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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,8918 Bewertungen - Durchschnitt: 6,89
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Meike
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Hallo TM,

nicht das wir uns misverstehen, meine Fragen bezogen sich auf das Beiblatt
"Wichtige Information zur Versiegelung", Punkt 2.

Gruß
Meike
121 09.09.2009 17:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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TM TM ist männlich
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tut mir Leid das beiblatt hab ich im moment nicht zur Hand.

nur, wo find ich dazu ein Gesetz das herstellersiegel strafrechtlich schützt.

ist das neu und speziel für automatenhersteller oder kann ich meine garantiesiegel auch strafrechtlich schützen.

TM
122 09.09.2009 17:53 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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Meike
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Hallo TM,

ich persönlich kenne im deutschen Strafrecht nur den Siegelbruch gem. 136 StGB.

Da handelt es sich aber um dienstliche Siegel, d.h. Siegel , die durch eine rechtmäßige Diensthandlung angebracht wurden, z.B. bei einer Pfändung oder Beschlagnahme.

Deswegen hätte es mich interessiert, was mit "weitergehende zivilrechtliche Ansprüche" und "es wird strafrechtlich verfolgt" gemeint ist.


Gruß
Meike
123 09.09.2009 19:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
tapier
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Dieses "Siegel" besagt gar nix.
Da kann es noch sooft in der Zulassung vermerkt sein,
man sieht es nicht wenn die Kiste geschlossen ist.

Und mal ernsthaft, Novomatic interessiert es nicht wirklich, die bekommen ihre Gerätemiete so oder so.

Und bei Vertragsende, wenn das Gerät zurückgegeben wird ....

"oh das tut mir aber leid, da habe ich wohl nicht aufgepasst" - und das war's.

Hoffen wir mal das diese Geräte ab TR4.0 ihre Atraktivität für den (Hoch-) Spieler verlieren.
124 09.09.2009 20:13 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?

[quote]Original von r2d2
ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich?

ACHTUNG: Situation wie früher bei „Magic games“?

Im Fall von Leerspielungen fragen sie ihren „Donglelieferanten“, „Vernetzungsexperten“ bzw. Löwentechniker oder melden es gleich der Kripo!

Die weiter unten dargestellte Programmierung ist HANDELÜBLICH unmöglich!

Überprüfen sie ihre Geräte, aber vor allem auch die in Ihrer Nachbarschaft bzw. beim Mitbewerber insbesondere in Teestuben und Wettbuden.

Was sagen solche „Manipulationsexperten“ wie z.b. Stratmann (früher adp, heute Verrentungsposten beim BA) dazu?

Oder handelt es sich hierbei um die Arbeit eines Brunnenvergifters, bzw.
läuft hier eine völlig neue Art des Konkurrenzkampfes zwischen „Herstelleraufsteller“ ab?

Die PTB sollte es Wissen und schweigt!!



MANIPULATIONSWARNUNG
Sollte das Spiel „JOKER`s WILD“ über das Servicemenue deaktiviert sein, gehen sie davon aus, dass hier eine lukrative Programmversion aufgespielt wurde.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine bereits von vielen Automatenaufstellern bestätigte Meldung handelt, welche jedoch von Seiten der Herstelleraufsteller (PTB- Kundschaft) bisher nicht bestätigt wurde.

Erkennungsmerkmale der Programmmanipulation:


Bild 1: Menüauswahl - Spiel „JOKER`s WILD“

Bild 2: OHNE Hintertür / Erkennung: „Five of a Kind“ Gewinnanzeige: 75o

Bild 3: Lukrative Programmversion durch programmierte Hintertür
/ Erkennung: „Five of a Kind“ Gewinnanzeige: 10oo


Aufruf:
[blink]Vom TÜV ist nunmehr zu erwarten, dass es keine Abnahme mehr gibt und von der PTB die Bauart-Zulassung sofort entzogen wird.[

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 10.09.2009 02:07.

125 10.09.2009 02:06 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von tapier
Dieses "Siegel" besagt gar nix.
Da kann es noch sooft in der Zulassung vermerkt sein,
man sieht es nicht wenn die Kiste geschlossen ist.


Moin

Das sehe ich nicht so, Tapier.
Dieses Siegel ist Bestandteil der Bauartzulassung. Ab dem 01. 12. 2009 muß Build 75 aufgespielt und das Gerät mechanisch verschlossen sein ( Blech, Streifen, Siegel).

1) Geräte ohne Siegel befinden sich ab diesem Datum nicht in dem Zustand, den die Bauartzulassung vorgibt.
2) Außerdem kommt "das NSM-Problem" mit dem Mietvertrag auf den Aufsteller zu.
3) Die Versiegelung kann man bei geschlossenem Gerät nicht erkennen.
4) Was ist also zu tun ? Das Gerät ist zu öffnen. Dann sieht man sich das unverletzte Siegel an.
Lösung wie immer: Ganz einfach !

Grüße

__________________
gmg
126 10.09.2009 07:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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Erst noch einmal zu Spielsystem = Quote.

Unter Spielsystem wurde bisher verstanden, dass es sich um das gleiche Spiel mit unterschiedlichen Auszahlquoten handelt.

Laut Gerätebeschreibung kann/konnte der Aufsteller System A, B oder C einstellen und hatte bei dem gleichen Spiel ( waren ja keine Multigambler) eine unterschiedliche Auszahlquote.
Das wurde bisher unter Spielsysteme verstanden.

Ähnlich ist es auch bei Spielvariante, z.B. beim Baba Jaga git es nur ein Spielsystem, man kann aber verscheidene Varianten einstellen, diese sollenunterschiedliche Quoten ( Stundeneinnahmen ) haben und werden nach aussen hin angezeigt.
Trotzdem gibt es beim BabaJaga keine unterscheidlichen Gewinnpläne bei den Spielvarianten.Aüsselich sind keine Unterscheide zu erkennen.
Warum ist es denn hier eine Variante ?
Wohl auch nur um es irgendwie zu bezeichnen.
Dadurch kam es hier wohl zu Missverständnissen.

Wie werden nun aber 'Paramter in einem Spielsystem' definiert und was zählt dazu ?

Was genau sind ' unterschiedliche Gewinneigenschaften' ?

Laut Meikes Beschreibung zählt wie oft ein Symbol erscheint nicht dazu.

Das heisst wieder, dass die Häufigkeit mit der ein Symbol erscheint ( Ungleichverteilung bzw. 'verbogene Walze' ) nicht zu einer anderen Spielvariante führt und nicht anzeigepflichtig ist.

Über dieses kann so die Quote geregelt werden, ohne dass der Spieler es merkt.
Auch der Aufsteller merkt es nicht, wenn es ihm nicht bekannt ist, dass es einstellbar ist.

Nach alter SpVO mussten diese unterscieidlichen Häufigkeiten angezeigt und beschrieben werden. Zum Spielerschutz.

Warum ist dies nun in der neuen SpVO entfallen ?

Eine weiter Methode zur Quotenregelung sind Regulatoren.
Hier werden Gewinne die von der Mathematik (Zufallsgenerator) des Spielprogramms errechnet wurden danach gegeben oder nicht, wie die eingestellte Qote und die zur Zeit vorhandene zueinander stehen.
Es können eben dem Spieler Gewinne 'geklaut' werden.

In § 12b der SpVO heisst es, Gewinnaussichten müssen zufällig sein und die Chanchen für jeden Spieler gleich.

Wenn also Gewinne so unterschlagen werden, ist dies kein Zufall mehr.
Und wenn an Geräten gleicher Bauart unterschiedliche Quoten eingestellt werden können , ohne dass der Spieiler es erkennen kann , sind auch die Chancen nicht gleich.

Wenn die PTB den Zufall aber lediglich so definiert :
Der Spieler darf nicht vorher erkennen ob Gewinne kommen oder nicht, sehe ich dies nicht als Zufall an.

Ebenso ist keine Chancengleichheit, wenn es an Geräten gleicher Bauart unterschiedliche Gewinnerwartungen gibt und dies nicht von aussen erkennbar ist.
Der Spiler wird getäuscht, da er an Gerät XY in Halle A nicht die gleichen Chancen hat wie am bauartgleichen Gerät in Halle B und im dies nicht angezeigt wird.

DerGestzgeber hat es in der SpVO anders gemeint, als wie es jetzt durch die TR umgesetzt wird.

Die derzeitige Regelung über Anzeige von Spielvarianten wird §12b der SpVO nicht gerecht.

Regulatoren miit Gewinnunterdrückung müssten generell verboten werden.

Die entprechenden Spielvarianten etc. müssten so nach aussen dargstellt werden, wie es bei Geräten der alten SpVO war.
Dies wäre Spielerschutz und gleichzeitig ein Wettbewerbsschutz für die freien Aufsteller.

Weiter ist nach den TR4.1 die Einstellung von Spiellvarianten über Netzwerk nicht mehr erlaubt.
Von Einstellung der Quoten ist aber nichts gesagt.
Somit können die Herstelleraufsteller es weiter fortführen.

Es ist eben Alles eine Frage der Definition.
Diese müssten in den TR dringend überarbeitet werden.
127 10.09.2009 08:23 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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1) Geräte ohne Siegel befinden sich ab diesem Datum nicht in dem Zustand, den die Bauartzulassung vorgibt.
2) Außerdem kommt "das NSM-Problem" mit dem Mietvertrag auf den Aufsteller zu.
3) Die Versiegelung kann man bei geschlossenem Gerät nicht erkennen.
4) Was ist also zu tun ? Das Gerät ist zu öffnen. Dann sieht man sich das unverletzte Siegel an.
Lösung wie immer: Ganz einfach !

Grüße[/quote]

hi,

ad 1)

Das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Aufklebers/Siegels hat mit der Bauartzulassung absolut nichts zu tun, lediglich die aktuelle Softwareversion (75) muß ab 1.12. aufgespielt sein.

ad 2)

Welches "NSM-Problem" ?

ad 3)

Richtig !

ad 4)

Und wenn das Siegel Verletzt ist oder fehlt ? was dann ?

grüsse
128 10.09.2009 09:04 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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eine einfache lösung wäre,
erst garnicht verschiedene auszahlquoten einzubauen und aus ???? gründen zu verheimlichen.

oder eben für alle aufsteller die verschiedenen quoten freigeben.

solche Methoden sind meiner kenntniss im freien Wettbewerb nicht erlaubt.



TM
129 10.09.2009 09:22 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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Zitat:
Original von rosebud

ad 2)

Welches "NSM-Problem" ?

ad 4)

Und wenn das Siegel Verletzt ist oder fehlt ? was dann ?

grüsse



NSM hat als Geräteeigentümer sicherlich an diverse Problemlösungen gedacht.
Warten wir mal die Zeit ab.

Grüße

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gmg
130 10.09.2009 14:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

auf welcher Rechtsgrundlage soll denn ein OA die Öffnung von Geldspielgeräten verlangen?

Deine Lösungen sind nur für den einfach, der sich weder mit den Gesetzen, noch der Rechtsprechung auseinander setzen muss.


Gruß
Meike
131 10.09.2009 17:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

auf welcher Rechtsgrundlage soll denn ein OA die Öffnung von Geldspielgeräten verlangen?

Deine Lösungen sind nur für den einfach, der sich weder mit den Gesetzen, noch der Rechtsprechung auseinander setzen muss.


Gruß
Meike


Die Aussage finde ich interessant.
Ich komme nachher drauf zurück.

__________________
gmg
132 10.09.2009 18:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

auf welcher Rechtsgrundlage soll denn ein OA die Öffnung von Geldspielgeräten verlangen?

Deine Lösungen sind nur für den einfach, der sich weder mit den Gesetzen, noch der Rechtsprechung auseinander setzen muss.


Gruß
Meike


Edit:
Man hat mir gerade "vorgeschlagen", dass ich dieses Posting entferne !

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 11.09.2009 06:51.

133 10.09.2009 21:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meikes Ziel ist die Komplettentsorgung des kleinen Glückspiels, das kann sie jedoch vergessen...
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134 11.09.2009 04:17 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
jasper
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gmg,
Kollateralschaden?
Du verwechselt mal wieder Ursache und Wirkung!

Solch ein Kollateralschaden basiert auf den Gummiparagrafen der Spielverordnung (Kasseninhalt bei langfristiger Betrachtung, usw.), der Unfähigkeit der PTB ausschließlich überprüfbare und gegen Veränderung gesicherte Glückspielgeräte zuzulassen und der „Kunst“ der Herstelleraufsteller aus diesen "Sicherheitslücken" von BMWi und PTB ihren ganz persönlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Automatenaufstellern zu schaffen.

Warum sollten das „Freischalten“ von werksmäßig hinterlegten Auszahlquoten an PTB- zugelassenen Geräten, ein alleiniges Privileg der Herstelleraufsteller sein? Gleiches Recht für alle!

gmg,
versuch doch mal über Deinen Tellerrand „des steuerrechtlichen Problem“ hinweg zu schauen. Denn da gibt es u.a. noch den Rechtsbruch des unlauteren Wettbewerbs!
135 11.09.2009 06:08 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Respekt Respekt Respekt

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136 11.09.2009 07:48 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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hallo, gmg auch wenn das Posting entfernt wurde, haben es einige gelesen.

Dazu Fragen:

Wie begruünden die NSM Anwälte den 'Computerbetrug' ?
Wodurch werden also die einzelnen Tatbestandsmerkmale erfüllt ?
Insbesondere der Punkt Vermögensschaden.
Das werden Sie dir ( und auch Meike ) doch wohl mitgeteilt haben.

Sieht der Hersteller hier einen Verstoss gegen die SpVO , wenn ja warum ?

Warum kann ein Angestellter des OA die Öffnung eines Gerätes verlangen ?
Welche Rechtsverordnung ermächtigt ihn ?

Meines bisherigen Wissens nach müsste es so ablaufen :

OA hat Anfangsverdacht ( z.B. falsche Checksumme) , Anzeige, Sicherstelllung/Beschlagnahme des Gerätes durch StA bzw. deren Hilfsbeamte und Untersuchung durch StA.

Sowas gab es im März im Finsterwalde. das Ergeniss wäre interessant.

Wie ist der Stand des Strafverfahrens bei dem durch die StA München auf Veranlassung von NSM beschlagnahmten Gerätes ?
137 11.09.2009 08:00 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
Original von gmg

Edit:
Man hat mir gerade "vorgeschlagen", dass ich dieses Posting entferne !


Einsicht ist ein erster Schritt zur Besserung! Respekt
138 11.09.2009 08:03 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Jasper, war doch wohl nicht nötig.
Und bitte den Thread hier nicht unnötig vollmüllen.

Das ise besch. . . . . Editfunktion mal wieder nicht funktionierte , (SQL Error) hier der link zu Finsterwalde :

http://www.lr-online.de/regionen/Herzber...t1056,2470422,0

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 11.09.2009 08:14.

139 11.09.2009 08:13 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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sorry dieter,

nicht alles in ein topf werfen und genauer hinsehen

im finstern walde gehts um die bundesweite spielhallenkontrolle zwecks einhaltung der spielverordnung.
dabei wurden trendy begutachtet und abstände gemessen.
und bei dem einen foto wahrscheinlich ein gerät gefunden das bei den ständig geforderten updates noch nicht auf dem laufenden war.


TM
140 11.09.2009 08:44 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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