Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Hallo zusammen,

es ist immer eine Einzelfallentscheidung..

Es muss so viel bedacht werden:

Einfamilienhaus/Eigenbewohnt mit der Kostenreduzierungsabsicht/Kostendeckung = kein Gewerbe

Einfamilienhaus/Eigenbewohnt, viel zu großer Anlage, mit der Absicht Gewinn zu erzielen = Gewerbe

Einfamilienhaus mit Büro Anteil von Selbstständigen= kann Gewerbe sein

Einfamilienhaus vermietet an Familie/Freunde etc. = Gewerbe

So gibt es immer wieder neue Fälle, die wir immer wieder prüfen....

Sollte jemand hier einen Fehler sehen, gerne kommentieren..und vielleicht Quellen angeben, damit ich es nachvollziehbar kann was falsch ist...
Vielen Dank :-)



Gepostet am 19.04.2022 um 16:03 von:
Benutzer: C.Schadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122123#post122123


Beitrags-Print by Breuer76