Forum-Gewerberecht

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Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   nach Altena!

Grundsätzlich ist den Ausführungen von Frau Thien nicht viel hinzuzufügen, weil es eben so ist, wie sie es erläutert.  smile  

Auch wir hatten hier (überwiegend wegen der steuerlichen Geschichte) in der Vergangenheit zahlreiche Anmeldeversuche, die wir bis auf einige wenige (Großanlagen auf großen landwirtschaftlichen Gebäuden) zurückgewiesen haben.  Heul  

Wir waren dann aber so nett und haben den enttäuschten und teilweise auch bösen angehenden Stromerzeugern mitgeteilt, dass in den Abhandlungen des Gewerbearchivs 2001 und 2002 diverse Feststellungen sowohl zur gewerberechtlichen als auch steuerrechtlichen Beurteilung getroffen wurden. (Konkret: S. 24/2001, S. 233 / 2002 und S. 371 / 2002).  großes Grinsen  

Soweit also ein Finanzamt hier eine Gewerbeanmeldung für eine steuerliche Berücksichtigung verlangt, ist dieses m. E. weder zulässig noch für eine entsprechende Beurteilung des FA erforderlich.

Denn der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat in seinen Feststellungen auch ganz deutlich gesagt, dass die gewerberechtliche Beurteilung (wie so oft) nichts mit der steuerlichen Beurteilung zu tun hat. Das Finanzamt hat selbstverständlich eigenständig zu prüfen, ob evtl. ein Vorsteuerabzug möglich ist (siehe z. B. GewA 233 /2003 u. a.). Hier mal wieder die (Entscheidungs-)Zuständigkeit und Verantwortlichkeit auf die Gewerbeämter zu verlagern, liegt entweder daran, dass man es sich in anderen Amtsstuben einfach machen will oder aber von der Sache (wie leider so oft) keine Ahnung hat und selbst auch nicht fragen möchte. Dann doch lieber die Prüfung z. B. auf den kleinen Antragsteller verlagern, obwohl es z. B. auch im Steuerrecht eine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gibt.  schimpf  



Gepostet am 23.11.2005 um 13:01 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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