Forum-Gewerberecht

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 Danke  [B]ENDLICH mal einer der sich auskennt![/B]

Auszug aus der Pressemeldung der Polizei:
....
[I]Geldgewinnspielautomaten ihre Einnahmen um das Zwei- bis Zweieinhalbfache gesteigert haben. Die gesetzlich festgeschriebene Gewinnausschüttung für die Spieler wurde um bis zu zehn Prozent reduziert. ...[/I]
Ende des Auszugs.

§12(2) a SpielV sagt:
[I]Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,[/I]....

Andere Definitionen aus denen man die Ausschüttungsquote in diesem Umfeld gesetzlich geregelt haben könnte, kenne ich nicht.

Somit weiß man also jetzt, um es berechnen zu können, was diese "langfristige Betrachtung" ist. Was haben wir da also für ein Vergehen? War die PTB-Zulassung nicht vorhanden oder zurückgezogen oder illegal umgangen?

Bitte noch die Zeit für "langfristig" mitteilen und wo es gesetzlich geregelt ist. Wenns leichter ist, kann die 10%ige Überschreitung der gesetzlich geregelten Einnahmeerhöhung auch mitgeteilt werden. Danke.

Gruß vom Rudi


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Gepostet am 17.11.2009 um 21:18 von:
Benutzer: RudiCartell
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40264#post40264


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