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» ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? «

1) Geräte ohne Siegel befinden sich ab diesem Datum nicht in dem Zustand, den die Bauartzulassung vorgibt.
2) Außerdem kommt "das NSM-Problem" mit dem Mietvertrag auf den Aufsteller zu.
3) Die Versiegelung kann man bei geschlossenem Gerät nicht erkennen.
4) Was ist also zu tun ? Das Gerät ist zu öffnen.     Dann sieht man sich das unverletzte Siegel an.
Lösung wie immer: Ganz einfach !

Grüße[/quote]

hi,

ad 1)

Das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Aufklebers/Siegels hat mit der Bauartzulassung absolut nichts zu tun, lediglich die aktuelle Softwareversion (75) muß ab 1.12. aufgespielt sein.

ad 2)

Welches "NSM-Problem" ?

ad 3)

Richtig !

ad 4)

Und wenn das Siegel Verletzt ist oder fehlt ? was dann ?

grüsse



Gepostet am 10.09.2009 um 09:04 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38417#post38417


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