Thema: was ich noch zu sagen hätte ... |
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, danke für den Hinweis und ein ganz herzliches
schön für euer Mitgefühl und die guten Wünsche.
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Original von Kramer-Cloppenburg
Auch wenn Deine fachkundigen Beiträge weniger werden sollten (mangels Praxis), so hast Du doch immer auch mal einen entsprechenden Spruch oder einen Scherz gehabt, der uns erfreuen konnte. |
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Also, wenn ich euch erfreuen kann, will ich das gerne auch in Zukunft machen!
Wir hören uns/lesen voneinander,
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Thema: was ich noch zu sagen hätte ... |
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Original von OJ Neuss
Wird in Meppen der Bereich Kirmesse und Märkte denn auch privatisiert?
Jürgen Schmitz |
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Momentan ist davon noch nicht die Rede, zunächst wird Frau Thien (die mir immer treu zur Seite stand -ich sag nur "Dreamteam"!) diese Aufgabe fortführen.
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Thema: was ich noch zu sagen hätte ... |
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ob das Trend ist, weiß ich nicht, aber da ich Beamter bin....
Abwechslungsreich wird es sicher, es geht in den Fachbereich "Arbeit und Soziales", nette Kollegen habe ich dort und überwiegend nette Antragsteller im Bereich "Hartz IV" kann ich mir ja zumindest mal wünschen ....
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Thema: was ich noch zu sagen hätte ... |
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Ein freundliches
und
an die Forenmitglieder!
Für mich ist es nun Zeit, mich bei euch „zu verabschieden“. Aus betrieblichen Gründen wurde ich nach 17 Jahren zum 1.7. vom Ordnungsamt in einen anderen Fachbereich versetzt. Aus diesem Grund möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen für die gute Zusammenarbeit und die hilfreichen Diskussionen (gerade auch, wenn die Meinungen verschieden waren) bedanken.
Sicherlich werde ich immer noch mal hier im Forum „vorbeischauen“, da sich aber momentan einiges im Gewerberecht ändert, wird meine Beteiligung wohl in Zukunft zurückgehen.
Euch allen wünsche ich weiterhin viel Freude
und ein gedeihliches Miteinander.
Herzliche Grüße und MUNTER BLEIBEN!
Hubert Steinmetz
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Thema: Verlängerung einer Reisegewerbekarte bei Bewährungsstrafe? |
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Herzlich
im Forum
Zunächst die Frage nach dem Führerschein: Der ist nicht Voraussetzung für die Reisegewerbekarte. Wie ich wohin komme, ist egal (kann ja auch mit der Bahn, per Taxi, dem Fahrrad, zu Fuß, per Fahrer,
... unterwegs sein), entscheidend ist, was ich mache.
In diesem Fall würde ich die RGK durchaus verlängern (oder unbefristet erteilen), sofern dieses der einzige Verstoß ist und sonst nichts gegen den Inhaber vorliegt. Sollten vermehrte Verstöße bekannt sein, also ein Hang zur Mißachtung von Gesetzen erkennbar sein, dann kann sicherlich anders entschieden werden. Eine einmalige Verurteilung wegen "Fahrens ohne Führerschein" ist meines Erachtens nicht gewerberelevant genug, um damit die Verlängerung zu versagen.
Eine andere Einschätzung wäre vielleicht denkbar, wenn er aufgrund der eingetragenen Tätigkeit dringend auf ein Auto angewiesen ist, aber selbst dann würde ich die Verlängerung aussprechen. Es gibt ja durchaus Möglichkeiten, sich ohne eigenen Führerschein zu bewegen.
(Natürlich nach Einzelfallbetrachtung wie vom Krefelder Kollegen beschrieben)
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Thema: Sprachschule - zum 2. |
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Huhu,
das Urteil ist in der Entscheidungssammlung zum Gewerberecht abgedruckt, bitte die PN ansehen.
Hubert
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Thema: Spaß für zwischendurch |
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ist bald Feierabend?
Um die Zeit bis dahin etwas zu verkürzen, hier noch ein wenig aus dem amerikanischen Alltag:
So was gibts nur in den USA !!!!!
An alle Raucher und Nichtraucher!
Das ist wohl die beste Anwaltsgeschichte des Jahres und wohl auch des Jahrzehnts!
Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger
(Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:
In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden.
Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen.
In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte... und gewann!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden.
Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.
Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.
Jetzt kommt's!
Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet.
Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.
Und jetzt soll noch einer sagen, dass die Amis keinen an der Klatsche haben!
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Thema: Spaß für zwischendurch |
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und
aus dem sonnigen Meppen:
Der Erfinder des Porsches stirbt und kommt in den Himmel.
Petrus empfängt ihn und sagt: "Ferdinand Porsche, wegen Deines großen Verdienstes für die Entwicklung des Autos hast Du einen Wunsch frei".
Ferdinand Porsche denkt kurz nach und antwortet: "Gut, lass mich bitte
eine Stunde mit Gott sprechen."
Petrus nickt, bringt ihn zum Thronsaal und stellt ihn Gott vor.
Porsche fragt Gott: "Lieber Gott, bei Deinem Entwurf 'die Frau', wo warst Du da mit Deinen Gedanken, als Du "Sie" erfunden hast?"
Gott: "Wie meinst Du das?"
Porsche: "Na ja, Dein Entwurf hat viele Fehler. Sieh mal:
1. Die Vorderseite ist nicht aerodynamisch.
2. Der Lärmpegel ist permanent zu hoch.
3. Sie ist 5 bis 6 Tage im Monat total aus der Spur.
4. Die Rückseite hängt zu lose.
5. Sie muss konstant neu lackiert und gestylt werden.
6. Der Auspuff ist zu nahe am Einlass.
7. Die Scheinwerfer sind oft zu klein.
8. Der Verbrauch liegt viel zu hoch und
9. Die Wartungskosten stehen in keinem Verhältnis zur Nutzung.
Gott denkt kurz nach und antwortet: "Ferdinand, Ferdinand, das mag wohl so sein, aber laut Statistik benutzen mehr Männer meine Erfindung, als deine."
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Thema: Wochenende |
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schönes Wochenende zusammen, meines endet dann am 20.05.2006
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sonnige Grüße,
bin dann mal wäääch.
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Thema: Privates Geldverdienen |
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Hallo Vossi91
Laternen bekleben kann teure Entfernungsaktionen nach sich ziehen, da wäre ich etwas vorsichtig mit, es sei denn der "Eigentümer" erlaubt es euch.
Die gewerberechtliche Zulässigkeit klärt ihr am Besten beim Gewerbeamt eures Wohnsitzes (nicht das wir hier in Rechtsberatung verfallen, was wir ja nicht dürfen).
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Thema: Wochenende |
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Zitat: |
Allerdings muss ich den Kollegen Steinmetz jetzt doch in Schutz nehmen. |
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Herzlichen Dank liebe Frau Bresgen
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Thema: Wochenende |
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Bitte gehen Sie heute rechtzeitig nach Hause und KOMMEN SIE MORGEN BITTE NICHT INS BÜRO, denn morgen ist Samstag! Ich möchte Sie zudem daran erinnern, dass der Freitag nicht für schwere Arbeiten (Denken etc.) gedacht ist, sondern lediglich als Übergang zwischen der Woche und dem Wochenende fungiert. Dies bitte ich zu beachten. Jede Zuwiderhandlung ist unverzüglich zu melden, was natürlich sofortige Ruhigstellung nach sich ziehen kann (je nach Schwere des Vergehens). Das Wochenende ist so weit wie möglich zu genießen, dabei sollte Alkohol eine wesentliche Rolle spielen, ist jedoch keine Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Wochenend-Erinnerungsdienst
IT`S FRIDAY!! SHAKE IT BABY!!
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Thema: pyrotechnische Gegenstände |
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Zitat: |
Ich habe aufgrund seiner Meldung, dass er pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkauft, die Gewerbemeldung um diesen Bereich erweitert. |
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Erweitert? Wenn überhaupt hätte doch eine Aufforderung zur Ummeldung erfolgen müssen.
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Würden Sie auch eine Gewerberweiterung vornehmen? |
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nein - pyrotechnische Gegenstände sind eine Ware und wenn eine Anmeldung für Waren aller Art erfolgt ist (machen wir nicht, ist uns nicht konkret genug), dann beinhaltet das auch die pyrotechnischen Gegenstände.
Damit es hinreichend überwacht werden kann, existiert dann ja gerade die Mitteilungspflicht nach dem Sprengstoffgesetz.
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Thema: Getrennte Konzesion |
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Zitat: |
Im konkreten Fall empfehle ich - egal ob es die örtlich zuständige wird - den Gang zum nächstgelegenen Gewerbeamt. |
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in diesem Fall würde ich einfach mal den für meinen Wohnsitz zuständigen Mitarbeiter aufsuchen, der ist sicherlich bereit, einem Einwohner seiner Stadt / seines Landkreises behilflich zu sein.
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Thema: Getrennte Konzesion |
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und
im Forum.
Sorry, aber das zu beantworten würde meines Erachtens in den Bereich "Rechtsberatung" fallen, also schön zum örtlich zuständigen Sachbearbeiter und mal ein Gespräch mit diesem darüber führen.
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Thema: Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz |
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Zitat: |
Original von Puz.zle
§ 14a
Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung auch andere Stellen, insbesondere Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, zu der Entgegennahme der Anzeige nach § 14 Abs. 1 sowie der Bescheinigung der Anzeige nach § 15 Abs. 1 berechtigen; diese Stellen haben zur Wahrnehmung der Zwecke der Gewerbeüberwachung und der Statistik die Daten der Gewerbeanzeige und der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 der zuständigen Behörde zu übermitteln. Die anderen Stellen unterliegen der Aufsicht der von der Landesregierung bestimmten Behörde. |
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das kann ja lustig werden...
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Thema: Geschäftsführerwechsel |
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... jetzt wo ich Manfreds Beitrag gelesen habe ...
das ist unsere Variante B!
Ich könnte jetzt eigentlich nach Delmenhorst fahren und dort ein gemeinsames Lagerfeuer mit dem gesammelten Holz entzünden - will auch in den Ruhestand oder ist jetzt wenigstens bald Feierabend?
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