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Autor Beitrag
Thema: Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum?
Roesje

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Hits: 7.531
14.03.2024 15:39 Forum: Gaststättenrecht


Zitat:
Original von Pitti81
Ja, der kurze Dienstweg kann da manchmal Wunder bewirken smile

Grüße


Absolut. Hatte gerade ein längeres Telefonat mit dem Finanzamt. Das war für beide Seiten mal wieder ein guter Austausch, denn...der Behördenapparat ist doch sehr anfällig, dass dies und jenes durchs Raster fällt. Man meint immer so oft, dass andere Behörden dies oder das doch wissen sollten/müssten usw. und dann erfährt man: Nö, Massengeschäft. Achten wir nicht drauf. Gewerbemeldungen (ob da oder nicht) interessieren uns nicht etc.

Da bin ich zwar einerseits immer wieder baff und verwundert bzw. wundert mich fast nichts mehr, was in diesem Ländchen alles so schief läuft, aber die Wunderwaffe & Gamechanger ist einfach der gegenseitige Austausch & die Kommunikation.

Ich freue mich jedenfalls immer, wenn es zu einem solchen kommt, wie heute wieder geschehen.

party4
Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden?
Roesje

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Hits: 981
14.03.2024 14:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei n.e. Einzelunternehmen ist es in der Tat so, dass dann grds. zum Todestag v.A.w. abgemeldet wird, sobald ich Kenntnis davon erhalte.

Ich wäre jedoch auch entsprechend entgegenkommend und würde v.A.w. zum gewünschten Datum der Witwe abmelden, wenn sie vorspricht und ich bis dahin noch nicht die Abmeldung zum Todestag vorgenommen habe.

Last but not least bleibt es bei einer Abmeldung v.A.w.

Für etwaige Angehörige, die mir plausibel erklären, warum sie eine Abmeldebescheinigung benötigen, bekommen diese dementsprechend gebührenfrei bzw. alternativ ein entsprechendes Schreiben von mir als Bestätigung.
Thema: Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum?
Roesje

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14.03.2024 14:20 Forum: Gaststättenrecht


Zitat:
Original von Pitti81
Moin

Zitat MiStra:

"Ist die Einleitung eines Verfahrens mitzuteilen, richtet sich der Inhalt der Mitteilung nach deren Zweck und den Umständen des Einzelfalles. Die Mitteilung unterbleibt, solange kein begründeter Verdacht vorliegt."

Unter Umständen liegt vielleicht kein begründeter Verdacht vor? Weißnicht

Grüße


Die StA denkt da anders.

In meinem Fall, den ich da mal hatte, hatte ich über eine LKA-Abfrage von einem eingestellten (gegen Geldauflage) Verfahren erfahren. Aktenanforderung. Mir wurde dann keine Akte geschickt, sondern nur ein Zweizeiler, dass eingestellt wurde. Dann rief ich an. Der Staatsanwalt war schlicht nicht im Bilde, dass uns für die Beurteilung der gewerberechtl. Zuverlässigkeit auch u.U. eingestellte Verfahren interessieren. Ich bekam nach dem Telefonat dann die Akte. Der Gewerbetreibende hatte während seiner gewerblichen Ausübung etwas begangen. Wie gesagt: Wurde gegen Zahlung Geldauflage eingestellt. Hätte mich natürlich maximal interessiert und ich fand auch eine passende MiStrA-Ziffer dazu. Aber es war niemandem in der StA bewusst, dass auch solches uns interessieren könnte und sich daraus u.U. eine Unzuverlässigkeit ergibt.

Natürlich kann es auch so gewesen sein, dass die Mitteilung wegen o.g. Grund unterblieben ist. Aber auch die StA besteht aus Menschen, die nicht alles wissen können, vor allem, wenn es nicht per se ihr Metier ist. Deswegen kann ich nur empfehlen, den Kontakt zu suchen.
Dann weiß man danach Bescheid, ob etwas ggf. versäumt oder nicht oder falsch verstanden wurde, oder nicht.
Thema: Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum?
Roesje

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12.03.2024 12:29 Forum: Gaststättenrecht


MiStra würde ich nur die entspr. Ziffer erwähnen, nach der die StA grds. verpflichtet ist und ich würde um eine kurze Abschrift bitten, was da läuft. Zur Not auch mal mit denen telefonieren. SV schildern, fragen, wie lange es dauert usw.
Ich hatte schon häufiger den Eindruck, dass die auch nicht unbedingt im Bilde sind, was tatsächlich unser Job ist etc. und ich kann den persönlichen Austausch nur empfehlen, da meistens dann erst klar wird, was eigentlich unser Anliegen ist (die unsere Anfrage dann erst verstehen) und dann fluppt es.
MiStra Meldungen gehen hier auch nur recht selten überhaupt ein. Da hat die StA es auch schon häufiger vergessen oder nicht gewusst, dass die Gewerbebehörde zu unterrichten gewesen wäre.
Thema: Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum?
Roesje

Antworten: 15
Hits: 7.531
12.03.2024 11:27 Forum: Gaststättenrecht


Aus welchem Grund rückt die StA die Akten nicht heraus?

Im Grunde ganz einfach. Wir brauchen keine Verurteilungen. Eine gewerberechtl. Unzuverlässigkeit ergibt sich aus Tatsachen. Auch aus laufenden und/oder eingestellten Verfahren.

Ergo wäre der Weg der Aktenanforderung bei der StA (wenn unsere Rechtsgrundlagen nicht reichen, MiStra zitieren), die Tatsachen herausarbeiten und entweder die Gaststättenerlaubnis widerrufen oder bei Erlaubnisfreiheit den Weg der GU gehen. Umfassend prüfen würde ich jetzt sowieso.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
Roesje

Antworten: 33
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11.03.2024 15:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Ludwig
Moin!

Die Diskussion ist müßig und hier im Forum bereits ausgiebig diskutiert worden, zum Beispiel hier.

Personengesellschaften einschließlich Personenhandelsgesellschaften sind keine juristischen Personen; sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Ihnen zwischenzeitlich durchaus das Recht zuerkannt wurde, in eingeschränktem Umfang Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Deshalb ist es – rechtsdogmatisch – nicht zu beanstanden, wenn auch nicht mehr zeitgemäß, wenn im Gewerberecht weiterhin die einzelnen geschäftsführenden Gesellschafter und nicht die Gesellschaften als Gewerbetreibende angesehen werden. Im Übrigen ist dies auch inkonsequent, weil Fahrschulerlaubnisse nach dem Fahrlehrergesetz auch an Personengesellschaften erteilt werden können, die dann selbstredend auch Gewerbetreibende sind.

Gewerberechtlich spielt die GbR also praktisch keine Rolle. Dies bedeutet auf den Ausgangsfall (von „NiZi“) bezogen, dass der bisherige Gewerbetreibende (Vater) sein Gewerbe abmeldet und die Söhne jeweils (!) unter Angabe der bestehenden GbR ihr neu gegründetes Gewerbe anmelden.

Die hier im Forum bestehenden Irritationen mögen zumindest mitunter weniger rechtlich als vielmehr (auch) dadurch begründet sein, dass zumindest ein bekanntes Anwenderprogramm die Gewerbeanmeldung von Pesonen(handels)gesellschaften zulässt bzw. vorschreibt. Dann funktioniert die von hier von Civil Servant in Beitrag #29 zutreffend beschriebene Vorgehensweise nicht mehr.

Gruß

Ludwig


Hinzu kommt glaube ich auch noch der Umstand, dass die zutreffend beschriebene Vorgehensweise und die rechtliche Sachlage (inkl. die Kenntnis der Unterschiede je Rechtsgebiet) vielen einfach nicht bekannt sind und so je nachdem, wo man sich gerade befindet (Register-, Steuer-, Gewerberecht; Zivil- oder öffentliches Recht) die Verwirrung einhergehend mit der teilweise falschen rechtl. Bewertung und/oder Handhabung einfach in der Natur der Sache liegt.
Thema: Snack-Automaten ./. Ladenöffnungsgesetz RLP u.a.
Roesje

Antworten: 10
Hits: 3.722
28.02.2024 08:23 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Bisherigen Anfragen von Gewerbetreibenden konnte ich mit entsprechenden Informationen über die strittige Rechtslage begegnen, so, dass ich final noch keine solchen Gewerbeanzeigen habe bzw. diejenigen, die auf ihrem Privatgrundstück (Tankstelle) solche bei uns haben, sind zumindest umfassend über die Problematik informiert.

Die benannten Entscheidungen vom VGH Hessen und VG Hamburg sind noch nicht in das letzte Rundschreiben vom Ministerium RLP eingearbeitet, da dieses im Oktober kam, allerdings war das, was nun beide Instanzen festgestellt haben, in RLP ja von Anfang an die "herrschende Meinung".

Bisher habe ich es so gelöst, dass ich den Anfragenden ein Merkblatt ausgehändigt habe, in dem die letzten Hinweise (Rundschreiben) eingearbeitet sind. Zudem habe ich beide Beschlüsse noch selbständig ergänzt. Dieses Merkblatt könnte man auch entsprechenden Empfangsbescheinigungen beilegen.
Thema: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens
Roesje

Antworten: 21
Hits: 1.309.953
26.02.2024 09:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Vielen Dank wie immer für's Informieren.

Die Bedenken des Bundesrates halte ich durchaus für richtig, aber die Bundesregierung scheint mir recht lebensfremd zu sein.

Letzlich ist man zwar m.E. grds. auf dem richtigen Weg wegen Entkriminalsierung usw., aber man hat ja schon wieder ein Bürokratiemonster geschaffen bzw. ein Gesetz, was in der Realität so gut wie nichts taugt, da die strukturellen Vollzugsdefizite mit diesen Regularien heraufbeschworen worden sind und sich für die meisten Konsumenten nichts ändern wird. Sie werden, um dem Bürokratiemonster zu entgehen, es weiter handhaben, wie bisher, weil dieses Gesetz nicht das hält, was die Schlagzeile verspricht.

Applaus
Thema: Führungszeugnis und GZR von Amts wegen
Roesje

Antworten: 11
Hits: 1.200
RE: Führungszeugnis und GZR von Amts wegen 21.02.2024 16:40 Forum: Gewerberecht


Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
mir in Rheinland-Pfalz ist keine vergleichbare Regelung bekannt....


Doch, haben wir:

2.3.6


Einholung von Auskünften durch die Behörde anstelle des Gewerbetreibenden nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Gewerbeordnung


33,00 bis 200,00*

*) Der Gegenstand der Gebühr fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36). Nach deren Artikel 13 Abs. 2 Satz 2 darf die festzusetzende Gebühr die Kosten des Verfahrens nicht übersteigen; Bedeutung, wirtschaftlicher Wert und sonstiger Nutzen bleiben daher bei der Gebührenfestsetzung unberücksichtigt.
Thema: Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024
Roesje

Antworten: 2
Hits: 105.015
09.02.2024 15:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo und mal wieder vielen lieben Dank für die Infos. Ich würde tatsächlich von alledem gar nichts mitbekommen, wenn ich nicht hier im Forum aktiv und Puz_zle-Beiträge lesen würde

In dem Kontext mit der GbR habe ich mich jetzt auch schon gefragt, ob es gewerberechtlich bei der Meldung für jeden Gesellschafter bleibt, da es ja nun mal diese Änderungen schon gibt.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, bleibt gewerberechtlich dann erst mal alles beim Alten und es fehlt weiterhin die Rechtspersönlichkeit, die eigentlich in anderen Bereichen schon hergestellt ist? Kopfkratz
Thema: Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung der GmbH
Roesje

Antworten: 4
Hits: 43.782
18.01.2024 15:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wenn nun alles an Gewerbe bei euch eingestellt wurde, würde ich bei der Wohnsitzbehörde mal fragen, ob er ggf. an seinem Wohnort noch Gewerbe angemeldet hat.

Ich hatte einen ähnlichen Fall umgekehrt. Da waren wir Wohnsitzbehörde und die Person hatte bei uns schon seit Jahren ein Einzelunternehmen mit Bautätigkeiten und irgendwann bekam ich plötzlich Post von einer Behörde, die bei sich eine GmbH dieser Person hatte mit genau den identischen Tätigkeitsfeldern. Diese Behörde hatte allerdings bereits eine GU gegen die Person erlassen. Aber mir war bis dato die Existenz der GmbH natürlich nicht bekannt gewesen.
Hier könnte es ja vielleicht auch so sein und er macht jetzt dort weiter.

Ansonsten:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html
Thema: Adressänderung
Roesje

Antworten: 18
Hits: 113.933
RE: Adressänderung 15.01.2024 14:19 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
@roesje: ich dachte, Sie nutzen auch PC-Vorname? im Modul Reisegewerbe können Sie dann doch auch die Rückgabe etc. vermerken und an einen Verteiler schicken...


Nee, ich nutze eine andere Software und das dortige Modul Reisegewerbe ist m.E.n. in der Praxis kaum zu gebrauchen und darüber hinaus optisch unterirdisch (im Aufbau der Software in den Modulen sowie auch im Formularausdruck). Das wissen die aber auch von mir, da ich offenbar die einzige von 40 Gewerbebehörden bin, die im steten Austausch mit denen ist.

Fazit: Eine gute Verwaltung ist damit leider nicht zu machen, weil man RGK von anderen Behörden nicht gut nacherfassen/abbilden kann.
Thema: Adressänderung
Roesje

Antworten: 18
Hits: 113.933
12.01.2024 08:44 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zitat:
Original von SonjaB
Bei uns sind alle Reisegewerbekarteninhaber in einem Programm gespeichert (das verstehe ich als Reisgewerberegister). Trägst du dann in deiner Liste irgendwie ein, dass die Personen verzogen sind? Die Gewerbekarte bleibt ja weiterhin aktiv, obwohl die Personen verzogen sind.


Meine Software gibt lediglich die Verwaltung der RGK-Erteilungen über ein Modul her und bzgl. Gewerberegister die Anzeigen nach §§ 14 und 55c GewO.

Daher erfasse ich zwar die RGK-Leute in meiner Personenkartei, damit sie überhaupt irgendwie in der Software sind (gibt ja schließlich auch welche, bei denen die RGK nicht von uns erteilt wurde) und habe zwecks Übersicht dann eine Excel-Tabelle, wo ich alle RGK-Leute drin habe.

Ich vermerke mir den Wegzug bzw. hebe den Entwurf vom Anschreiben Zuständigkeitswechsel auf, damit ich nachvollziehen kann, wann und wohin ich die RGK-Akte geschickt habe.
Thema: Adressänderung
Roesje

Antworten: 18
Hits: 113.933
09.01.2024 11:34 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Was ist denn ein Reisegewerberegister?

Die anzeigepflichtigen Reisegewerbe nach § 55c GewO sind zumindest hier in der Realität nicht vorhanden, so, dass ich im Gewerberegister keine Anzeigen von Reisegewerbeleuten habe.

Alle mit RGK nach § 55 GewO werden von mir in einer Excel-Tabelle bzw. der Personenkartei meiner Gewerbesoftware geführt. Ab und an überprüfe ich die Adressen und wenn ich dann sehe, dass jemand weggezogen ist, schicke ich die Akte zuständigkeitshalber weiter, damit sie weg ist.

Da meine Erfahrung überwiegend ist, dass das Reisegewerbe fast ausschließlich für Dubiositäten und zur Umgehung der HwO noch existiert, halte ich mich kaum in dem Thema auf. Es hat heutzutage schlicht keine Daseinsberechtigung mehr (m.M.n.), da die meisten tatsächlich dann doch im stehenden Gewerbe unterwegs sind und eine Anzeige nach § 14 GewO brauchen.
Thema: Abmeldung wegen Corona-Maßnahmen
Roesje

Antworten: 1
Hits: 6.048
23.11.2023 12:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

in der Corona-Zeit hatte ich so etwas extra mit erfasst, wenn mir Gewerbetreibende diese Info gaben, da dies statistisch ggf. wichtig werden könnte und ich auch häufiger in dieser Zeit mal gefragt wurde, da die Kommunalpolitik neugierig war. Da es jetzt zum Glück keinen Sinn mehr ergibt, könnte man auch diese Info weglassen.

Ich gehe mal davon aus, dass man sich von irgendwem einfach eine Abmeldung kopiert oder abgeschrieben hat und hat vergessen, den Grund dahingehend abzuändern? Solche "kopierten" Gewerbemeldungen gibt es immer mal wieder, in der Regel kommen die allerdings tatsächlich fast immer im Kontext etwaiger Dubiosität .

Daher würde ich vielleicht einfach mal nachfragen, was derjenige dazu sagt. Da es eine rein statistische Angabe und eine Abmeldung ist, würde mir jetzt aber grds. nichts einfallen, wieso/weshalb und wie das bzgl. irgendwelcher Betrugsmaschen hilfreich sein könnte. Aber das heißt im Zweifel ja nichts.
Thema: Standard XGewO Version 1.1 ab 1. November 2023
Roesje

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09.11.2023 15:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank @puzzle für die Bereitstellung.

Immerhin erklärt sich mir jetzt, warum die Änderung mit den Finanzämtern noch nicht in der Realität angekommen ist. Mal schauen, in wie vielen Jahren es dann soweit ist.

Ansonsten....das entspr. Update wurde eingespielt. Sich stapelnde Gewerbemeldungen ab 01.11.23 sind dann seit gestern weg.

Wie das mit der Unterrichtung nun gehen soll, wie das in meiner Software verhackstückt wird, wie ich Freitextnachrichten versenden kann usw. = KEINE AHNUNG. Keine Information bisher erhalten. Werde ich spät. dann recherchieren, wenn ich nun die nächste Meldung mit früherer/zukünftiger Betriebsstätte habe.

Ansonsten mal nice zu lesen, theoretisch wieder nette Ideen & Absichten, am Schluss musste ich schallend lachen (die wichtige Bedeutung der Gewerbeanzeigen). Nicht, weil ich das nicht auch so sehe, sondern weil es in der Realität nach meinen Erfahrungswerten genau andersherum läuft.

Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Thema: Überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO
Roesje

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06.11.2023 11:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das kenne ich leider und ist wohl weiter verbreitet, als man vermutet.

Ich habe das grds. nachgeholt und halte das auch nicht für unangemessen. Die gesetzlich notwendige Prüfung erfolgt lediglich teils erheblich später.

Bei manchen habe ich auch nur (und mache das in unregelmäßigen Abständen generell) eine LKA-Abfrage gemacht, die ich grds. mittlerweile immer bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung mitmache, da die Treffer enorm sind (BZR keine Eintraung, LKA meldet Liste von Verfahren).

Letztendlich entscheidet der Einzelfall und ich habe ein wenig auf die Kriterien geschaut:

- seit wann Gewerbe?
- vorher schon mal irgendwo?
- Gab/gibt es Auskunftsersuchen/Vorkommnisse?

Natürlich ist das ein wenig peinlich, wenn man nach Jahren/Jahrzehnten ankommt und plötzlich einen gewerberechtlichen Vollzug leistet, der vorher offenbar kaum bis gar nicht stattfand, aber diese Brühe musste ich hier leider in so ziemlich allen Bereichen auslöffeln.

Läuft halt semi-optimal in unserem Apparat, aber da ich nichts dafür kann, habe ich das damals meist mit einem netten Anschreiben inkl. Erklärung (Sachbearbeiterwechsel, Rechtslage) gelöst, nachdem ich über die ersten bösen Rückmeldungen gefallen bin und feststellen durfte, was meine Vorgänger alles so nicht gemacht haben oder falsch.
Thema: Hundeschule - Gewerbe?
Roesje

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24.10.2023 13:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Ich kann zwar verstehen, dass wegen der Unterschiede Steuer-/Gewerberecht und erschwerend hinzukommend der Vollzugspraxis von Finanzämtern sowie Gewerbebehörden in D der normale Bürger in der Regel verstört wird, und spiele deshalb auch gerne den Erklärbär, aber wenn der Bürger es hiernach nicht versteht oder nicht verstehen will, ist er auch nicht davon zu überzeugen. Ganz im Gegenteil hat der Gewerbetreibende sich schlau zu machen und sich an die Vorschriften, die sein Gewerbe betreffen, zu halten.

Die Rechtslage ist hier absolut klar. Und da über diese bereits bürgerfreundlich aufgeklärt wurde, ist hier nur noch die Anzeigepflicht mithilfe des Verwaltungsverfahrens durchzusetzen sowie (parallel oder im Anschluss) das Bußgeldverfahren. Das wird die Dame früher oder später schon von selbst überzeugen
Thema: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG)
Roesje

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Hits: 231.429
23.10.2023 12:45 Forum: Bewachungsgewerbe


Hier ein interessanter Artikel:

https://www.tagesschau.de/investigativ/m...et-newtab-de-de
Thema: Gewerbeanmeldung - Vermögensverwaltung
Roesje

Antworten: 4
Hits: 121.160
11.10.2023 18:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wenn es eine jur. Person gibt, die ja eigene Rechtspersönlichkeit genießt, MUSS immer die jur. Person Eigentümerin sein, denn nur dann ist es noch eigene Vermögensverwaltung.

Regelfall ist aber, dass die Privatperson X Eigentümer ist und zur Verwaltung seines Vermögens eine jur. Person gründet. Wenn er aber als Privatperson X Eigentümer bleibt, verwaltet in dem Moment die jur. Person Eigentum eines Dritten, nämlich von Privatperson X (auch, wenn X Geschäftsführer ist).


Ist mir auch alles erst im Kontext Erlaubnispflicht Hausverwalter 2018 aufgeploppt. Im Grunde ist bei allen jur. Personen, die da so lapidar "Verwaltung eig. Vermögen" als Gegenstand haben, genauer zu prüfen, ob das wirklich so ist. Meistens nämlich nicht.
Und die Gründung einer jur. Person zur Verwaltung meines Vermögens ist im Übrigen auch bereits ein Indiz in Richtung Gewerbe.
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