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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,8918 Bewertungen - Durchschnitt: 6,89
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Zitat:
Original von Meike

Mal wieder teilweise ganz einfache Lösungen!
Diese Lösungen sind sicherlich juristisch geprüft worden.
Schön, das Ihr nicht drauf kommt.
Wird bestimmt Überraschungen geben.

Meike


Vielleicht werden ja jetzt in einer beispiellosen Aktion alle Schlösser getauscht und Generalschliessungen eingebaut.
Dann kann jeder beim Konkurenten selber nachsehen.großes Grinsen
161 16.09.2009 15:42 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Solon
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Meike
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Hallo David,

das hatte nicht ich geschrieben, sondern gmg im Beitrag 151 hier im Thema.


Gruß
Meike
162 16.09.2009 17:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo David,

das hatte nicht ich geschrieben, sondern gmg im Beitrag 151 hier im Thema.


Gruß
Meike


RICHTIG!!! Sorry, mein Fehler!!!
163 16.09.2009 20:27 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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David,

ich hatte die "alten" ( einige Tage alten ) Beiträge von gmg nur zitiert,

da Fragen zu seinen Empfehlungen immer noch nicht beantwortet waren.


Aber gmg hat dafür dann lieber in anderen Themen nochmal die alten Beiträge

aus 2007 neu eingestellt.


Gruß
Meike
164 17.09.2009 05:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Build 75

Heute hatte ich das Vergnügen, die ersten Novo Liner mit "Build 75" in der Aufstellung vorzufinden.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Build 75.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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gmg
165 24.09.2009 22:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Noch einmal zur Erinnerung (Stand 24. 03. 2009)

Frage zu 6.:
ob ihr Erkenntnisse vorliegen, dass die Geldgewinnspielgeräte der neuen Generation – ähnlich wie die Fungames – missbräuchlich zum verbotenen Glücksspiel missbraucht werden;


....nimmt das Wirtschaftsministerium BW im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Belastbare Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Allerdings wurde bekannt, dass bei einem sehr verbreiteten Geldgewinnspielgerätemodell durch externe Festplatten Einfluss auf die Gewinndarstellung genommen werden konnte. Die derart manipulierten Geräte konnten damit zu Auszahlungen veranlasst werden, ohne dass ein entsprechendes Spielergebnis vorlag, also auch, wenn gar nicht an ihnen gespielt worden war. Der Hersteller hat daraufhin ein Update der Spielprogramme entwickelt, um derartigen – von Hackern entwickelten – Manipulationsmöglichkeiten entgegenzuwirken.
Der Hersteller ist auch gehalten, die Manipulationssicherheit der Spielgeräte und ihrer Komponenten sicherzustellen, da dies nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 SpielV Voraussetzung für die Gerätezulassung ist.

Grüße

__________________
gmg
166 26.09.2009 19:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

Dein Beitrag hat weder von der Begehungsart, noch von der daraus resultierenden Möglichkeit,

noch der sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenz etwas mit dem Eingangsbeitrag

von r2d2 zu tun.

Nur eine Parallele lässt sich schön erkennen, mit dem neuen "Build" soll alles wieder OK sein.


Gruß
Meike
167 27.09.2009 05:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

insofern hoffe ich auch ein bisschen auf diese große Anfrage:

14/4936 Landtag Baden-Württemberg

Damals gab es ein Problem, heute gibt es wieder ein Problem.
Vllt. denkt ja jemand mal intensiv über eine Problemlösung nach.
Bin mal gespannt.

Grüße

__________________
gmg
168 27.09.2009 12:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Gruß an alle,

anbei zur Erinnerung.

Erinnert mich an den Spruch:
"Es ändern sich nicht die Probleme, sondern nur die Namen. "

http://www.funautomat.com/ftopic78.html

- da die Seite plötzlich nicht mehr anzeigbar ist, anbei der Cache -

[URL]http://209.85.135.132/search?q=cache:uZoH7vzWPcAJ:www.funautomat.com/ftopic78.html+magic+g...e&ct=clnk&gl=de[/URL]



Gruß
Meike
169 10.10.2009 06:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

- da die Seite plötzlich nicht mehr anzeigbar ist, anbei der Cache -

Gruß
Meike

Die sollen angeblich "finanzielle Probleme" haben.

Grüße

__________________
gmg
170 10.10.2009 11:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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ich dachte die Seite sei gehackt worden, aber auf jeden Fall ist es interessant zu lesen, wer sich alles dort aufhält ;-)
171 10.10.2009 16:17 MSK ist offline E-Mail an MSK senden Beiträge von MSK suchen
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www.funautomat.com steht zum verkauf.
172 24.10.2009 17:16 dunkelbier ist offline E-Mail an dunkelbier senden Beiträge von dunkelbier suchen
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Hallo r2d2 !

Ich habe mir heute noch einmal Dein Bild im Eingangsbeitrag mit der Novo Line Spieleauswahl angesehen.

Dabei ist mir aufgefallen, dass im Spiel "links mitte" (Carmens`s Love) die Spielbezeichnung nicht angegeben worden ist.

Hast Du da etwas "gemacht", damit die Dame besser zur Geltung kommt ? Applaus

Zum Vergleich habe ich noch ein Bild von der "richtigen" Spieleauswahl beigefügt !

Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
NOVO_Jokers_Wild.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. DSCI0687.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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173 27.10.2009 15:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und nicht vergessen....

ab dem 01. 12. 2009 ist nur noch die Softwareversion "Build 75 " auf allen Novo Line und Novo Line II Geldspielgeräten zugelassen.


Grüße

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gmg
174 30.11.2009 09:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

nach welcher gesetzlichen Grundlage ist der Aufsteller verpflichtet, Build 75 aufzuspielen?

Es gibt auch viele Novoliner, wie ich mir erklären ließ, die nicht in einem "Abhängigkeitsverhältnis" (Miete)
zum Hersteller stehen.

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die "Verfristungen" bestimmt?


Gruß
Meike
175 01.12.2009 06:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

nach welcher gesetzlichen Grundlage ist der Aufsteller verpflichtet, Build 75 aufzuspielen?

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die "Verfristungen" bestimmt?

Gruß
Meike


Vor Beantwortung Deiner Fragen noch einmal das grundsätzliche Prozedere vorweggestellt:

Bevor (Nachbau)Geldspielgeräte (GSG) in Deutschland in die Aufstellung gelangen dürfen, muss ein Prototyp (das sog. Bauartmuster) mit einem Antrag auf Zulassung durch einen Antragsteller der Prüfbehörde (PTB) zugeleitet werden. Die PTB überprüft den "Vorgang" und erteilt ggf. eine Zulassung für das Gerät.

Zur Bauartprüfung:
Vor Erteilung einer Bauartzulassung erfolgt eine Prüfung des Bauartmusters und der vom Antragssteller einzureichenden Unterlagen. Die Prüfung wird in der PTB auf der Grundlage der geltenden Technischen Richtlinie durchgeführt. Die Prüfung dient dem Ziel, die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen festzustellen.

Nach der Bauartprüfung erfolgt die Bauartzulassung.
Die Bauartzulassung ist die Erteilung eines Bescheides in Form des Zulassungsscheins, in dem nach Durchführung der Bauartprüfung die Konformität der Bauart mit den Bestimmungen der Spielverordnung bestätigt wird und nähere Angaben zu den technischen Eigenschaften der Bauart gemacht werden. Die Bauartzulassung berechtigt zum Abruf von Zulassungsbelegen und zum Inverkehrbringen der Nachbaugeräte.

Zulassungsinhaber wird derjenige Antragsteller, dem ein Zulassungsschein ausgehändigt wird. ( = im Regelfall der Hersteller der Spielgeräte).

Nun dürfen die sog. Nachbaugeräte durch den Zulassungsinhaber (Hersteller) produziert werden.

Nachbaugeräte sind identische Ausfertigungen zum Bauartmuster. Nachbaugeräte einer zugelassenen Bauart erhalten einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen.

Für jedes Nachbaugerät einer zugelassenen Bauart erhält der Inhaber der Zulassung auf Antrag einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen.
Der Zulassungsbeleg enthält die Bezeichnung des Spielgerätes, den Namen und Wohnort des Inhabers der Zulassung, den Beginn und das Ende der genehmigten Aufstellzeit des Nachbaugerätes und Hinweise auf die beim Betrieb des Nachbaugerätes zu beachtenden Vorschriften.

Nun kann der Zulassungsinhaber das zugelassene Nachbaugeldspielgerät an den Kunden verkaufen (etc.).
Der Kunde erhält vom Zulassungsinhaber
- das Geldspielgerät
- den Zulassungsbeleg (einschließlich des Zulassungszeichen).

Das Zulassungszeichen ist im Original am Geldspielgerät zu befestigen. Das Geldspielgerät kann am geeigneten Standort aufgestellt werden.

Kommen wir zu den Zulassungsnachträgen (Build 75 ergibt sich aus einem Zulassungsnachtrag)

Ein Zulassungsnachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung zu einem früher erteilten Zulassungsschein, der Bestandteil der gültigen Bauartzulassung wird. Nachträge werden nur zur Beseitigung von Fehlfunktionen oder zur Verbesserung von Sicherungsmaßnahmen erteilt.

Bei neuen Softwareversionen gibt es zwei unterschiedliche Arten:

Bei Zulassungsnachträgen werden alte Softwareversionen für ungültig erklärt, wenn neuere Entwicklungen oder Bewertungen dazu führen, dass die Einhaltung der Spielverordnung als nicht mehr gegeben oder als nicht mehr ausreichend sicher beurteilt wird. Eine solche Ungültigkeitserklärung der Zulassung muss nicht ausgesprochen werden, wenn verbesserte Sicherheitsmaßnahmen bzw. Fehlerbeseitigungen freiwillig durchgeführt werden oder rein präventiv erfolgen.

Es gibt also verfristete und nicht verfristete neue Softwareversionen in den Zulassungsnachträgen.

Bei Build 75 handelt es sich um eine verfristete ( = ungültige ) Softwareversion

Bei Spielgeräten mit einer nicht gültigen Softwareversion handelt es sich um Fälle, bei denen eine nicht zugelassene Softwareversion aufgespielt worden ist oder eine ehemals gültige Version verfristet worden und deren Frist abgelaufen ist. Die Aufstellung von Spielgeräten mit ungültigen Softwareversionen ist nicht zulassig. Solche Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen, bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist. Eine Verlängerung gemäß §7 SpielV kann nicht bzw. erst dann erteilt werden, wenn der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist.

Der Inhaber der Zulassung (Hersteller) hat dafür zu sorgen, dass Informationen über Veränderungen oder den Ablauf von Gültigkeiten (z. B. von Softwareversionen) weitergegeben bzw. entsprechende Umtausche (z. B. Softwareupdates) vorgenommen werden.

Nach welcher geseetzlichen Grundlage ist der Aufsteller verpflichtet, Build 75 aufzuspielen ?
Nach § 15 Abs. 1 SpielV wird die Zulassung eines Spielgerätes durch einen Zulassungsschein ( Innerstaatliche Bauartzulassung) bekundet. Aus Absatz 2 geht hervor, dass auch Änderungen eines Zulassungsscheines möglich sind, die in Form von "Nachträgen zum Zulassungsschein" durch die PTB ausgestellt werden. Änderungen werden durch die PTB auch als "Teilrücknahme der Zulassung" bezeichnet.

Insgesamt handelt es sich nach der Ausstellung bzw. Änderung des Zulassungsscheins um ein Spielgerät, dessen Bauart mit etwaigen Änderungen durch die PTB zugelassen ist. Nur solche Spielgeräte dürfen nach § 33c Abs. 1 Satz 2 GewO aufgestellt werden.

Lässt ein Gewerbetreibender, in dessen Betrieb das Spielgerät aufgestellt werden soll, die Aufstellung ohne Übereinstimmung mit dem Zulassungsschein und seinen Änderungen zu, ist er aufgrund § 3 a SpielV dazu nicht berechtigt. § 3 a SpielV verweist auf den § 33 c Abs. 3 Satz 1 GewO. Dieser regelt wiederum, dass der Gewerbetreibende zur Aufstellung nur Spielgeräte im Sinne des Absatzes 1 zulassen darf, deren Bauart durch die PTB zugelassen ist.
Stellt der Aufsteller ohne Zulassung auf, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 SpielV.
Damit ist nicht der Hersteller (Zulassungsinhaber), sondern der Gewerbetreibende (Aufsteller) für veraltete und damit nicht mehr zugelassene Softwareversionen in aufgestellten Spielgeräten verantwortlich.

Grüße

__________________
gmg
176 01.12.2009 11:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

es gibt die Änderung, den Widerruf und die Rücknahme. - Ende -

Es gibt keine "Teilrücknahme"! Das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen !

Der § 15 Abs. 2 SpielV ist keine Rechtsgrundlage die einen Aufsteller tangiert.

Ich glaube, dass Du die Unterscheidungen zwischen Änderung, Widerruf und Rücknahme nicht verstanden hast.

Im Merkblatt für Antragsteller ( Geldspielgeräte ) Version 3.2, vom 11.06.2008, Seite 6
findest Du die Erläuterung.

Dann siehst Du auch, dass die Verfristungen extremst "Hinken".

Die PTB hat dort zwar geschrieben "kann die Zulassung von der PTB zurückgenommen oder widerrufen werden ( § 33 e GewO )"

d.h. dort hat mal wieder jemand von der PTB Gesetze neu ausgelegt, aber das ist falsch, denn der § 33 e GewO heißt
"sind zurückzunehmen oder zu widerrufen"

Da die PTB keine Gesetzgebungsfunktion hat, kann sie aus einer Mussvorschrift nicht einfach selbstständig eine Kannvorschrift machen.


Wenn jemand eine rechtliche Erläuterung zu den "Verfristungen" hat, bitte posten.


Gruß
Meike
177 02.12.2009 18:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Gibt es nur Manipulationen bei Spielgeräten?

Mir erscheint das rege Interesse von 2-3 neuen Forenmitliedern an verstaubten Beiträgen der letzten 4 Jahre recht bemerkenswert, weil sich die Optik der ersten Seite im Spielrecht doch signifikant verändert hat und einige Diskussionen der letzten 3 Tage dadurch als quasi irrelevant auf Seite 2 und 3 verschoben sind.
Die Motivation mag ja durchaus ehrenhaft sein, aber für mich sieht es so aus als wenn dort mal ein Experte der Forenverwaltung drüber schauen sollte.

Also deshalb dieser OFF-Topic Beitrag. Aber es könnte ja auch etwas mit manipuliertem "Screen" zu tun haben.

Gruß vom Rudi


.
178 06.12.2009 11:02 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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RE: Gibt es nur Manipulationen bei Spielgeräten?

Zitat:
Original von RudiCartell
Mir erscheint das rege Interesse von 2-3 neuen Forenmitliedern an verstaubten Beiträgen der letzten 4 Jahre recht bemerkenswert, weil sich die Optik der ersten Seite im Spielrecht doch signifikant verändert hat und einige Diskussionen der letzten 3 Tage dadurch als quasi irrelevant auf Seite 2 und 3 verschoben sind.
Die Motivation mag ja durchaus ehrenhaft sein, aber für mich sieht es so aus als wenn dort mal ein Experte der Forenverwaltung drüber schauen sollte.

Also deshalb dieser OFF-Topic Beitrag. Aber es könnte ja auch etwas mit manipuliertem "Screen" zu tun haben.

Gruß vom Rudi


.



Dieser Eindruck drängt sich mir auch auf, Rudi ! Die Themen haben wohl irgend welche Nerven getroffen.

Grüße

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gmg
179 06.12.2009 15:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,
hallo Rudi,

soviel Bestätigung, - denn die Herren machen sich wirklich Mühe -
dass wir hier mal wieder die richtigen Themen angepackt haben,
ist doch erfrischend.

Diesmal finde ich es auch wesentlich netter als sonst, denn die
anderen Störfeuer waren immer mit erheblichen Verbalattacken
(Beleidigungen, Diskreditierungen etc.) ausgestattet.

Gruß
Meike
180 06.12.2009 18:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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