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Hallo aus Meppen,
ob ein Gewerbe vorliegt, hängt von der Leistung der Anlage ab.

Im Gewerbearchiv 2002/9, S. 371, ist eine interessante Abhandlung hierüber zu lesen:
Anlagen, die üblicherweise auf privaten Hausdächern installiert werden, sind auf eine Spitzenleistung von nicht mehr als 3 kW ausgelegt. Bei einer jährl. Stromerzeugung von ca. 2250 kWh können max. Einnahmen von 1.000 € jährl. erzielt werden. Die Kosten einer Anlage betragen 20.000 - 23.000 €, als Lebensdauer der Module gelten 20-25 Jahre, wobei einzelne Teile schon vorher ausgetauscht werden müssen. Zudem werden Einspeisevergütungen eher sinken als steigen. Eine derartige Anlage kann daher nicht als gewinnbringendes Investitionsobjekt bezeichnet werden, so dass eine Einordnung als Gewerbe nicht möglich ist.

Entspricht die Anlage einer anderen Größenordnung, sprich ist die Leistung höher ausgelegt, so ist nach der Gesamtbetrachtung eine Einordnung als Gewerbe möglich und erfolgt auch zumeist.

Entsprechend dieser Abhandlung verfahren wir in Meppen.

Schöne Grüße
Antonia Thien



Gepostet am 23.11.2005 um 11:49 von:
Benutzer: Antonia Thien
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