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[quote][i]Original von tapier[/i]
Dieses "Siegel" besagt gar nix.
Da kann es noch sooft in der Zulassung vermerkt sein,
man sieht es nicht wenn die Kiste geschlossen ist.
[/quote]

 Moin  

Das sehe ich nicht so, Tapier.
Dieses Siegel ist Bestandteil der Bauartzulassung. Ab dem 01. 12. 2009 muß Build 75 aufgespielt und das Gerät mechanisch verschlossen sein ( Blech, Streifen, Siegel).

1) Geräte ohne Siegel befinden sich ab diesem Datum nicht in dem Zustand, den die Bauartzulassung vorgibt.
2) Außerdem kommt "das NSM-Problem" mit dem Mietvertrag auf den Aufsteller zu.
3) Die Versiegelung kann man bei geschlossenem Gerät nicht erkennen.
4) Was ist also zu tun ? Das Gerät ist zu öffnen.     Dann sieht man sich das unverletzte Siegel an.
Lösung wie immer: Ganz einfach !

Grüße



Gepostet am 10.09.2009 um 07:22 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38406#post38406


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