soeben hat sich ein Lette (EU-Inländer) bei mir erkundigt, ob er ein Reisegewerbe in Deutschland ausüben kann ohne eine festen Wohnsitz oder Betriebsstätte zu haben.
Wenn ja, welche Behörde ist dann hierzu örtlich zuständig?
Rechnungen, etc. würden an die Anschrift seines "Partners" (Deutscher im Landkreis) gehen.
Evtl. hatte von euch ja schon mal einen ähnlichen Fall...
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