich (nicht verifiziert) soll sich die AMA dafür einsetzen, dass die Ptb-zugelassenen Glücksspielgeräte
nicht mehr mit Zählwerkausdrucken ausgestattet werden müssen, bzw. dass das Einreichen von
excel-Tabellen mit Umsatzzahlen pro Zeitintervall gesetzlich als ausreichend angesehen würde.

Ist jmd. etwas bekannt, dass die entsprechenden Passagen in der SpielV "modifiziert" werden sollen?


Gruß
Meike

Das Muster der neuen SpielV nach der Evaluierung in 2011 liegt intern schon vor und da ist einiges Überraschendes gestrichen worden. Vielleicht wagt es ja einer über Wikileak - mal sehen. Man nähert sich aber gern der Industrie weiter an.
Thema: Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel
GaulPauselman

Antworten: 190
Hits: 123.549
RE: Wolfsburg: 05. 11. 2009 Razzia in 36 Spielhallen 24.11.2009 17:44 Forum: Spielrecht


Mittlerweile sind wohl bis auf ein Gerät ALLE wieder lautlos (kleinlaut?) in die Hallen zurückgeschoben worden. Die Posaunenklänge sind kaum noch zu hören.

Die Siegelorgie hat sich auch nicht bewährt; hat eher für Konfusion gesorgt und sorgt weiter. So geht es sicher nicht, weil NSM die PTB wieder einmal mit Versprechen, die nicht zu halten waren, über den Tisch gezogen hat und das Siegel jetzt auch noch ein Zulassungskriterium geworden ist, obwohl die ausführenden Kleber nicht einmal build75 von einer Wäscheklammer unterscheiden können (und auch nicht sollen).

Grüße von der Weser
Thema: ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?
GaulPauselman

Antworten: 212
Hits: 184.919
Passt ja super, der Löwe brüllt: 20.08.2009 14:15 Forum: Spielrecht


Sehr gut "getimed".

"sicher gegen Veränderungen aufgebaut". So isses!

Grüsse von der Weser
Thema: NovoLine mit neuer Soft- und Hardware
GaulPauselman

Antworten: 11
Hits: 17.829
Bin neu und habe erstmal gelesen... 13.08.2009 15:39 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gmg
Hallo Meike !

NovoLine GSG BA 2028 wird jetzt nach MD 5 "gecheckt".
Nicht mehr nach CRC 32.

CRC 32 wurde doch hier auch problematisiert.
Es wird schon reagiert.
Man muß nur den 9. Nachtrag zum Zulassungsschein genau lesen.

Grüße


CRC MD5 SuperSicherChecksumme, egal was.

Rudi meinte vor etwa einem Jahr:===>

Ich habe einer Prüfung in echt beigewohnt und auch den Prüfer befragt. Roland kann uns da sicher auch noch mit Wissen bereichern.
Nun, die CRC-32 Checksumme wurde erfunden und vorwiegend genutzt, um einen Datenübertragungsweg mit zusätzlicher Prüfinformation zu versehen, um Verfälschungen an einem Datenpaket erkennen zu können (Folge: Wiederholung).
Das Verfahren ist nicht geeignet, um eindeutig Verfälschungen an einer Softwaredatei (Dateninhalt > 0,5 MB) nachweisen zu können. Es gibt Programme, die es erlauben Dateiinhalte unterschiedlichem Inhaltes zu erzeugen ohne die Länge der Daten (Größe des Programms) zu verändern und mit exakt gleicher CRC-32 Nummer. Diese Kenntnis herrscht nach meiner Einschätzung auch bei der PTB vor. Neuere Modelle (Bauarten) werden, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits mit der MD5 Checksumme hinterlegt und überprüft. Hiermit kann das Vergleichsproblem zwischen Hinterlegung des Binärcodes bei der PTB und ausgelesener Software im zu prüfenden Spielautomaten technisch sauber abgehandelt werden.
Das ist aber technisch und rechtlich für das Ziel des Gesetzes nur die halbe Miete (wenn überhaupt).
Es wurde ja bereits zuvor erläutert, was los ist, wenn risikobereite Hersteller bzw. deren Softwareschmieden, es wagen den "ungewollten" Programmcode mit zu hinterlegen oder was sicher viel cleverer ist, den relevanten Programmcode extern in einem Bereich zu halten, der nur indirekt durch den hinterlegten Code nutzbar ist und der bei der Auslesung seitens des Gerätes in der Prüfung auch nicht mitgeliefert wird. Der Prüfer sagte mir, die Auslesesoftware, die er benutze, sei vom Hersteller. Was darf man da erwarten?
Da kann man sich das Gewissen zwar ruhig prüfen, aber eine gewisse Unruhe bleibt dann doch, zumal die Hersteller sicher auch Wege probieren (oder Fehler machen und Programmmodule "vergessen", die nur zum Test gedacht waren - gleich eine plausible Begründung, falls so etwas gefunden würde). Wie komme ich darauf, dass man mal was probieren könne?
Probiert wird momentan schon etwas in herstellernahen/eigenen Spielhallen, wo man bei geputzter Brille "Magie III" lesen kann. Wir Aufsteller bekommen Magie II als brandneu und ich glaube, das ist derzeit auch nur zugelassen.
Also vielleicht kann man ja die Gutwilligen mal dazu bekommen, wirklich einen schlüssigen, unabhängigen Prüfvorgang zu installieren, damit man weiß was hat und nicht nur ahnt was man nicht haben sollte.
Bei einem Kollegen aus Oldenburg habe ich jetzt zusätzlich einen Tipp erhalten, dass es wohl auch schon Prüfer geben soll, die selbst Spielhallenbetreiber waren oder sind oder enge Familienverpflechtungen in dieser Hinsicht haben. Sollte das zutreffen, scheint mir die Technik-Diskussion um Prüfsummen dann schon fast zweitrangig.
Ende der Ausführungen von Rudi===>

Zwei Dinge sind für mich bemerkenswert, aus dem Gelesenen:

1. Wer entscheidet aus welchem Umfang an Daten die Prüfsumme errechnet wird? Der Hersteller, sowohl im Umfang des Unveränderlichen als auch für das hinterlegte Muster bei der PTB also auch auf der Abnehmerseite der Prüfschnittstelle.

2. Prüfer, die selbst kein Interesse an diesen Dingen haben, weil sie sich selbst und Freunde prüfen und gleichzeitig im Spielbetrieb aktiv sind.

Diese Harmonie ohne Konsequenzen ist mir unheimlich.

Sonnige Grüße von der Weser
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