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Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein
Im GewArch 2010/2 steht das Erfodernis einer Gewerbeanmeldung für Photovoltaikanlagen in Privathaushalten, die auf eine Spitzenleistung von nicht mehr als 3 kWp ausgelegt sind, gundsätzlich abgelehnt; für Anlagen mit größerer Leistung sollte im Einzelfall geprüft werden,ob man in der Gesamtbetrachtung zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
Gepostet am 16.03.2010 um 13:45 von:
Benutzer: marxh
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