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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? 18 Bewertungen - Durchschnitt: 6,8918 Bewertungen - Durchschnitt: 6,89
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Meike
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Gruß an alle,

hatte schon mal jemand die Hersteller, der von euch genutzten Spielgeräte angeschrieben und nach der
werksmäßig eingestellten AQ gefragt?

Das es keinen "echten" Zufall gibt bei einem von Menschen programmierten
Spiel, ist doch logisch, oder nicht?

Wie hoch dürfte denn die AQ maximal sein, damit ihr bei den Unterhaltungskosten + Steuern nicht noch drauf zahlt?

Gruß
Meike
61 23.08.2009 16:44 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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rosebud rosebud ist männlich
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hi,

wie hoch die AQ sein darf, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Bei den klassischen GSP war und ist sie wohl immer noch zwischen 60 und 70 % vom Einsatz.

Bei den sog. Multigamblern reicht das Spektrum von 70-95%.

Ist die Auslastung hoch, kann man auch mit 80% noch Geld verdienen.

grüße
62 23.08.2009 18:38 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Solon
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Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Zitat:
Original von Meike

Wie hoch dürfte denn die AQ maximal sein, damit ihr bei den Unterhaltungskosten + Steuern nicht noch drauf zahlt?

Gruß
Meike


Schatzi großes Grinsen

Les noch mal bitte den Beitrag von Zeuß.

Es gibt keine Quote mehr, sondern eine Stundeneinnahme.

Bei voller Ausreizung der SpielV (max.Einsätze, min. Gewinne, Einhaltung der anderen Parameter) heist das ca.78% oder bei max. € 33/ Stunde max. 100%

Alles klar? anbeten


@ Rosebud:

Was ist mit meiner Frage?
Willst Du hier Hersteller verleumden oder Fakten präsentieren.
Sorry, aber für dummes Geschwätz ist das hier zu wichtig! Wand

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 23.08.2009 22:35.

63 23.08.2009 22:33 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Hallo,
Zitat:
Original von Corleis
Aber:
Ein Vermögensschaden ist gegenber dem Vermögen der Novomatic Gruppe entstanden, weil ihr geistiges Eigentum geschädigt wurde.
Anzeigen sollten und müssten also durch den Geschädigten, die Novomatic Gruppe gestellt werden.
Eine kleine Gruppe von Kriminellen hat jetzt bewiesen, daß die Software unsicher ist.


Es bezahlen doch alle Aufsteller die Monatsmiete für das entsprechende Novomatic Gerät incl. der enthaltenen Software oder?

Also bekommt die Novomatic Gruppe monatliche Nutzungsgebühren bezüglich ihres geistigen Eigentums.

Die schwarzen Schafe unter den Aufstellern bezahlen diese Miete (Hard-und Software) doch auch, oder?
Und ich gehe davon aus, das diese Kunden der Novomatic wesentlich bessere Bonität genießen, da sie wahrscheinlich keine liquiditätsprobleme haben, da die "geänderte" Software dafür sorgt, dass die Automaten wirtschaftlich korrekt betrieben werden können!

Ich sehe da keinen Vermögensschaden den die Novo Gruppe bezüglich der Software entsteht, da alle Aufsteller die Mietzahlungen leisten...

Es kann sein, dass ein ideeller Vermögensschaden entsteht, da die Marktbereinigung nicht so schnell stattfindet wie erhoft!

Zitat:
Original von Corleis

Es muß für jeden Hersteller klar und zweifelsfrei erkennbar sein:

Jede Manipulation zum Schaden der Gäste oder Aufsteller, die durch einen Hersteller in den Umlauf gebracht wird oder die durch einen Hersteller zum Nachteil Dritter eingesetzt wird, muß EXISTENZVERNICHTENDE Folgen haben.
Ich denke hier z.B. an Bußgelder, wie wir sie bisher nur von Microsoft & Co kennen.


[/quote]

@ corleis,

da stimme ich dir 100%ig zu!
Grüße Zeus
64 23.08.2009 23:15 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo David,
hallo Zeus,

zur Erläuterung meiner Frage. Dann wird es besser verständlich.

Die vorgeschriebenen Grenzen in der SpielV waren angedacht zum Spielerschutz,
so dass man dort nur maximale Verlustgrenzen findet.

Diese maximalen Verlustgrenzen (Stundenverlust) würden natürlich problemlos eingehalten,
wenn ihr Spielgeräte mit einer AQ von 100% betreibt.

Aus kriminalpräventiver Sicht heraus wäre das aber völlig verheerend, da es dem Unternehmer
unmöglich gemacht würde, seinen Betrieb legal zu führen.

Die Regulierung des Glücksspiels ist aus 2-Komponenten heraus wichtig
- Suchtprävention und Kriminalprävention

Aus kriminalpräventiver Sicht heraus sind natürlich kleine Spielhallen mit geringem Spielgerätebestand,
in denen auch die Aufsicht "aufsehen" kann und nicht "Monitoring" betreibt und
das in einem überschaubaren Gesamtrahmen in einer Stadt wünschenswert.

Es sollen schließlich keine Kunden "angefüttert" werden, sondern es soll nur zu einer Bedarfsdeckung kommen.

Damit dann so ein Betrieb aber mit legalen Mitteln überleben kann ( denn auch das ist aus kriminalpräventiver Sicht wichtig ), muss er mit Automaten "arbeiten" können, die das ermöglichen.

Wir hatten uns hier schon mal darüber "unterhalten", dass dies bei den sogenannten anderen Spielen
gewerberechtlich bereits geregelt ist.

Und da ich jetzt nach Symptom + Ursache wieder bei meinem Lieblingsthema "Herstellen der Rechtssicherheit" ankam, hatte ich die Frage gestellt.


Daher jetzt mit dieser Erläuterung noch mal:

"Wie hoch dürfte denn die AQ maximal sein, damit ihr bei den Unterhaltungskosten + Steuern nicht noch drauf zahlt?"


Gruß
Meike


P.S.:
Hallo rosebud,

danke.
Ich denke, dass Du über ganz gute Infos verfügst, nicht wahr?

Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 24.08.2009 05:17.

65 24.08.2009 05:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Corleis
Zitat:
Original von Meike

Wie hoch dürfte denn die AQ maximal sein, damit ihr bei den Unterhaltungskosten + Steuern nicht noch drauf zahlt?

Gruß
Meike


Schatzi großes Grinsen

Les noch mal bitte den Beitrag von Zeuß.

Es gibt keine Quote mehr, sondern eine Stundeneinnahme.

Bei voller Ausreizung der SpielV (max.Einsätze, min. Gewinne, Einhaltung der anderen Parameter) heist das ca.78% oder bei max. € 33/ Stunde max. 100%

Alles klar? anbeten


@ Rosebud:

Was ist mit meiner Frage?
Willst Du hier Hersteller verleumden oder Fakten präsentieren.
Sorry, aber für dummes Geschwätz ist das hier zu wichtig! Wand



hi,

das mit den 78% verstehe ich nicht.
Die Stundeneinnahme ergibt sich m.E. aus der Auszahlquote des Geräts.

Nach der SPVO darf ein Gerät max. 33€ /STD einnehmen bei einer max. Einsatzhöhe von € 80.- (danach folgt eine Einsatzpause nach ca. 34 Minuten).
Von diesen 80€ darf das Gerät max. 33 behalten, das sind 41%, 59 % muß es wieder ausschütten, somit wäre eine AQ von 59% zulässig !

Bei der von dir genannten AQ von 78% verbleiben von den eingesetzten 80€ somit dann 22% = 17,60 Euro

Reduzierst du die AQ auf 68% verbleiben als Kasse 32% = 25,60 EURO

Erhöhst du die AQ auf 90%, verbleiben dir 10% = 8 €/Std

Das ist zum Bestreiten der Kosten zu wenig - ausser du hast eine wahnsinnige Auslastung.

grüße
66 24.08.2009 08:16 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von rosebud

das mit den 78% verstehe ich nicht.



technisch mögliche Einsätze:

alle 5 Sek. = 20 Cent

1 Min= 2,40€

1 Std = 144€ = 100%

max.zulässig = 33€ = 22,916666666% der Einsätze

Wichtig ist das das Gerät zwischendurch Kleingewinne einstreut, damit bei 80€ nicht die Sperre aus dem Überwachungsmodul aktiv wird.

Gutes Beispiel dafür: Neon (Mystery Gewinne)
67 24.08.2009 10:26 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Hallo David,

denk bitte daran, dass es ein Unterschied ist, was das Kontrollmodul als
"Einsatz" und "Gewinn" erfasst und was tatsächlich den Einsatz und Gewinn im Spiel darstellt.

Gruß
Meike
68 24.08.2009 18:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo David,

denk bitte daran, dass es ein Unterschied ist, was das Kontrollmodul als
"Einsatz" und "Gewinn" erfasst und was tatsächlich den Einsatz und Gewinn im Spiel darstellt.

Gruß
Meike



Hallo Maike,

mir ist so ziemlich egal ob der Spielgast nach Einwurf von 2€ auf einer Punktebank nach Gewinnen 1.000.000 Punkte stehen hat und ob der Gast die Punkte in 10 Minuten oder 10 Stunden abspielt.
Mich interessiert die Kasse.
Davon werden die Rechnungen bezahlt.

Interessant ist das was an Geld rein- und rausgeht. (Spielmodul)

Das was hinter dem Spielmodul dargestellt wird (Punkte/tanzende Jungfrauen) interessiert auch meine Bank nicht.
Ich kann ja mal 1000 Punkte auf die Überweisung schreiben.
69 25.08.2009 12:41 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Zitat:
Original von gmg
Hallo Meike !

Ich komme mir bald wie bei einer Vernehmung vor.
Trotzdem noch einmal der Versuch einer Erklärung, obwohl DU das ja alles viel besser können müsstest:

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit werden nach den Voraussetzungen des § 33 c GewO zugelassen.
Dazu wird ein Mustergerät der PTB übergeben und von dieser Institution geprüft.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bauart zugelassen. Der Hersteller erhält den Zulassungsschein. Dieser berechtigt ihn, unverändert Nachbaugeräte herzustellen und zu vertreiben.
Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart erhält der Hersteller einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen. Diese Belege überlässt er dem Aufsteller. Das Zulassungszeichen ist an dem Spielgerät deutlich sichtbar anzubringen.

Diese Voraussetzungen sind bei dem fraglichen Gerät alle erfüllt.

So lange diese Geräte sich im zugelassenen (= nicht veränderten) Zustand befinden, ist das Tatbestandsmerkmal der behördlichen Erlaubnis erfüllt.

Die NovoLine II GSG sind nach den TR 3.3 zugelassen worden.
Daher interessieren die von Dir vorgebrachten Argumentationsketten für GSG, die nach den TR 4.0 zugelassen worden sind, nicht.

Zugelassen worden ist (u. a.) das Spiel Jokers`s Wild mit einem Gewinnplan.

Aktuell gibt es in der Aufstellung aber Nachbaugeräte, die über einen anderen, als den zugelassenen, Gewinnplan verfügen.

Die Software der zugelassenen Bauart ist also durch eine unbefugte Veränderung der zugelassenen Bauarteigenschaften geändert worden.

Damit werden diese Geräte ohne behördliche Erlaubnis (§ 284 StGB) betrieben.

MIR reicht diese Argumentationskette für meinen persönlichen Anfangsverdacht.
Die weiteren Ermittlungshandlungen lägen dann bei den zuständigen Organen.
Verfahren können auch wieder eingestellt werden.
Grüße


Von dieser hier vorgetragenen Argumentationskette muß ich leider auf Grund neuerer Informationen zurücktreten.

Grüße

__________________
gmg
70 25.08.2009 21:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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gmg, hat sich ergeben, dass die Software identisch ist ?

Hoffentlich lässt die zuständige StA denhersteller nicht an das Gerät, bis dies geklärt ist.
Die könnte ja mal Herrn Noone, kommt ja aus dem Süden, das Gerät untersuchen lassen.
71 26.08.2009 06:06 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

die software ist identisch,der dongle nicht. großes Grinsen

Anscheinend gibt es auch schon eine " Sparversion" für den Novosuperstar (Magic Ballogator), da dieser auch demnächst upgedated wird (siehe Ptb).

grüße
72 27.08.2009 20:26 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Meike
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Hallo Rosebud,

ist diesmal wieder ein "Ekennungszeichen" programmiert?

Gruß
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73 28.08.2009 04:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von rosebud
hi,

die software ist identisch,der dongle nicht. großes Grinsen

Anscheinend gibt es auch schon eine " Sparversion" für den Novosuperstar (Magic Ballogator), da dieser auch demnächst upgedated wird (siehe Ptb).

grüße


Bezogen auf Novo 2 :

die ausserhalb der Herstellerhallen geänderten Novos haben aber danach auch noch den Originaldongle.
74 28.08.2009 06:10 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
jasper
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@ dieter,
dass kann doch nur bedeuten, dass der „Originaldongle“ nicht mehr der „Originaldongle“ ist.

@nochmals für ALLE
Auf den Seite 22 bis 25

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN%2
03.1/G-2044.PDF


ist zu entnehmen, dass „Build 75“ mit verplombter Festplattenverriegelung kommen soll.

Hat einer eine Ahnung wer für diese Verplombungen verantwortlich zeichnet und wodurch nachprüfbar sichergestellt wird, dass auch bei den Herstelleraufsteller und deren „Partner“ die Festplattenverriegelung verplombt wird?

Ist diese Verplombung von außen sichtbar bzw.überprüfbar?
Wenn nicht, wäre dass doch nur Makulatur und zwar die dermaßen offensichtlicht ist, dass es selbst die zulassende PTB erkennen müsste!
Wand


"Die PTB

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Braunschweig und Berlin, ist das nationale Metrologie-Institut mit wissenschaftlich-technischen Dienstleistungsaufgaben. Sie misst mit höchster Genauigkeit und Zuverlässigkeit – Metrologie als Kernkompetenz. " Kopfkratz großes Grinsen

Quelle: http://www.ptb.de/de/zieleaufgaben/dieptb.html
75 28.08.2009 07:23 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Zitat:
Original von jasper
@@nochmals für ALLE
Auf den Seite 22 bis 25

http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/docs/PAGE/SPIELGERAETE/ZULASSUNGEN%2
03.1/G-2044.PDF


ist zu entnehmen, dass „Build 75“ mit verplombter Festplattenverriegelung kommen soll.

Hat einer eine Ahnung wer für diese Verplombungen verantwortlich zeichnet und wodurch nachprüfbar sichergestellt wird, dass auch bei den Herstelleraufsteller und deren „Partner“ die Festplattenverriegelung verplombt wird?

Ist diese Verplombung von außen sichtbar bzw.überprüfbar?
Wenn nicht, wäre dass doch nur Makulatur und zwar die dermaßen offensichtlicht ist, dass es selbst die zulassende PTB erkennen müsste!
Wand



Deine Bedenken wurden berücksichtigt.
Warte die Zeit ab.

Grüße

__________________
gmg
76 28.08.2009 08:40 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Kernkompetenz ist schon OK!

@jasper: ich vermute, dass das ähnliche Wort dich zum Wetter führte, aber Wikipedia sagt: Die Metrologie ist die Lehre von den Maßen und Gewichten und den Maßsystemen.
Also bleibt nur die Hoffung, dass diese "Kernkompetenz", die durchaus wertvoll in diesem Umfeld wäre, sich tatsächlich in den Reihen der Spielgeräte-/&Wahlgerätezulassungsabteilung ausgebreitet hat.

Leider sind die Anzeichen (in diesem Fall, die intern versiegelte PC-Box) immer wieder Anlass an der Aktualität des Fachwissens zu zweifeln. Es ist sicher nicht "Stand der Technik" etwas auf solche Äußerlichkeiten (die äußerlich nicht einmal nachzuprüfen sind) zu reduzieren - auch wenn gmg das anders sieht. Wenn etwas berücksichtigt wurde, dann sollte man endlich einmal die Software der Spielsteuerung auf Quellcode-Ebene überprüfen und feststellen, ob das was man da prüft auch seinen Dienst in den Nachbaugeräten verrichtet.

Vorschläge einer soliden, dem Stand der Technik entsprechenden Absicherung liegen - wenn man denn externen Rat annehmen möchte - seit mindestens einem Jahr auf dem Tisch und mit dem Workshop hatte ich die Hoffung verbunden: "Jetzt gehts aber los und man(PTB) macht ernst".
Aber nach dieser NovoII-Schwebefrist bis 1.12.2009, wo die PTB offensichtlich eigene Erkenntnisse hinsichtlichtlich der Dringlichkeit anders bewertet, habe ich doch wieder einen weiteren Punkt gefunden, meine "Vorurteile" zu pflegen.
Bei den Wenigen, die Engagement zeigten, zeichnen sich Resignationserscheinung ab, weil offensichtlich weiter mehr Vertrauen in die Versicherungen der Hersteller gelegt wird, als sich den Erfahrungen und Fachkenntnissen ausgewiesener Fachleute zu bedienen und diese umzusetzen. Da werden lieber persönliche Abneigungen unterstrichen und pauschaliert.

Wenn die PTB sich immer wieder vorführen lässt, muss die Frage erlaubt sein, wer da bremst.

Gruß vom Rudi



.
77 28.08.2009 08:52 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Rosebud,

ist diesmal wieder ein "Ekennungszeichen" programmiert?

Gruß
Meike



Wird gerade überprüft ! großes Grinsen

gruß
78 28.08.2009 09:00 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Kernkompetenz ist schon OK!

Zitat:
Original von RudiCartell

Wenn etwas berücksichtigt wurde, dann sollte man endlich einmal die Software der Spielsteuerung auf Quellcode-Ebene überprüfen und feststellen, ob das was man da prüft auch seinen Dienst in den Nachbaugeräten verrichtet.

Vorschläge einer soliden, dem Stand der Technik entsprechenden Absicherung liegen - wenn man denn externen Rat annehmen möchte - seit mindestens einem Jahr auf dem Tisch und mit dem Workshop hatte ich die Hoffung verbunden: "Jetzt gehts aber los und man(PTB) macht ernst".

Gruß vom Rudi


Ich bin ja bei Dir, Rudi !

Man muß nur zwischen relativ schnell auszuführenden Maßnahmen, und mittelfristigen Maßnahmen unterscheiden !
Die Versiegelung schützt nach meiner Meinung diejenigen aus der Aufstellerschaft, die NICHTS machen, vor einem eventuellen Generalverdacht.

Wir wollen ja mal nicht vergessen, daß es davon sicherlich seeeehr viele gibt !

Ich habe gehört, daß das Personal der PTB aufgestockt wird.

Grüße

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79 28.08.2009 09:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von jasper
@ dieter,
dass kann doch nur bedeuten, dass der „Originaldongle“ nicht mehr der „Originaldongle“ ist.


Am dongle wird ja auch nichts verändert.
Das soll alles im RAM ablaufen.
80 28.08.2009 11:51 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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