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Autor Beitrag
Thema: Gastankstellen
Simone R.

Antworten: 2
Hits: 11.816
Gastankstellen 26.07.2017 15:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




Ich würde das Thema Elektrotankstellen (--> Elektrotankstellen)
hier nochmals gerne aufgreifen...mir geht es jetzt aber speziell um Gastankstellen. Kopfkratz

Welche Meinungen habt ihr zur Anzeigepflicht? Uns stellt sich gerade die Frage, ob wirklich jede Gastankstelle am jeweils zuständigen Standort gewerberechtlich angezeigt werden muss. Im vorliegenden Fall ist es so, dass die Hauptniederlassung (Büro) in unserer Nachbarkommune angemeldet ist, nicht aber die einzelnen Gastankstellen (u.a. eine in unserer Stadt, eine weitere in der anderen Nachbarstadt usw.).

Findet denn überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit statt, wenn ich mein Fahrzeug mit Gas betanke und mit meiner EC-Karte am dort integrierten Automat zahle? Personal gibt es auch nicht.

Ich tendiere eher dazu, das Ganze wie bei Geldautomaten zu handhaben.
Laut BLA Gewerberecht, Tagung am 18./19.06.2002, besteht demnach für EC-Bank-Automaten keine Anzeigepflicht nach § 14 (Auf der BLA-Tagung v. 3./4.6.2003 wurde dies auch für SB-Zonen, die keine räumliche Verbindung zum Kreditinstitut haben, bestätigt). Maßgeblich sei hier, dass sie aufgrund ihrer elektronischen Verbindung zu den Kreditinstituten nur deren verlängerter Arm darstellen und daher keine eigene Geschäftstätigkeit entfalten.

Wie seht ihr das? Es war ja jetzt auch (zumindest für mich) noch nicht so ganz klar, wie es sich mit den Elektrotankstellen verhält. Weißnicht

Danke für eure Antworten!

Thema: Garten- und Landschaftsbau
Simone R.

Antworten: 1
Hits: 6.219
Garten- und Landschaftsbau 19.05.2017 12:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




Ich wollte mal wissen, wie eure Meinungen zum Thema Anzeigepflicht Garten- und Landschaftsbau sind!? Es ist momentan ein Bußgeldverfahren anhängig gegen den Inhaber eines Landschafts-, Gartenbau- und Grabpflegebetriebes, der nun behauptet, gar kein Gewerbe zu betreiben.

Laut Landmann/Rohmer ist der Betrieb einer Gärtnerei nach allgemeiner Meinung Urproduktion, dazu zählt auch der Verkauf der unbearbeiteten Erzeugnisse.
Die Landschaftsgärtnerei (Betriebe, die sich mit der Anlage und Pflege von Gärten befassen) und Handelsgärtnerei (Betriebe, die ausschließlich oder überwiegend Handel mit gärtnerischen Erzeugnissen treiben) fällt unter Gewerbe.

In unserem Gewerberegister sind derzeit über 30 Garten- und Landschaftsbetriebe angemeldet, was denke ich für sich spricht. Ist es nicht in den allermeisten Fällen so, dass sich solche Betriebe hauptsächlich z.B. mit Garten- und Grabpflege, Anlegen von Beeten, Gärten, Wegen o.ä. beschäftigen und somit immer eine Anzeigepflicht nach § 14 besteht??

Danke für eure Meinungen!
Thema: Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern
Simone R.

Antworten: 5
Hits: 6.647
04.04.2017 07:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Okay, danke!

Nein, in Südhessen
Thema: Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern
Simone R.

Antworten: 5
Hits: 6.647
03.04.2017 15:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich hätte das Ganze wie gesagt eher als freiberuflich eingestuft, er ist zwar selbst kein Steuerberater, aber die Tätigkeiten beziehen sich ja auf das StBerG. Bin mir auch nicht sicher, ob diese wirklich von jedermann einfach so ausgeübt werden können!? Vielleicht liege ich aber auch ganz falsch!

Ja, das mit der evtl. Arbeitnehmertätigkeit habe ich mich auch schon gefragt Kopfkratz

Gibt es noch weitere Meinungen?

Danke euch
Thema: Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters
Simone R.

Antworten: 9
Hits: 11.971
RE: Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters 31.03.2017 10:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

bei uns wird es ebenfalls so gehandhabt. Wir hätten auch eine Abmeldung von Amts wegen durchgeführt und eine "ganz normale" für die andere Person, die ja auch unterschreiben kann.

Die Hinterbliebenen kontaktieren wir in diesem Fall nicht.

LG
Thema: Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern
Simone R.

Antworten: 5
Hits: 6.647
Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern 31.03.2017 09:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

uns liegt eine Gewerbeanzeige mit dem Gegenstand "Buchung laufender Geschäftsvorfälle sowie Lohnabrechnungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern und Rechtsanwälten, Unternehmensberatung" vor.

Meines Erachtens ist der gute Mann, was den ersten Teil betrifft, freiberuflich tätig (bei der Unternehmensberatung lässt sich natürlich darüber streiten). Er ist allerdings anderer Meinung und möchte auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, da er ja kein Steuerberater sei. Er sei IHK-geprüfter Bilanzbuchhalter und falle weder unter § 18 EStG noch unter § 6 (1) GewO.

Wie würdet ihr das Ganze denn einschätzen?

Sonnige Grüße aus Heppenheim
Thema: Imbisswagen auf Festivals
Simone R.

Antworten: 3
Hits: 28.732
29.10.2015 12:06 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Herzlichen Dank für eure Antworten, das werde ich so weitergeben smile

Viele Grüße
Thema: Imbisswagen auf Festivals
Simone R.

Antworten: 3
Hits: 28.732
Imbisswagen auf Festivals 27.10.2015 15:24 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


liebe Kolleginnen,

da wir in unserer Stadt nur sehr wenig mit Reisegewerbe zu tun haben (ca. 2x im Jahr), bräuchte ich mal eure Hilfe.

Eine Dame (in unserer Stadt wohnhaft) möchte sich einen Verkaufs-/ Imbisswagen anschaffen und ca. 5x im Jahr auf Festivals vegetarische Speisen, Süßigkeiten und Tee anbieten. Die Festivals sind neben Deutschland auch in Österreich, Holland und der Schweiz. Außerdem beabsichtigt sie, vor Universitäten und in Gewerbegebieten ihre Speisen zu verkaufen.

Was genau ist hier alles zu beachten? Trifft einer der Ausnahmetatbestände des Reisegewerbes zu? Ist bezüglich des Verkaufs im Ausland etwas zu beachten?

Danke für eure Antworten!
Thema: KFZ-Sachverständiger - Gewerbe oder freier Beruf?
Simone R.

Antworten: 7
Hits: 82.007
09.10.2014 15:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen lieben Dank für eure ausführlichen Antworten [OBERLEHRER]

Wir sind mittlerweile zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich im vorliegenden Fall doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, da die Anzeigenden Ingenieure sind und die Unfallursachenrekonstruktion den Schwerpunkt der Tätigkeit bildet.

Liebe Grüße
Thema: KFZ-Sachverständiger - Gewerbe oder freier Beruf?
Simone R.

Antworten: 7
Hits: 82.007
KFZ-Sachverständiger - Gewerbe oder freier Beruf? 27.08.2014 14:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Halli hallo,

ich bin momentan dabei zu prüfen, ob ein KFZ-Sachverständigenbüro einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit entspricht. Die Person selbst und deren Steuerberater sind der Meinung, dass kein Tatbestandsmerkmal für ein Gewerbe vorliegt, da ein Ingenieurbüro betrieben wird und selbstständige Einkünfte nach dem EStG erzielt werden.

Laut meiner Kommentierung (Friauf) wird als freiberuflich grundsätzlich nur diejenige Sachverständigentätigkeit anerkannt, die (überwiegend) Unfallursachenforschung zum Gegenstand hat. Die dafür u.a. erforderliche Rekonstruktion von Bewegungsabläufen setzt umfangreiche mathematisch-physikalische Kenntnisse (höhere Bildung) voraus. Als gewerblich zu beurteilen ist hingegen eine im Wesentlichen auf die KFZ(schadens)beurteilung konzentrierte Tätigkeit.

Ich bin momentan wirklich nicht sicher, wie das Ganze nun zu beurteilen ist Kopfkratz

Für eine gewerbliche Tätigkeit spricht:

-laut Rechtsinformation des Landkreises Weilheim-Schongau (Tettinger-Wank, § 36 Rd.-Nr. 6) ist die Tätigkeit des KFZ-Sachverständigers anzeigepflichtig
-es bestand vor vielen Jahren schon einmal eine Gewerbeanmeldung auf seinen Namen mit derselben Tätigkeit
-es ist naheliegend, dass auch Tätigkeiten ausgeübt werden, die nicht ausschließlich der Ingenieur-Tätigkeit bzw. Unfallursachenforschung- und rekonstruktion zuzuordnen sind: Begutachtung und Bewertung von beschädigten Fahrzeugen, Untersuchung beschädigter Teile, Kostenschätzung Reparatur usw.

Für eine freiberufliche Tätigkeit spricht:

-laut IHK Hochrhein-Bodensee handelt es sich bei KFZ-Sachverständigen um Freiberufler, da die Gutachtentätigkeit -wie auch in der Kommentierung aufgeführt- mathematisch-technische Kenntnisse voraussetzt, wie sie üblicherweise nur durch eine Berufsausbildung als Ingenieur erlangt werden
-laut „GDV – Die deutschen Versicherer“ arbeiten rund 10.000 Freiberufler in Deutschland in dieser Branche
-auch bei der GTÜ sind Sachverständiger freiberuflich tätig, das Sachverständigenbüro, um das es geht, ist ebenfalls Prüfstelle der GTÜ

Was meint ihr?? verwirrt
Danke für eure Antworten
Thema: Hausverwaltung
Simone R.

Antworten: 3
Hits: 2.393
05.11.2012 08:57 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die Antwort!

Die Dame übt die Tätigkeit lediglich für die Schwiegermutter aus. Ihren Angaben nach dreht es sich wohl hauptsächlich um Bürotätigkeiten bzw. Schreibkram, der zu erledigen ist, was aber doch ziemlich aufwendig sein soll.

Gruß
Thema: Hausverwaltung
Simone R.

Antworten: 3
Hits: 2.393
Hausverwaltung 30.10.2012 15:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



eine Bürgerin möchte wissen, ob in folgendem Fall eine Gewerbeanmeldung getätigt werden muss:
ihre Schwiegermutter besitzt einige Häuser und Wohnungen. Die Dame möchte für sie die Hausverwaltung übernehmen. Von der Schwiegermutter erhält sie dafür monatlich zwischen 150 und 200 €.

Inwieweit sprechen wir hier von Verwaltung eigenen Vermögens? Und wie sieht es damit aus, dass die Dame jeden Monat ihr Geld von ein und derselben Person erhält?
Thema: Pferdewirt, Pferde bereiten
Simone R.

Antworten: 2
Hits: 3.753
Pferdewirt, Pferde bereiten 30.10.2012 14:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Kollegen,

wir haben eine Anfrage einer Bürgerin, die Pferdewirtin ist und die Tätigkeit "Pferde bereiten" ausübt. Darüber hinaus gibt sie Reitunterricht.
Das alles macht sie beispielsweise auch auf anderen Höfen oder in anderen Städten.

Kann bei uns bzw. generell ein Gewerbe angemeldet werden?

Danke für eure Antworten!
Thema: Klinisches Monitoring
Simone R.

Antworten: 0
Hits: 3.127
Klinisches Monitoring 01.08.2011 07:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Uns liegt eine Gewerbeanmeldung mit folgendem Gegenstand vor:

"Klinisches Monitoring, Dienstleister für Pharmafirmen u. Clinical Research Organisations"

Wie würdet ihr das beurteilen? Gewerbe? freiberuflich?

Laut Wikipedia "überwacht der klinische Monitor klinische Prüfungen, welche die Kontrolle der Durchführung nach den Vorgaben der "Guten Klinischen Praxis", der Deklaration von Helsinki und der entsprechenden Gesetze und Bestimmungen (Arzneimittelgesetz usw.) der einzelnen Länder umfassen. Er kontrolliert die Durchführung entsprechend den Vorgaben des Prüfplans, die Dokumentation der entsprechenden Dokumentationsbögen und den Gebrauch der Studienmedikation".
Da in Deutschland keine gesetzliche Berufsausbildung hierfür existiert, muss sich der klinische Monitor wissenschaftliches und medizinisches Wissen selbst aneignen.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob diese Art von Tätigkeit in die eines
Heil(hilfs)berufs fällt oder ob man hier von einer höherwertigen Tätigkeit sprechen kann!? Oder aber muss man hier sogar die Selbstständigkeit anzweifeln?

Danke für eure Antworten!
Thema: Messehostess
Simone R.

Antworten: 3
Hits: 15.410
17.04.2011 21:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!
Wie ich sehe, wird es sehr schwer sein, eine Scheinselbstständigkeit eindeutig nachweisen zu können Kopfkratz
Dann werde ich die Gewerbeanzeige wohl so annehmen müssen, obwohl ich damit ein wenig Bauchschmerzen habe schimpf

Gibt es vielleicht noch jemanden, der einen solchen Fall schon einmal in der Praxis hatte und mir sagen kann, wie das grundsätzlich gehandthabt wird?

Wäre gut, wenn ich ein paar Antworten bekäme, um vergleichen zu können und eine Tendenz zu erkennen verwirrt
Thema: Messehostess
Simone R.

Antworten: 3
Hits: 15.410
Messehostess 15.04.2011 18:11 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich benötige mal wieder eure Hilfe, es geht um folgenden Fall:

Eine junge Frau wird von verschiedenen Agenturen "gebucht", ist auf Messen tätig und möchte nun in unserer Stadt (unter ihrer Privatanschrift) "Werbung, Verkauf und Messehostess" als Gewerbe anmelden. Die Agenturen verlangen eine Gewerbeanmeldung.

Leider bin ich mir bezüglich der "Selbstständigkeit" sehr unsicher und weiß nicht, ob eine Gewerbeanmeldung korrekt wäre!
Eine Recherche im Internet hat z.B. ergeben, dass in Stuttgart solche Tätigkeiten von vornerein abgelehnt werden, weil eine Scheinselbstständigkeit und zudem vorsätzlicher Sozialversicherungsbetrug vorliegt und es dazu auch ein Urteil gebe.

Eine gesetzliche Grundlage oder ein Urteil habe ich zu diesem Thema leider bislang nicht gefunden, auch in unseren Kommentierungen stand nichts.

Wer hat mit einem ähnlichen Sachverhalt schon Erfahrung gemacht? Wie wird das in eurer Stadt gehandhabt?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte! Weißnicht
Thema: Modedesign mit Verkauf
Simone R.

Antworten: 2
Hits: 4.022
Modedesign mit Verkauf 31.01.2011 10:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

eine Dame hat sich an uns gewandt und möchte wissen, ob es sich bei ihrer Tätigkeit um Gewerbe handelt: Sie entwirft und designt Kinderbekleidung, schneidert diese selbst und verkauft sie anschließend.

Der Handel an sich ist natürlich als Gewerbe anzusehen, wie sieht es aber mit dem Design und den eigenen Entwürfen aus?

Danke für eure Antworten!
Thema: Gewerbe oder freiberuflich?
Simone R.

Antworten: 17
Hits: 542.929
Gewerbe oder freiberuflich? 21.12.2010 16:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

kann mir jemand sagen, ob Schriftsteller/Autoren und Journalisten als gewerblich anzusehen sind? Bin mir ziemlich sicher, dass es sich hierbei um freie Berufe handelt, aber habe bislang nichts dazu gefunden! Unter § 6 GewO fallen sie nicht und in meiner Kommentierung habe ich auch nichts finden können.

Danke für eure Antworten!

smile
Thema: Photovoltaikanlage außerhalb des Meldebezirks
Simone R.

Antworten: 1
Hits: 5.136
Photovoltaikanlage außerhalb des Meldebezirks 08.12.2010 09:43 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ok, das Thema mit den "üblichen" Photovoltaikanlagen sei für mich geklärt. Aber was haltet ihr von diesem Fall, den ich gerade auf dem Tisch hatte:

Frau X hat in einer anderen Stadt in einem anderen Bundesland einen Teil eines Grundstücks erworben, auf dem eine Photovoltaikanlage steht und Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Hierüber besteht ein Pacht-/Kaufvertrag. Jetzt möchte sie aber in UNSERER Stadt das Gewerbe mit folgendem Gegenstand anmelden:
"Betrieb und Verwaltung von Photovoltaikanlagen und Einspeisung in das öffentliche Netz" - mit der Begründung, dass die Verwaltung ausschließlich bei uns stattfindet.

Habe die Frau wieder nach Hause geschickt, diese kam aber am nächsten Tag nach einem Besuch beim Steuerberater Wand wieder und -wie ihr euch bestimmt vorstellen könnt- wurde das Gewerbe angemeldet. Ich bin wie schon erwähnt sowieso gegen das Anmelden von Photovoltaikanlagen, aber wenn diese sich dann auch noch ganz woanders befinden und hier prinzipiell gar kein BETRIEB stattfindet...!?

Was sagt ihr dazu? Hättet ihr das angemeldet?
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
Simone R.

Antworten: 152
Hits: 2.040.972
07.12.2010 15:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja, den habe ich gelesen, danke. Meinte nur, dass es generell noch eine Leistungsgrenze gibt, nicht, wie ich gelesen habe, dass diese komplett abgeschafft wurde.

Hmm...was die Gewinnerzielung betrifft, habe ich gelesen, eine Photovoltaikanlage würde sich im Regelfall erst nach vielen Jahren rentieren. Nun gut..kommt aber wie immer auf den Einzelfall drauf an.
Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass es sich nicht um Gewerbe handelt Augen rollen
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