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Ich hab da noch was gefunden:
Im Gewerbearchiv 02/2005 gibt es auf den Seiten 62-67 eine interessante Abhandlung von Frau Regierungsdirektorin Elke Fischer, München zu aktuellen Fragen des Gewerberechts unter Beachtung des Vollzugs in Bayern.

Hier findet man unter Nr. 1.2 auch Informationen zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Diese berücksichtigen die Tatsache, dass selbst kleine Anlagen mittlerweile auch "gewinnbringend" eingesetzt werden [U]können[/U]. Ferner wird ausgeführt, dass an den im GewArch 2002, S. 233 gemachten Ausführungen nicht mehr festgehalten wird.

Im Ergebnis kommt die Betrachtung zu dem Schluss, dass durchaus eine gewerbliche Anmeldung vorgenommen werden kann. Eine Verpflichtung zur gewerblichen Anmeldung "privater Hausdachanlagen" wird jedoch weiterhin nicht gesehen.

Ich schließe mich dieser Auffassung an, da es für die Betrachtung der Gewerbsmäßigkeit/Gewerbsfähigkeit eben nur auf eine Gewinnerzielungsabsicht - freilich unter dem Aspekt der tatsächlichen Möglichkeit - ankommt.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 24.11.2005 um 23:43 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1156#post1156


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