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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaubnis zur Umgehung des NRSG » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaubnis zur Umgehung des NRSG
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OrdGOII4 OrdGOII4 ist weiblich
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Fragezeichen Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaubnis zur Umgehung des NRSG

Hallo liebe Mitglieder des Forums,

es liegt folgender SV zugrunde: Eine Gaststättenbetreiberin verfügt über eine Schankerlaubnis, die zwei abgetrennte Nebenräume benennt. Da diese potentiell als Raucherräume eingerichtet werden können, wurde ihr der Betrieb als Rauchergaststätte untersagt. Der Bescheid wurde mit Widerspruch u. Klage angefochten, das Ergebnis steht noch aus. Zwischenzeitlich hat die Gaststättenbetreiberin eine Gewerbeummeldung angezeigt, da sie nun vorgibt, die neu ausgeübte Tätigkeit sei der Betrieb als Rauchergaststätte. Sie legte der Ummeldung einen geänderten Mietvertrag bei. Aus diesem geht hervor, dass die beiden fürs Rauchen potentiellen abgetrennten Nebenräume durch den Vermieter des Lokals als Büroräume genutzt werden. Ergo habe die Betreiberin hierrüber nicht mehr die Verfügungsgewalt. Es ist ganz offensichtlich, dass mit der Änderung der Räumlichkeiten sowie dessen geänderter Nutzung die Untersagung des Rauchens umgangen werden soll. Denn mit dem Wegfall beider Nebenräume stände nur noch der Gastraum (unter 75 Quadratmeter) zur Verfügung, somit könne die Gaststätte eine Rauchergaststätte sein.

Die Nebenräume können nur über die Gaststätte betreten werden und knüpfen direkt an den Gastraum an. Wenn diese durch den Vermieter nun anderweitig genutzt werden, fielen die Betretungsrechte der Ordnungsbehörde weg. Es ist mir erschwert, hier dann vor Ort prüfen zu können, ob die Räume tatsächlich, wie angezeigt, als Büroräume genutzt werden.

Hat hier jemand eine Idee, wie die Behörde hier schlau vorgehen könnte? Kann es denn so einfach sein, Räume ihrem Zwecke nach umzuwidmen, um so das Nichtraucherschutzgesetz zu umgehen?

Allenfalls müsste die Schankerlaubnis beim Wegfall der Nebenräume angepasst und das Rauchen im Gastraum erlaubt werden... Aufgrund der Vorgeschichte und der Annahme, dass die Räume tatsächlich gar nicht anderweitig genutzt werden, tue ich mich damit jedoch schwer.

Vielleicht hat hier ja jemand mit einer solchen Problematik schon einmal zu tun gehabt. Ideen nehme ich sehr gern entgegen.

LG

S. Kerstan
Ord GO II 4 / Ordnungsamt

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Mit freundlichen Grüßen

S. Kerstan
Ord GO II 4 / Ordnungsamt
1 12.12.2023 14:35 OrdGOII4 ist offline E-Mail an OrdGOII4 senden Beiträge von OrdGOII4 suchen
Solon
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EinQuantumRecht EinQuantumRecht ist männlich
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Moin ,

bitte in den nichtöffentlichen Bereich verschieben.
Danke

Ist ne interessante Thematik.
2 12.12.2023 16:59 EinQuantumRecht ist offline E-Mail an EinQuantumRecht senden Beiträge von EinQuantumRecht suchen
Solon
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OrdGOII4 OrdGOII4 ist weiblich
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Gern, sobald ich dort Zutritt habe (ist beantragt).

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Mit freundlichen Grüßen

S. Kerstan
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3 12.12.2023 17:01 OrdGOII4 ist offline E-Mail an OrdGOII4 senden Beiträge von OrdGOII4 suchen
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