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Geschrieben von Kern am 23.11.2005 um 11:23:

  Betreiben einer Photovoltaikanlage

Hallo aus Altena!

Kann mir jemand sagen, ob das Betreiben einer Photovoltaikanlage anmeldepflichtig ist?

Gruß,
Werner Kern



Geschrieben von Boshamer am 23.11.2005 um 11:36:

  RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage

Hallo Herr Kern,

diese Fälle haben wir in Kierspe und das hat uns überrascht. Hintergrund ist, dass die Privatpersonen bei einer bestimmten Größe dieser Anlage ein Gewerbe anmelden müssen. Diese Gewerbeanmeldung wird dann dem Finanzamt vorgelegt und der Betreiber erhält dann bis zu 80 % der Kosten dieser Anlage wieder zurück. Weil der Betreiber dadurch einen "Stromvorteil" hat muss deswegen ein Gewerbe angemeldet werden. (So hat uns das zum einen das FA mitgeteilt zum anderen wird das auch immer von den Personen, die dieses Gewerbe anmelden, mitgeteilt).

An Ihrer Stelle würde ich mich mal mit dem Bauamt des Märkischen Kreises kurzschließen oder bei Ihrer Baubehörde nachfragen.

Kollegiale Grüße aus Kierspe

Boshamer



Geschrieben von Antonia Thien am 23.11.2005 um 11:49:

  RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage

Hallo aus Meppen,
ob ein Gewerbe vorliegt, hängt von der Leistung der Anlage ab.

Im Gewerbearchiv 2002/9, S. 371, ist eine interessante Abhandlung hierüber zu lesen:
Anlagen, die üblicherweise auf privaten Hausdächern installiert werden, sind auf eine Spitzenleistung von nicht mehr als 3 kW ausgelegt. Bei einer jährl. Stromerzeugung von ca. 2250 kWh können max. Einnahmen von 1.000 € jährl. erzielt werden. Die Kosten einer Anlage betragen 20.000 - 23.000 €, als Lebensdauer der Module gelten 20-25 Jahre, wobei einzelne Teile schon vorher ausgetauscht werden müssen. Zudem werden Einspeisevergütungen eher sinken als steigen. Eine derartige Anlage kann daher nicht als gewinnbringendes Investitionsobjekt bezeichnet werden, so dass eine Einordnung als Gewerbe nicht möglich ist.

Entspricht die Anlage einer anderen Größenordnung, sprich ist die Leistung höher ausgelegt, so ist nach der Gesamtbetrachtung eine Einordnung als Gewerbe möglich und erfolgt auch zumeist.

Entsprechend dieser Abhandlung verfahren wir in Meppen.

Schöne Grüße
Antonia Thien



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.11.2005 um 13:01:

 

Hallo! ..... und ein freundliches Moin nach Altena!

Grundsätzlich ist den Ausführungen von Frau Thien nicht viel hinzuzufügen, weil es eben so ist, wie sie es erläutert. smile

Auch wir hatten hier (überwiegend wegen der steuerlichen Geschichte) in der Vergangenheit zahlreiche Anmeldeversuche, die wir bis auf einige wenige (Großanlagen auf großen landwirtschaftlichen Gebäuden) zurückgewiesen haben. Heul

Wir waren dann aber so nett und haben den enttäuschten und teilweise auch bösen angehenden Stromerzeugern mitgeteilt, dass in den Abhandlungen des Gewerbearchivs 2001 und 2002 diverse Feststellungen sowohl zur gewerberechtlichen als auch steuerrechtlichen Beurteilung getroffen wurden. (Konkret: S. 24/2001, S. 233 / 2002 und S. 371 / 2002). großes Grinsen

Soweit also ein Finanzamt hier eine Gewerbeanmeldung für eine steuerliche Berücksichtigung verlangt, ist dieses m. E. weder zulässig noch für eine entsprechende Beurteilung des FA erforderlich.

Denn der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat in seinen Feststellungen auch ganz deutlich gesagt, dass die gewerberechtliche Beurteilung (wie so oft) nichts mit der steuerlichen Beurteilung zu tun hat. Das Finanzamt hat selbstverständlich eigenständig zu prüfen, ob evtl. ein Vorsteuerabzug möglich ist (siehe z. B. GewA 233 /2003 u. a.). Hier mal wieder die (Entscheidungs-)Zuständigkeit und Verantwortlichkeit auf die Gewerbeämter zu verlagern, liegt entweder daran, dass man es sich in anderen Amtsstuben einfach machen will oder aber von der Sache (wie leider so oft) keine Ahnung hat und selbst auch nicht fragen möchte. Dann doch lieber die Prüfung z. B. auf den kleinen Antragsteller verlagern, obwohl es z. B. auch im Steuerrecht eine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gibt. schimpf



Geschrieben von Antonia Thien am 23.11.2005 um 13:21:

  RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage

Hallo nochmal aus Meppen,
mit unserem zuständigen Finanzamt haben wir diesbezüglich Glück.

Nachdem wir die "Möchtegern-Gewerbetreibenden" bzw. die Betreiber der "kleinen" Anlagen über die Sach- und Rechtslage aufklären, sind diese zumeist froh, kein Gewerbe anmelden zu müssen. Auf diese Idee kommen sie nämlich nur deshalb, weil das Finanzamt oftmals eine Gewerbeanmeldung verlangt.
Eine einzige Rücksprache mit dem Finanzamt hat aber genügt, um das Problem aus der Welt zu schaffen. So sind jetzt alle zufrieden und happy!

Sollten also Probleme auftauchen, empfehle ich einen kurzen Anruf beim zuständigen Finanzamt.

Viele Grüße
Antonia Thien



Geschrieben von Boshamer am 23.11.2005 um 13:29:

  RE: Betreiben einer Photovoltaikanlage

--Seufz---

Wenn doch jedes Finanzamt so wäre wie in Meppen....

Bei uns funktioniert das leider nicht so ohne weiteres, aber die Tipps aus dem Gewerbearchiv sind ja Gold wert...



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.11.2005 um 13:36:

 

Okay!

Her mit dem Gold!

50 % nach Meppen, 49% nach hier und 1 % an den Forumsbetreiber! Danke



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 23.11.2005 um 13:41:

 

und auch von mir schöne Grüße aus Meppen.

Zu den Finanzämtern sei dann doch noch kurz angemerkt, dass auch auf der Homepage des Bundes der Energieverbraucher unter http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=43&id=109&subid=508& jeder Betreiber einer entsprechenden Anlage zur Energiegewinnung aus Solarenergie all dieses nachlesen kann (mit Links zu Downloads eines Schreibens des Finanzministeriums sowie der Gewerbearchivabhandlung).



Geschrieben von Antonia Thien am 23.11.2005 um 13:41:

 

Danke für die 50%!!!
Wenn das 50 % von "ganz viel" sind, hole ich's auch ab!

Bis denne
Antonia Thien



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 23.11.2005 um 13:45:

 

... und wenn Antonia den Reichtum nicht alleine wegschleppen kann, kommen wir natürlich zu zweit großes Grinsen



Geschrieben von Boshamer am 23.11.2005 um 13:46:

 

Also Momende mal.....

Kierspe ist Pleite Heul und mit der Äußerung von dem Gold meine ich das Gold im übrtragenen Sinne Augen rollen . Ich würde ja gerne was nach Meppen oder Cloppenburg (und natürlich den bescheidenen Teil an den Admin) schicken, aber ich hab ja nix.......

Aber wenn ich mal in Meppen oder Cloppenburg bin, komme ich auf einen Kaffee vorbei ... den bring ich dann auch mit... Applaus

Und jetzt werde ich mit den Äußerungen auch vorsichtiger sein anbeten

Viele Grüße

Boshamer



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 24.11.2005 um 23:28:

 

Hallo nach Kierspe!

Das mit dem Gold im übertragenen Sinne meinte ich auch so. Und zwar die Übertragung von Kierspe nach Meppen oder Cloppenburg und zum Admin oder auf unsere Konten. Erst nach einem solchen erfolgreichen Deal sollte man von "übertragenen" sprechen, oder verwirrt .

Was mach ich jetzt mit der sofort gebuchten 6 monatigen Weltreise und dem Lastwagen, der auf den Goldtransport wartet?? Etwa alles wieder abbestellen?? Heul

Und dabei wollte ich die Kollegin und den Kollegen aus Meppen bitten, doch bitte auch für mich die 49 % von "ganz viel" mitzubringen!!

Schade, eigentlich!!



Geschrieben von René Land am 24.11.2005 um 23:43:

 

back to topic

Ich hab da noch was gefunden:
Im Gewerbearchiv 02/2005 gibt es auf den Seiten 62-67 eine interessante Abhandlung von Frau Regierungsdirektorin Elke Fischer, München zu aktuellen Fragen des Gewerberechts unter Beachtung des Vollzugs in Bayern.

Hier findet man unter Nr. 1.2 auch Informationen zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Diese berücksichtigen die Tatsache, dass selbst kleine Anlagen mittlerweile auch "gewinnbringend" eingesetzt werden können. Ferner wird ausgeführt, dass an den im GewArch 2002, S. 233 gemachten Ausführungen nicht mehr festgehalten wird.

Im Ergebnis kommt die Betrachtung zu dem Schluss, dass durchaus eine gewerbliche Anmeldung vorgenommen werden kann. Eine Verpflichtung zur gewerblichen Anmeldung "privater Hausdachanlagen" wird jedoch weiterhin nicht gesehen.

Ich schließe mich dieser Auffassung an, da es für die Betrachtung der Gewerbsmäßigkeit/Gewerbsfähigkeit eben nur auf eine Gewinnerzielungsabsicht - freilich unter dem Aspekt der tatsächlichen Möglichkeit - ankommt.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Kern am 25.11.2005 um 10:28:

smile Photovoltaikanlage

Hallo aus Altena!
Vielen Dank für die Mithilfe. Ihr habt mir sehr geholfen.



Geschrieben von Elke Ricker am 10.09.2008 um 11:21:

 

Guten Morgen zusammen!

Ich habe heute die Mitteilung des Finanzamtes erhalten, dass eine Familie eine (private) Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 6,5 kWp betreibt. Nachdem ich mir gerade sämtliche Ausführungen zu dem Thema durchgelesen habe, bin ich doch etwas verwirrt. Vielleicht kann mir kurz jemand auf die Sprünge helfen, Gewerbe oder nicht?

Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob mit Anlagen bis 5 kW (laut Bund-Länder-Ausschuss von 03/2007) ein Wert von kWh oder kWp gemeint ist. Muss der Wert kWp umgerechnet werden und wenn ja, wie?

Wie würdet Ihr in diesem Fall verfahren?

Danke für die Hilfe und einen sonnigen Tag!
Elke Ricker



Geschrieben von Civil Servant am 10.09.2008 um 11:38:

 



wir sind hier ja alle nichttechnische Verwaltungsleute, deswegen ist meine Ausführung unter Vorbehalt. Das "p" steht soweit ich weiß für "peak" = Spitze und meint die unter optimalsten Voraussetzungen technisch mögliche Maximalleistung. Umrechnen geht also nicht.

Wobei es auf die Leistung nicht unbedingt ankommt. Bisher hat man mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass die Amortisationsdauern derartiger Anlagen doch so lange sind, dass man von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgeht.

Es gilt aber die Vermutung, dass größere Anlagen das investierte Geld schneller wieder hereinspielen als kleinere.

Wie der Kollege Land bereits vor drei Jahren geschrieben hat, hält das bayr. Wirtschaftsministerium einen wirtschaftlichen Betrieb derartiger Anlagen heute für eher möglich als früher. Das hat mit den hohen Einspeisevergütungen nach dem EEG zu tun und natürlich mit dem technischen Fortschritt und den verbesserten Nutzungsgraden der Anlagen.

Unser RP hat uns zurückgepfiffen und vertritt unverändert die Auffassung der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des privaten Einfamilienhauses stelle in aller Regel kein Gewerbe dar. Die Gewerbemeldung wäre zurückzuweisen.

Ich würde empfehlen von den Leuten die Kalkulation zu bekommen. Rechnen die mit einer Amortisationsdauer < 8 bis 10 Jahre würde ich tendenziell ein Gewerbe annehmen.

Grüße aus der Elternzeit (deswegen habe ich leider keinen Zugriff auf einen Aufsatz aus Finanztest zum Thema)

Frank Schuster



Geschrieben von the-guti am 28.05.2009 um 18:44:

smile Hallo erstmal

Hallo, Moin
ich möchte dieses Thema wieder anfangen weil ich persönlich davon betroffen bin.

Was hat sich bis zu diesem Jahr (05.2009) geändert ??

Ich habe mir eine Photovoltaikanlage aufs Dach bauen lassen und bin dann zum Finanzamt um den Bogen "steuerliche Erfassung" abzugeben.
Die vom FA haben mich dann in die Stadt geschickt damit ich ein Gewerbe anmelden soll. Warum ??: Es wäre halt so, würde jeder machen ????

Im Ordnungsamt wurde mir erklärt: Es spielt keine Rolle wie groß oder klein eine PV-anlage wäre, es muss IMMER ein Gewerbe angemeldet werden.
Begründung war ein "Beschluss" beim letzten Stätdetag.

Da ich mich in diesem Sachen leider nicht auskenne und auch im Netz nichts über einen Städtetag mit Beschlusss seitens Gewerbe und PV gefunden habe, hoffe ich auf eure Hilfe.

Danke

the-guti



Geschrieben von ULF am 07.10.2009 um 10:30:

 

Ich habe gerade eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes (LSA) vom 21.09.2009 auf dem Tisch. Hier wird ausgeführt, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage keiner Gewerbeanmeldung
bedarf.



Geschrieben von Steffen Balzer am 07.10.2009 um 11:54:

 

Ist es Ihnen möglich diese Online zur Verfügung zu stellen?

Mfg, Steffen Balzer



Geschrieben von ULF am 07.10.2009 um 13:09:

 

Diese Verfügung ins Netz zu stellen (?) - hatte ich auch erst überlegt. Jedoch habe ich diesen Gedanken verworfen, da auf gesetzl. GL nicht Bezug genommen wurde.


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