Betreiben einer Photovoltaikanlage    |
Roland Kissau
Kaiser

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Danke für's Einstellen!
LG, Roland Kissau
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41
13.07.2010 10:53 |
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Solon
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karin koch

Doppel-As

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Hallo aus Riesa,
ein Gewerbetreibender hat bei uns seine Betriebsstätte (Büro) angemeldet, von der aus er seine geschäftliche Tätigkeit -Aufbau/Betreiben von Pfotovoltaikanlagen auf fremden Grundstücken im In- und Ausland- regelt. Sind denn auch die errichteten Anlagen bei der jeweiligen Behörde als unselbständige Zweigniederlassung anzeigepflichtig?
mfg
Karin Koch
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42
05.10.2010 10:52 |
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Solon
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C. Schröder

König
   
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wie sieht es denn wohl auf einem Vereinsheim aus? Der Verein ist Betreiber der Anlage....
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43
15.11.2010 11:51 |
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Rheinhesse
König
   

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aus Rheinhessen,
wie bei allen Vorredern in diesem Forum hatten wir uns in der Vergangenheit mit der Frage herumzuschlagen, wann und unter welchen Voraussetzungen muss eine Photovoltaikanlage gewerberechtlich angemeldet werden.
Nachdem jetzt die maßgeblichen Stellen (endlich) zum Schluss gekommen sind, dass viele dieser Anlagen gar keine anzeigepflichtige gewerbliche Tätigkeit sind, sonder Ausfluss der Verwaltung des eigenen Vermögens, und somit niemals hätten in die Gewerberegister aufgenommen werden dürfen, hat sich ein neues Problem für mich eröffnet.
Was mache ich jetzt mit den Gewerbebetrieben (Betrieb einer Photovoltaikanlage) die keine mehr sind??
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium teilt hierzu mit, dass die Gewerberegister bereinigt werden müssen. Über das Vorgehen der Bereinigung sollen wir noch informiert werden...
Abschließend können wir uns also noch mit der Frage beschäftigen, wie wir die Betriebe wieder abmelden können.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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44
15.11.2010 14:38 |
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Delius
Haudegen
  
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Hallo aus Helmstedt,
da steht Ihnen ja noch ein Spaß ins Haus. Hoffentlich macht man sich aus ministerieller Sicht die richtigen Gedanken.
NRW jedenfalls hält eine Rückabwicklung der damalig zu Recht angenommen Gewerbeanzeigen für nicht erforderlich (s. Beitrag von Thorsten Bäumer zu diesem Thema)
Mit Grüßen aus Helmstedt
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45
15.11.2010 16:07 |
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Jannes
Routinier
 
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46
03.12.2010 08:56 |
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Simone R.

Mitglied
 

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Das Problem mit den immer beliebter gewordenen Photovoltaikanlagen verfolgt uns hier schon eine ganze Weile.
Anfangs haben wir uns auch immer gefragt, ob überhaupt von einer gewerblichen Tätigkeit zu sprechen ist. Die ganze Zeit über haben wir das so gehandhabt, dass eine Anmeldepflicht erst ab einer Leistungsfähigkeit von 10 kW gegeben ist. Alles andere ist freiwillig, wird aber -wenn vom "Gewerbetreibenden" unbedingt gewünscht- dennoch entgegengenommen.
Laut "Gewerbearchiv 2010/7-8" wurden die bisherigen Leistungsgrenzen allerdings als ungeeignet befunden, sodass man sich danach auch nicht mehr richtig orientieren kann/darf.
Jetzt heißt es, eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn die Photovoltaikanlage auf fremd genutztem Gelände installiert ist. Nicht erforderlich jedoch, wenn sich diese auf Dächern eigen genutzter Gebäude befinden.
Was meint ihr? Wie wird das bei euch gehandhabt?
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48
07.12.2010 11:02 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Im BLA sitzen Leute beisammen, die uns gegenüber auch Erlasse herausgeben oder Verwaltungsvorschriften erlassen könnten. Deswegen empfinde ich die Vorgaben von dort als bindend. Wenn es das Ziel des einheitlichen Verwaltungsvollzuges in unseren Reihen noch gibt, dann können wir uns sicher nur auf einen Nenner einigen und zwar den, der durch die obersten Gewerbebehörden in Form des BLA vorgegeben wird, es sei denn der BLA stellt sich deutlich gegen die durch die Rechtsprechung zum Ausdruck kommende herrschende Rechtsauffassung, was in Einzelfällen durchaus passieren kann.
Gegenüber meinen 22 kreisangehörigen Städte und Gemeinden habe ich mich immer gegen die Anmeldung von Photovoltaikanlagen ausgesprochen; übrigens mit der Begründung, dass wesentliche Merkmale fehlen, die den klassischen Gewerbebetrieb ausmachen. Ich habe mich immer schon gewundert, dass der BLA nicht schon viel früher auf diese Argumentation verfallen ist.
Kleine Anmerkung am Rande: Unsere IHK hat sich auch schon beschwert, dass ihr durch die Entgegennahme der Anmeldungen durch die Kommunen Leute als Mitglieder zugewachsen sind, die bei denen eigentlich nichts verloren haben.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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49
07.12.2010 11:23 |
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Robert
Routinier
 

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@ Simone R.
Siehe hierzu auf Seite 2 den Dateianhang von Roland Kissau (laufende Nummer.: 35), der müsste Dir helfen!
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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50
07.12.2010 11:46 |
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Delius
Haudegen
  
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Hallo aus Helmstedt,
@Civil Servant
Soweit ich mich erinnere, hat der BLA die Situation in der 91. Sitzung unter TOP 12 selbst geschaffen, da dort zwar abgelehnt wurde, unter 3 Kw eine Gewerblichkeit anzuerkennen, aber man durchaus zugelassen hat, bei Anlagen über 3 Kw anders zu entscheiden. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf die Behandlung auf Kleinkraftwasserwerke.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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51
07.12.2010 12:06 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Gewiss: Auch der BLA ist nicht immer über jeden Zweifel erhaben. Auch dort wird offenbar nicht zu jedem Problem ein allumfassendes Gutachten angelegt und dann in den Sitzungen disputiert. Der wechselvolle Umgang mit den P.-Anlagen zeigt das ja.
Ich habe im Gewerberecht gelernt, dass man sich zum Unternehmen ein Gesamtbild verschaffen muss, um beurteilen zu können, ob ein Gewerbe vorliegt. Wie gesagt: Diese Gesamtbildtheorie hatte der BLA ein bisschen ausgeblendet. Den Mangel hat er jetzt offenbar abgestellt.
Gruß
Frank Schuster
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52
07.12.2010 12:10 |
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Delius
Haudegen
  
Dabei seit: 18.12.2006
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Hallo aus Helmstedt,
und so wollen wir es ausführen!!
Mit Grüßen aus Helmstedt
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53
07.12.2010 12:17 |
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Simone R.

Mitglied
 

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@ Civil Servant
Danke für die schnelle Antwort.
Der Meinung bin ich auch, wie kann bei so hohen Anschaffungskosten auch von Gewinnerzielung die Rede sein?
Danke auch an Robert, die Datei von Roland Kissau hat mir sehr geholfen! Denke, daran kann ich mich in Zukunft auch orientieren
Aber dann gilt die Leistungsgrenze von 10 kW ja weiterhin...gut zu wissen!
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54
07.12.2010 14:21 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Es geht gerade nicht nur um die Gewinnerzielungsabsicht. Die besteht ja gerade, denn aus Spaß lassen sich Leute die Anlagen ja nichts auf's Dach montieren. Was aber fehlt ist praktische jede Art von Außenwirkung. Der Unternehmer wirbt nicht, hat keine Arbeitnehmer und nur einen Abnehmer. So etwas wie Konkurrenz ginbt es auch nicht. Letzten Endes ist der Betrieb einer solchen Anlage sehr stark auch einem Miet- oder Pachtverhältnis angenähert, was ja bekanntlich Vermögensverwaltung darstellt.
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56
07.12.2010 14:43 |
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Simone R.

Mitglied
 

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Ja, den habe ich gelesen, danke. Meinte nur, dass es generell noch eine Leistungsgrenze gibt, nicht, wie ich gelesen habe, dass diese komplett abgeschafft wurde.
Hmm...was die Gewinnerzielung betrifft, habe ich gelesen, eine Photovoltaikanlage würde sich im Regelfall erst nach vielen Jahren rentieren. Nun gut..kommt aber wie immer auf den Einzelfall drauf an.
Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass es sich nicht um Gewerbe handelt
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57
07.12.2010 15:02 |
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Marcel Fromm
Routinier
 
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Nun möchte jemand aus meinem Ort (er ist hauptwohnsitzlich hier gemeldet) eine Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg mit einer Nennleistung von 76 kwP anmelden.
Wohnort = Thüringen
Betriebsstätte = Baden-Württemberg.
Ich bin der Auffassung, dass, wenn es überhaupt angezeigt werden müsste, es am Ort der Betriebsstätte geschehen müsste. Dieses Gewerbeamt hat allerdings gesagt, es ist nicht anmeldepflichtig. Was nun?
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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58
24.05.2011 10:57 |
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Rheinhesse
König
   

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aus Rheinhessen,
also wenn es als Gewerbe angezeigt werden müsste, dann m. E. nur bei Betrieb der Anlage auf angemietetem oder gepachtetem Gelände. Besitzt der künftige Photovoltaikanlagenbetreiber dort ein Häuschen und wird die Anlage auf dem Häuschen (kann auch ein Haus sein) montiert, würde ich in Richtung der Verwaltung eigenen Vermögens tendieren und keine Anzeigepflicht annehmen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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59
24.05.2011 11:24 |
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Marcel Fromm
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Es ist ein fremd-genutztes Grundstück...
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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60
24.05.2011 11:26 |
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