Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

Hallo aus Helmstedt,

da steht Ihnen ja noch ein Spaß ins Haus. Hoffentlich macht man sich aus ministerieller Sicht die richtigen Gedanken.
NRW jedenfalls hält eine Rückabwicklung der damalig zu Recht angenommen Gewerbeanzeigen für nicht erforderlich (s. Beitrag von Thorsten Bäumer zu diesem Thema)

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 15.11.2010 um 16:07 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=54150#post54150


Beitrags-Print by Breuer76