Forum-Gewerberecht

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 Moin  

Das Problem mit den immer beliebter gewordenen Photovoltaikanlagen verfolgt uns hier schon eine ganze Weile.
Anfangs haben wir uns auch immer gefragt, ob überhaupt von einer gewerblichen Tätigkeit zu sprechen ist. Die ganze Zeit über haben wir das so gehandhabt, dass eine Anmeldepflicht erst ab einer Leistungsfähigkeit von 10 kW gegeben ist. Alles andere ist freiwillig, wird aber -wenn vom "Gewerbetreibenden" unbedingt gewünscht- dennoch entgegengenommen.
Laut "Gewerbearchiv 2010/7-8" wurden die bisherigen Leistungsgrenzen allerdings als ungeeignet befunden, sodass man sich danach auch nicht mehr richtig orientieren kann/darf.
Jetzt heißt es, eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn die Photovoltaikanlage auf fremd genutztem Gelände installiert ist. Nicht erforderlich jedoch, wenn sich diese auf Dächern eigen genutzter Gebäude befinden.

Was meint ihr? Wie wird das bei euch gehandhabt?



Gepostet am 07.12.2010 um 11:02 von:
Benutzer: Simone R.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=54929#post54929


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