ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? |
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.010.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
@ alle
Was muß man eigentlich von Textfehlern im Gewinnplan „Hot Target“ und „Beetlemania“ halten ?
Grüße
__________________ gmg
|
|
81
29.08.2009 17:42 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.294.779
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Zitat: |
Original von gmg
@ alle
Was muß man eigentlich von Textfehlern im Gewinnplan „Hot Target“ und „Beetlemania“ halten ?
Grüße |
|
hi,
Die Österreicher können kein deutsch !
gruß
|
|
82
29.08.2009 19:15 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.525.702
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
von welchen Textfehlern sprichst Du?
So etwas, wie bei den adp Geldspielgeräten - du erinnerst Dich an die nette Service Info mit den Bildschirmtexten und der Produktion ?
Gruß
Meike
|
|
83
30.08.2009 04:56 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.838.894
Nächster Level: 6.058.010
|
|
RE: Kernkompetenz ist schon OK! |
|
Zitat: |
Original von gmg
Man muß nur zwischen relativ schnell auszuführenden Maßnahmen, und mittelfristigen Maßnahmen unterscheiden !
Die Versiegelung schützt nach meiner Meinung diejenigen aus der Aufstellerschaft, die NICHTS machen, vor einem eventuellen Generalverdacht.
Grüße |
|
Und vielleicht die Herstelleraufsteller davor, dass andere ( ausser ihnen) eine evtl. im Programm vorhandene Quoteneinstellung benutzen ?
|
|
84
30.08.2009 07:08 |
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.294.779
Nächster Level: 2.530.022
|
|
RE: Kernkompetenz ist schon OK! |
|
Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von gmg
Man muß nur zwischen relativ schnell auszuführenden Maßnahmen, und mittelfristigen Maßnahmen unterscheiden !
Die Versiegelung schützt nach meiner Meinung diejenigen aus der Aufstellerschaft, die NICHTS machen, vor einem eventuellen Generalverdacht.
Grüße |
|
Und vielleicht die Herstelleraufsteller davor, dass andere ( ausser ihnen) eine evtl. im Programm vorhandene Quoteneinstellung benutzen ? |
|
hi,
die Versiegelung verhindert zukünftig lediglich den Zugang über den Festplatten-slot auf den Rechner.
Eine Vernetzung funktioniert weiterhin, da diese über die Schnittstellen an der Rechnerhinterseite erfolgt.
Deswegen werden auch diese hinteren Schnittstellen nicht versiegelt.
grüsse
|
|
85
30.08.2009 10:58 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.010.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
von welchen Textfehlern sprichst Du?
So etwas, wie bei den adp Geldspielgeräten - du erinnerst Dich an die nette Service Info mit den Bildschirmtexten und der Produktion ?
Gruß
Meike |
|
Tja, wenn man nur mehr wüsste...
Grüße
__________________ gmg
|
|
86
31.08.2009 20:03 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.525.702
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
bevor Du diesmal wieder etwas symptombezogenes "lostritts",
wäre es super hilfreich, wenn Du Dich VORHER umfassend über
die Ursachen informieren würdest.
Wie schnell Du dann Deinen "persönlichen Anfangsverdacht" (Zitat Ende)
zurück nehmen musst, konnten wir hier alle lesen.
Gruß
Meike
|
|
87
02.09.2009 05:12 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.206.002
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
88
02.09.2009 08:07 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.010.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von jasper
@@nochmals für ALLE
Auf den Seite 22 bis 25
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN%2
03.1/G-2044.PDF
ist zu entnehmen, dass „Build 75“ mit verplombter Festplattenverriegelung kommen soll.
Hat einer eine Ahnung wer für diese Verplombungen verantwortlich zeichnet und wodurch nachprüfbar sichergestellt wird, dass auch bei den Herstelleraufsteller und deren „Partner“ die Festplattenverriegelung verplombt wird?
Ist diese Verplombung von außen sichtbar bzw.überprüfbar?
Wenn nicht, wäre dass doch nur Makulatur und zwar die dermaßen offensichtlicht ist, dass es selbst die zulassende PTB erkennen müsste!
|
|
Deine Bedenken wurden berücksichtigt.
Warte die Zeit ab.
Grüße |
|
vgl. Automatenmarkt September 2009 S. 18 + 19.
Grüße
__________________ gmg
|
|
89
02.09.2009 14:47 |
|
|
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.233.819
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Zitat AM Sep. 09, Seite 18:
Aktionplan gegen Manipulation
Mit einer groß angelegten, bundesweiten Aktion will LÖWEN alle im Markt befindlichen NOVO LINE I und II- Geräte noch besser gegen Manipulationen schützen. Mit Löwen-eigenen und externen Sicherheitsexperten sowie einer transparenten Informationspolitik soll Kriminellen in Zukunft das Leben schwer gemacht werden.
Zitat Ende
Wer hält hier wen für blöd?
Jetzt braucht Christian Arras nur noch zu erklären, dass das alles nichts mit diesem Rundschreiben zu tun hat:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=1969
|
|
90
02.09.2009 15:33 |
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.961.752
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Zitat: |
Original von alfi1950
Zitat AM Sep. 09, Seite 18:
Aktionplan gegen Manipulation
Mit einer groß angelegten, bundesweiten Aktion will LÖWEN alle im Markt befindlichen NOVO LINE I und II- Geräte noch besser gegen Manipulationen schützen. Mit Löwen-eigenen und externen Sicherheitsexperten sowie einer transparenten Informationspolitik soll Kriminellen in Zukunft das Leben schwer gemacht werden.
Zitat Ende
Wer hält hier wen für blöd?
Jetzt braucht Christian Arras nur noch zu erklären, dass das alles nichts mit diesem Rundschreiben zu tun hat:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=1969
|
|
Nenö - - - macht doch bisher alles Sinn.
Die Quoten an den Geräten wurden - ohne Zustimmung und Erlaubnis durch den Hersteller und Eigentümer der Software - eigenmächtig verändert.
In sofern regt sich Herr Arras durchaus zu Recht auf.
Offensiv geht aber anders Herr Arras! Ohne Beweise - stehen hier drängende Fragen im Raum:
- stimmt es, daß die "Manipulierte" Software eine Nachprüfung durch einen Sachverständigen bestehen würde?
- stimmt es, daß die "Manipulierte" Software durch einen Resett wieder zur Orginalsoftware wird?
- stimmt es, daß die Orginal Software bereits beim Verlassen Ihres Hauses die Quoteneinstellungsmöglichkeit hatte, auch wenn die Nutzung der Einstellung nicht vorgesehen war?
- Wie verhält es sich mit den Geräten, die in den Spielstätten Ihrer Muttergesellschaft aufgestellt werden?
Fragen, die zu Recht gestellt werden, wenn Geräte aus Ihrem Hause zu so zweifelhaftem Ruhm gelangen! Eine Klare Aussage - eine klare Antwort - das wäre schon schön! Die Wahrheit kommt sowieso raus - früher oder später!
|
|
91
02.09.2009 23:24 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.525.702
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo David,
das sind die richtigen Fragen.
Wobei man diese Fragen in abgewandelter Form allen Herstellern stellen sollte.
Eine Anregung:
Welche Gewinnquoten gibt es pro zugelassenem Spiel ?
Werden die Spielgeräte an alle Aufsteller mit gleicher voreingestellter Gewinnquote ausgeliefert?
Wie wird verhindert, dass Aufsteller mit Insiderwissen dieses nutzen kann, um Gewinnquoten zu
ihren Gunsten zu verstellen?
Im Rahmen der Prävention ( hier auch aus Gründen des fairen Wettbewerbs ) sollten sich die
Entscheidungsträger bei Novellierung der SpielV diesem Thema annehmen.
Hier sollten die Ursachen angepackt werden !
Zu Deiner Aussage David:
"Die Wahrheit kommt sowieso raus - früher oder später."
Absolut richtig !
Aber, leider verstehen nicht / wollen nicht verstehen viele die "Wahrheit" ( die Ergebnisse ).
Ein schönes Beispiel hierfür ist das Augsburger Strafverfahren.
Obwohl der PTB Prüfbericht eindeutig war und es keinen Freispruch gab, sondern "Geld" bezahlt werden musste
und "Rückbauverträge" abgeschlossen wurden, damit der zugelassene Zustand hergestellt wird,
wurde die Ursache dessen nicht angepackt.
Im Gegenteil, denn plötzlich wurden Ferneinwirkungsmöglichkeiten als problemlos erklärt.
Das tatsächliche Spiel war plötzlich völlig außen vor im Prüfverfahren.
Das Kontrollmodul wurde degradiert zur zeitlichen Geldeinschub- / -ausschub und -wandelkontrolle.
usw.
Gruß
Meike
|
|
92
03.09.2009 05:56 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.838.894
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Corleis
Deine Fragen kann man wahrscheinlich alle mit Ja beantworten.
In der TR4.1 ist ja nun eine Einstellung der Spielvarianten (Quoten ) über Netzwerk verboten.
Würde das bei einem Anfangsverdacht ( den ich hier sehe ) eine Untersuchung der Geräte wie bei Augsburg rechtfertigen ?
Da es aber auch andere Möglicjhkeiten der vesteckten Quotenregelung gibt, sollte es für die TR4.2 heissen :
Spielvarianten( Quoten) sind bei der Beantragung der Bauartzulassung anzugeben und dort aufzuführen.
Und C. zu deiner ersten Frage :
Wie sollen Prüfer bei den Herstelleraufstellern überhaupt etwas finden ?
Einer hat seine 'eigene' Prüftruppe.
Der mir bekannte Prüfer kennt keinen Kollegen, der bei dem anderen prüft.
Ist ja auch nicht notwendig, vor Ablauf der 2 Jahre können die Geräte neue Zulassungspapiere ( € 15,- ) bekommen und gut.
Gerade durch die jetzigen Vorkommnisse aktuell :
Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl.
Spielrechtlich gesehen hat die PTB recht, wenn sie sagt :
Uns interessiert es nicht, wenn die Herstelleraufsteller andere Quoten haben.
Aber wie sieht es mit unlauterem Wettbewerb aus ?
2 Herstelleraufsteller kontrollieren 90 % des Gerätemarktes.
Dies wollen Sie auch als Betreiber der Geräte erreichen.
Also den gesamten Markt beherrschen.
Dies wahrscheinlich durch unlauteren Wettbewerb.
Was sagt das Kartellamt dazu ?
|
|
93
03.09.2009 07:11 |
|
|
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.233.819
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Arras (LÖWEN) erklärt im Automatenmarkt 09/09 auf S.18 : "dass an vereinzelten Novo line-Geräten in krimineller Manier Software verändert wurde, sodass der spielverlauf nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprach".
Was wurde verändert?
Was entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften?
Ist es illegal diesselben Auszahlquoten wie die Hersteller einzusetzen?
|
|
94
04.09.2009 12:36 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.838.894
Nächster Level: 6.058.010
|
|
|
95
05.09.2009 07:56 |
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.294.779
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Zitat: |
Original von alfi1950
Arras (LÖWEN) erklärt im Automatenmarkt 09/09 auf S.18 : "dass an vereinzelten Novo line-Geräten in krimineller Manier Software verändert wurde, sodass der spielverlauf nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprach".
Was wurde verändert?
Was entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften?
Ist es illegal diesselben Auszahlquoten wie die Hersteller einzusetzen?
|
|
hi,
wenn ich richtig informiert bin, dann gewinnt der Spieler bei den Geräten mit dem "geänderten" Gewinnplan bei "Jokers Wild " mehr als bei dem "normalen" (originalen) Gewinnplan.
Da kann sich doch der Spieler über höhere Gewinne freuen !
Und das Gerät wird noch "attraktiver" für Hersteller, Aufsteller und Spieler !
Was soll daran "kriminell" bzw. "nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprechend" (ARRAS/LÖWEN) sein.
Man darf gespannt sein, ob das neue Build 75 mit seinem warscheinlich sparsameren Auszahlverhalten (andere Gewinnpläne ?) beim Spieler ankommt .
grüsse
|
|
96
05.09.2009 11:55 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.010.810
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Was mich im Augenblick interessiert, ist die Frage, ob nach der Installation und dem Einsatz von "Build 75" noch immer mehrere "Quoten" auf dem Gerät installiert sind, oder nicht.
Grüße
__________________ gmg
|
|
97
05.09.2009 12:38 |
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.294.779
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Zitat: |
Original von gmg
Was mich im Augenblick interessiert, ist die Frage, ob nach der Installation und dem Einsatz von "Build 75" noch immer mehrere "Quoten" auf dem Gerät installiert sind, oder nicht.
Grüße |
|
Hi,
es können natürlich mehrere "Quoten" installiert sein, ist ja bei Geräten nach 3.3. erlaubt bzw. nicht verboten.
Erst nach 4.1 , § 1,Abs.5 der Technischen Richtlinien erstreckt sich die Überprüfbarkeit des Gerätes auch auf " die Einstellbarkeit aller Spielsysteme und aller Servicefuntionen".
Ob sich die PTB dafür interessiert,bleibt abzuwarten.
grüsse
|
|
98
05.09.2009 13:04 |
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.961.752
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Zitat: |
Original von rosebud
es können natürlich mehrere "Quoten" installiert sein, ist ja bei Geräten nach 3.3. erlaubt bzw. nicht verboten.
|
|
Richtig, die eingestellte Quote muß aber gem. TR3.3 für den Spielgast nach Außen angezeigt werden.
Ich kenne keine solche Anzeige an dem Gerät.
|
|
99
05.09.2009 19:19 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.525.702
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo David,
wie kommst Du denn darauf?
In der TR findest Du nicht einmal das Wort "Gewinnquote" oder "Auszahlungsquote".
Meinst Du vielleicht das Spielsystem oder die Spielvaraiante ?
Die Gewinnquote ist seit dem 01.01.2006 nicht mehr Bestandteil der SpielV.
Prüfungen der PTB beziehen sich nur ( dürfen sich nur ) auf Bestandteile der SpielV beziehen.
Gruß
Meike
|
|
100
05.09.2009 20:42 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 144.246 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.544.377
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|