Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von C.Schadt[/i]
Hallo zusammen,

es ist immer eine Einzelfallentscheidung..

Es muss so viel bedacht werden:

Einfamilienhaus/Eigenbewohnt mit der Kostenreduzierungsabsicht/Kostendeckung = kein Gewerbe

Einfamilienhaus/Eigenbewohnt, viel zu großer Anlage, mit der Absicht Gewinn zu erzielen = Gewerbe

Einfamilienhaus mit Büro Anteil von Selbstständigen= kann Gewerbe sein

Einfamilienhaus vermietet an Familie/Freunde etc. = Gewerbe

So gibt es immer wieder neue Fälle, die wir immer wieder prüfen....

Sollte jemand hier einen Fehler sehen, gerne kommentieren..und vielleicht Quellen angeben, damit ich es nachvollziehbar kann was falsch ist...
Vielen Dank :-)[/quote]



Unser Ministerium hat da bereits einiges zu herausgebracht und seit 2010/2011 hat sich an der Handhabe nichts geändert. Im Gegenteil...sehen Sie in die Unterlagen der Dienstbesprechung von 12/2021. Da war Photovoltaik nochmal Thema und es wurde festgestellt, dass es im Gewerberecht bleibt wie gehabt.
In der Power-Point-Präsentation, die Ihnen vorliegen müsste, können Sie das ersehen (Top9).

Letztendlich wurde nochmal das bekräftigt, was Civil Servant vom BLA zitiert.  smile  



Gepostet am 20.04.2022 um 07:53 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122127#post122127


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