Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Kern,

diese Fälle haben wir in Kierspe und das hat uns überrascht. Hintergrund ist, dass die Privatpersonen bei einer bestimmten Größe dieser Anlage ein Gewerbe anmelden müssen. Diese Gewerbeanmeldung wird dann dem Finanzamt vorgelegt und der Betreiber erhält dann bis zu 80 % der Kosten dieser Anlage wieder zurück. Weil der Betreiber dadurch einen "Stromvorteil" hat muss deswegen ein Gewerbe angemeldet werden. (So hat uns das zum einen das FA mitgeteilt zum anderen wird das auch immer von den Personen, die dieses Gewerbe anmelden, mitgeteilt).

An Ihrer Stelle würde ich mich mal mit dem Bauamt des Märkischen Kreises kurzschließen oder bei Ihrer Baubehörde nachfragen.

Kollegiale Grüße aus Kierspe

Boshamer



Gepostet am 23.11.2005 um 11:36 von:
Benutzer: Boshamer
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