Kern
Grünschnabel
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Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo aus Altena!
Kann mir jemand sagen, ob das Betreiben einer Photovoltaikanlage anmeldepflichtig ist?
Gruß,
Werner Kern
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1
23.11.2005 11:23 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
  

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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo Herr Kern,
diese Fälle haben wir in Kierspe und das hat uns überrascht. Hintergrund ist, dass die Privatpersonen bei einer bestimmten Größe dieser Anlage ein Gewerbe anmelden müssen. Diese Gewerbeanmeldung wird dann dem Finanzamt vorgelegt und der Betreiber erhält dann bis zu 80 % der Kosten dieser Anlage wieder zurück. Weil der Betreiber dadurch einen "Stromvorteil" hat muss deswegen ein Gewerbe angemeldet werden. (So hat uns das zum einen das FA mitgeteilt zum anderen wird das auch immer von den Personen, die dieses Gewerbe anmelden, mitgeteilt).
An Ihrer Stelle würde ich mich mal mit dem Bauamt des Märkischen Kreises kurzschließen oder bei Ihrer Baubehörde nachfragen.
Kollegiale Grüße aus Kierspe
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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16
23.11.2005 11:36 |
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Solon
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Antonia Thien

König
   
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo aus Meppen,
ob ein Gewerbe vorliegt, hängt von der Leistung der Anlage ab.
Im Gewerbearchiv 2002/9, S. 371, ist eine interessante Abhandlung hierüber zu lesen:
Anlagen, die üblicherweise auf privaten Hausdächern installiert werden, sind auf eine Spitzenleistung von nicht mehr als 3 kW ausgelegt. Bei einer jährl. Stromerzeugung von ca. 2250 kWh können max. Einnahmen von 1.000 € jährl. erzielt werden. Die Kosten einer Anlage betragen 20.000 - 23.000 €, als Lebensdauer der Module gelten 20-25 Jahre, wobei einzelne Teile schon vorher ausgetauscht werden müssen. Zudem werden Einspeisevergütungen eher sinken als steigen. Eine derartige Anlage kann daher nicht als gewinnbringendes Investitionsobjekt bezeichnet werden, so dass eine Einordnung als Gewerbe nicht möglich ist.
Entspricht die Anlage einer anderen Größenordnung, sprich ist die Leistung höher ausgelegt, so ist nach der Gesamtbetrachtung eine Einordnung als Gewerbe möglich und erfolgt auch zumeist.
Entsprechend dieser Abhandlung verfahren wir in Meppen.
Schöne Grüße
Antonia Thien
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16
23.11.2005 11:49 |
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Antonia Thien

König
   
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo nochmal aus Meppen,
mit unserem zuständigen Finanzamt haben wir diesbezüglich Glück.
Nachdem wir die "Möchtegern-Gewerbetreibenden" bzw. die Betreiber der "kleinen" Anlagen über die Sach- und Rechtslage aufklären, sind diese zumeist froh, kein Gewerbe anmelden zu müssen. Auf diese Idee kommen sie nämlich nur deshalb, weil das Finanzamt oftmals eine Gewerbeanmeldung verlangt.
Eine einzige Rücksprache mit dem Finanzamt hat aber genügt, um das Problem aus der Welt zu schaffen. So sind jetzt alle zufrieden und happy!
Sollten also Probleme auftauchen, empfehle ich einen kurzen Anruf beim zuständigen Finanzamt.
Viele Grüße
Antonia Thien
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16
23.11.2005 13:21 |
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Boshamer
Haudegen
  

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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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--Seufz---
Wenn doch jedes Finanzamt so wäre wie in Meppen....
Bei uns funktioniert das leider nicht so ohne weiteres, aber die Tipps aus dem Gewerbearchiv sind ja Gold wert...
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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31
23.11.2005 13:29 |
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marxh
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein
Im GewArch 2010/2 steht das Erfodernis einer Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen in Privathaushalten, die auf eine Spitzenleistung von nicht mehr als 3 kWp ausgelegt sind, gundsätzlich abgelehnt; für Anlagen mit größerer Leistung sollte im Einzelfall geprüft werden,ob man in der Gesamtbetrachtung zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
__________________ Ma
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16
16.03.2010 13:45 |
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Robert
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo!
Hierzu verweise ich auf den Erlass des MWME NRW vom 07.12.2006, Az.: 115-51-6.1, der über die BezReg Arnsberg mit Schreiben vom 09.01.2007 an alle Städte des Bezirks verteilt wurde. Hiernach werden nur Anlagen von mehr als 3 kW zur Anmeldung gebracht.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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31
16.03.2010 14:03 |
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C.Schadt

Grünschnabel
Dabei seit: 19.04.2022
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo zusammen,
es ist immer eine Einzelfallentscheidung..
Es muss so viel bedacht werden:
Einfamilienhaus/Eigenbewohnt mit der Kostenreduzierungsabsicht/Kostendeckung = kein Gewerbe
Einfamilienhaus/Eigenbewohnt, viel zu großer Anlage, mit der Absicht Gewinn zu erzielen = Gewerbe
Einfamilienhaus mit Büro Anteil von Selbstständigen= kann Gewerbe sein
Einfamilienhaus vermietet an Familie/Freunde etc. = Gewerbe
So gibt es immer wieder neue Fälle, die wir immer wieder prüfen....
Sollte jemand hier einen Fehler sehen, gerne kommentieren..und vielleicht Quellen angeben, damit ich es nachvollziehbar kann was falsch ist...
Vielen Dank :-)
__________________ Cindy Schadt
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16
19.04.2022 16:03 |
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Roesje

Lebende Foren Legende


Dabei seit: 22.07.2009
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Zitat: |
Original von C.Schadt
Hallo zusammen,
es ist immer eine Einzelfallentscheidung..
Es muss so viel bedacht werden:
Einfamilienhaus/Eigenbewohnt mit der Kostenreduzierungsabsicht/Kostendeckung = kein Gewerbe
Einfamilienhaus/Eigenbewohnt, viel zu großer Anlage, mit der Absicht Gewinn zu erzielen = Gewerbe
Einfamilienhaus mit Büro Anteil von Selbstständigen= kann Gewerbe sein
Einfamilienhaus vermietet an Familie/Freunde etc. = Gewerbe
So gibt es immer wieder neue Fälle, die wir immer wieder prüfen....
Sollte jemand hier einen Fehler sehen, gerne kommentieren..und vielleicht Quellen angeben, damit ich es nachvollziehbar kann was falsch ist...
Vielen Dank :-) |
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Unser Ministerium hat da bereits einiges zu herausgebracht und seit 2010/2011 hat sich an der Handhabe nichts geändert. Im Gegenteil...sehen Sie in die Unterlagen der Dienstbesprechung von 12/2021. Da war Photovoltaik nochmal Thema und es wurde festgestellt, dass es im Gewerberecht bleibt wie gehabt.
In der Power-Point-Präsentation, die Ihnen vorliegen müsste, können Sie das ersehen (Top9).
Letztendlich wurde nochmal das bekräftigt, was Civil Servant vom BLA zitiert.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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31
20.04.2022 07:53 |
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BW

Jungspund

Dabei seit: 03.05.2016
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RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
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Hallo,
Interessant hierzu ist evtl. das Schreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW vom 06.10.2010 Aktenzeichen 122-60-2 "Gewerberechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen"
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16
20.04.2022 08:07 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Hallo! ..... und ein freundliches
nach Altena!
Grundsätzlich ist den Ausführungen von Frau Thien nicht viel hinzuzufügen, weil es eben so ist, wie sie es erläutert.
Auch wir hatten hier (überwiegend wegen der steuerlichen Geschichte) in der Vergangenheit zahlreiche Anmeldeversuche, die wir bis auf einige wenige (Großanlagen auf großen landwirtschaftlichen Gebäuden) zurückgewiesen haben.
Wir waren dann aber so nett und haben den enttäuschten und teilweise auch bösen angehenden Stromerzeugern mitgeteilt, dass in den Abhandlungen des Gewerbearchivs 2001 und 2002 diverse Feststellungen sowohl zur gewerberechtlichen als auch steuerrechtlichen Beurteilung getroffen wurden. (Konkret: S. 24/2001, S. 233 / 2002 und S. 371 / 2002).
Soweit also ein Finanzamt hier eine Gewerbeanmeldung für eine steuerliche Berücksichtigung verlangt, ist dieses m. E. weder zulässig noch für eine entsprechende Beurteilung des FA erforderlich.
Denn der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat in seinen Feststellungen auch ganz deutlich gesagt, dass die gewerberechtliche Beurteilung (wie so oft) nichts mit der steuerlichen Beurteilung zu tun hat. Das Finanzamt hat selbstverständlich eigenständig zu prüfen, ob evtl. ein Vorsteuerabzug möglich ist (siehe z. B. GewA 233 /2003 u. a.). Hier mal wieder die (Entscheidungs-)Zuständigkeit und Verantwortlichkeit auf die Gewerbeämter zu verlagern, liegt entweder daran, dass man es sich in anderen Amtsstuben einfach machen will oder aber von der Sache (wie leider so oft) keine Ahnung hat und selbst auch nicht fragen möchte. Dann doch lieber die Prüfung z. B. auf den kleinen Antragsteller verlagern, obwohl es z. B. auch im Steuerrecht eine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gibt.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 23.11.2005 13:14.
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1
23.11.2005 13:01 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Okay!
Her mit dem Gold!
50 % nach Meppen, 49% nach hier und 1 % an den Forumsbetreiber!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
23.11.2005 13:36 |
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Antonia Thien

König
   
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Danke für die 50%!!!
Wenn das 50 % von "ganz viel" sind, hole ich's auch ab!
Bis denne
Antonia Thien
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16
23.11.2005 13:41 |
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Boshamer
Haudegen
  

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Also Momende mal.....
Kierspe ist Pleite
und mit der Äußerung von dem Gold meine ich das Gold im übrtragenen Sinne
. Ich würde ja gerne was nach Meppen oder Cloppenburg (und natürlich den bescheidenen Teil an den Admin) schicken, aber ich hab ja nix.......
Aber wenn ich mal in Meppen oder Cloppenburg bin, komme ich auf einen Kaffee vorbei ... den bring ich dann auch mit...
Und jetzt werde ich mit den Äußerungen auch vorsichtiger sein
Viele Grüße
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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31
23.11.2005 13:46 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
 

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... und wenn Antonia den Reichtum nicht alleine wegschleppen kann, kommen wir natürlich zu zweit
__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
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1
23.11.2005 13:45 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Hallo nach Kierspe!
Das mit dem Gold im übertragenen Sinne meinte ich auch so. Und zwar die Übertragung von Kierspe nach Meppen oder Cloppenburg und zum Admin oder auf unsere Konten. Erst nach einem solchen erfolgreichen Deal sollte man von "übertragenen" sprechen, oder
.
Was mach ich jetzt mit der sofort gebuchten 6 monatigen Weltreise und dem Lastwagen, der auf den Goldtransport wartet?? Etwa alles wieder abbestellen??
Und dabei wollte ich die Kollegin und den Kollegen aus Meppen bitten, doch bitte auch für mich die 49 % von "ganz viel" mitzubringen!!
Schade, eigentlich!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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1
24.11.2005 23:28 |
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René Land
Administrator
    

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Ich hab da noch was gefunden:
Im Gewerbearchiv 02/2005 gibt es auf den Seiten 62-67 eine interessante Abhandlung von Frau Regierungsdirektorin Elke Fischer, München zu aktuellen Fragen des Gewerberechts unter Beachtung des Vollzugs in Bayern.
Hier findet man unter Nr. 1.2 auch Informationen zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Diese berücksichtigen die Tatsache, dass selbst kleine Anlagen mittlerweile auch "gewinnbringend" eingesetzt werden können. Ferner wird ausgeführt, dass an den im GewArch 2002, S. 233 gemachten Ausführungen nicht mehr festgehalten wird.
Im Ergebnis kommt die Betrachtung zu dem Schluss, dass durchaus eine gewerbliche Anmeldung vorgenommen werden kann. Eine Verpflichtung zur gewerblichen Anmeldung "privater Hausdachanlagen" wird jedoch weiterhin nicht gesehen.
Ich schließe mich dieser Auffassung an, da es für die Betrachtung der Gewerbsmäßigkeit/Gewerbsfähigkeit eben nur auf eine Gewinnerzielungsabsicht - freilich unter dem Aspekt der tatsächlichen Möglichkeit - ankommt.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
24.11.2005 23:43 |
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Kern
Grünschnabel
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Themenstarter
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Photovoltaikanlage |
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Hallo aus Altena!
Vielen Dank für die Mithilfe. Ihr habt mir sehr geholfen.
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1
25.11.2005 10:28 |
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Elke Ricker

Mitglied
 
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Guten Morgen zusammen!
Ich habe heute die Mitteilung des Finanzamtes erhalten, dass eine Familie eine (private) Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 6,5 kWp betreibt. Nachdem ich mir gerade sämtliche Ausführungen zu dem Thema durchgelesen habe, bin ich doch etwas verwirrt. Vielleicht kann mir kurz jemand auf die Sprünge helfen, Gewerbe oder nicht?
Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob mit Anlagen bis 5 kW (laut Bund-Länder-Ausschuss von 03/2007) ein Wert von kWh oder kWp gemeint ist. Muss der Wert kWp umgerechnet werden und wenn ja, wie?
Wie würdet Ihr in diesem Fall verfahren?
Danke für die Hilfe und einen sonnigen Tag!
Elke Ricker
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1
10.09.2008 11:21 |
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