Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

 Moin   aus Rheinhessen,
also wenn es als Gewerbe angezeigt werden müsste, dann m. E. nur bei Betrieb der Anlage auf angemietetem oder gepachtetem Gelände. Besitzt der künftige Photovoltaikanlagenbetreiber dort ein Häuschen und wird die Anlage auf dem Häuschen (kann auch ein Haus sein) montiert, würde ich in Richtung der Verwaltung eigenen Vermögens tendieren und keine Anzeigepflicht annehmen.



Gepostet am 24.05.2011 um 11:24 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61218#post61218


Beitrags-Print by Breuer76