Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Photovoltaikanlage «

 Moin   aus Rheinhessen,
wie bei allen Vorredern in diesem Forum hatten wir uns in der Vergangenheit mit der Frage herumzuschlagen, wann und unter welchen Voraussetzungen muss eine Photovoltaikanlage gewerberechtlich angemeldet werden.
Nachdem jetzt die maßgeblichen Stellen (endlich) zum Schluss gekommen sind, dass viele dieser Anlagen gar keine anzeigepflichtige gewerbliche Tätigkeit sind, sonder Ausfluss der Verwaltung des eigenen Vermögens, und somit niemals hätten in die Gewerberegister aufgenommen werden dürfen, hat sich ein neues Problem für mich eröffnet.
Was mache ich jetzt mit den Gewerbebetrieben (Betrieb einer Photovoltaikanlage) die keine mehr sind??
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium teilt hierzu mit, dass die Gewerberegister bereinigt werden müssen. Über das Vorgehen der Bereinigung sollen wir noch informiert werden...  Weißnicht    Kopfkratz  
Abschließend können wir uns also noch mit der Frage beschäftigen, wie wir die Betriebe wieder abmelden können.  Wand  



Gepostet am 15.11.2010 um 14:38 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=54146#post54146


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