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Nun möchte jemand aus meinem Ort (er ist hauptwohnsitzlich hier gemeldet) eine Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg mit einer Nennleistung von 76 kwP anmelden.

Wohnort = Thüringen
Betriebsstätte = Baden-Württemberg.

Ich bin der Auffassung, dass, wenn es überhaupt angezeigt werden müsste, es am Ort der Betriebsstätte geschehen müsste. Dieses Gewerbeamt hat allerdings gesagt, es ist nicht anmeldepflichtig. Was nun?



Gepostet am 24.05.2011 um 10:57 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61217#post61217


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