Marcel Fromm
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Thüringen:
Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 15,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: 10,00 €.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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21
30.08.2018 12:14 |
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Solon
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Andreas Goldmann
Eroberer
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Hallo zusammen!
Mir ist gerade so danach, für NRW noch kurz meinen "Senf" dazuzugeben. Bisher war nur von der Gebühr für die Empfangsbescheinigungen, also die "Originale", die Rede. In NRW gibt es im Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung allerdings auch die "benachbarte" Tarifstelle 12.1.4 mit folgendem Wortlaut: "Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: Euro 10", weshalb wir diese 10,00 Euro für Zweitschriften von An- und Ummeldungen kassieren. Die Zweitschriften von Abmeldungen werden - ebenso wie die Empfangsbescheinigungen hierfür - gebührenfrei erteilt.
Ich weiß aber auch, dass einige kreative Kolleginnen und Kollegen nach Tarifstelle 30.5 ("Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen Gebühr: Euro 0 bis 500") auch hierfür Gebühren erheben.
Vermutlich gibt es auch bei den Zweitschriften generell große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.
Hoffe, mein Beitrag sprengt den Rahmen der erbetenen Auskünfte nicht und dient eher der Abrundung des Themas!
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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21
04.09.2018 16:26 |
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Solon
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27711 OHZ
Jungspund
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Niedersachsen:
Gewerbe-An-, -Ummeldung u. -Abmeldung unterschiedslos je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43 €
Rechtsgrundlage: lfd. Nr. 40.1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO
Bei uns in Osterholz-Scharmbeck:
GewA 1: 25 Euro
GewA 2: 25 Euro
GewA 3: 15 Euro
__________________ ...
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21
17.10.2018 14:01 |
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
In NRW hat sich was getan!
Im auszugsweise beigefügten Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die Allgemeine VerwGebO geändert, u.a. auch die Tarifstellen 12.1.3 und 12.1.4.
Da diese blöden Änderungen mit den tausend geänderten Tarifstellen sehr unübersichtlich sind und ich auch schon mal was übersehen habe, möchte ich die Kollegen doch mal informieren.
Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau
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36
05.12.2018 11:34 |
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Andreas Goldmann
Eroberer
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@Roland Kissau!
Dann ist das ja doch noch was geworden mit der schon zum 01.11.2018 geplanten Erhöhung der Verwaltungsgebühren.
Ich habe in den letzten 4 Wochen, zuletzt vor 10 Minuten, immer wieder einen Blick in die unter https://recht.nrw.de veröffentlichte Fassung der Verwaltungsgebührenordnung geworfen und darin noch keine Änderungen gefunden...
Wann war denn die Verkündung der Änderungsverordnung?
Vermutlich haben einige Gewerbetreibenden das Glück gehabt, noch die "alten" Gebühren bezahlt zu haben, obwohl die geänderten Tarife schon gegolten haben... Aber das ist wohl systembedingt.
Aktuelle Verständnisfrage dazu: Wenn jetzt z.B. eine GmbH mit drei Geschäftsführern angemeldet wird, müsste das Ganze also insgesamt 59,00 Euro Kosten, richtig?
Das wäre gegenüber den 20,00 Euro, die bisher zu zahlen waren, ja eine ziemliche Steigerung...
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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21
05.12.2018 12:16 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Hallo Kollege,
das war in der 28. Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, die wir heute bekommen haben, enthalten.
Und die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Was wird denn heutzutage nicht teurer?
Viele Grüße aus dem Bergischen Land
!
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36
05.12.2018 12:21 |
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Andreas Goldmann
Eroberer
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Hallo Kollege Kissau und alle anderen NRWler!
Das betreffende Gesetz- und Verordnungsblatt wurde laut Veröffentlichung auf recht.nrw.de "Ausgegeben zu Düsseldorf am 05. Dezember 2018", demnach gelten die neuen Gebühren wohl erst ab morgen. Oder sieht das jemand anders?
Ach ja, noch nebenbei: Den Hinweis zur "Verkündigung" fand ich herrlich passend vorweihnachtlich...
In diesem Sinne: Schöne, einträgliche Adventszeit!
A. Goldmann
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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21
05.12.2018 12:30 |
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Schilli92
Grünschnabel
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Schleswig-Holstein:
Landesverordnung über Verwaltuingsgebühren vom 26.09.2018:
Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: gebührenfrei.
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21
06.12.2018 11:17 |
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C. Schröder
König
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NRW ist echt klasse. Ich habe erst einmal mit unserem Programmanbieter Kontakt aufgenommen, damit das in migewa eingepflegt wird. Dann muss unsere Gebührenkasse umgestellt werden.
Ab heute oder ab morgen? Ich habe es gerade von der Aufsicht bekommen.
Eine GmbH mit drei Geschäftsführern kostet also zukünftig 33 +13 +13 € ??? Wer sich das ausgedacht hat, sitzt nicht in der täglichen Bearbeitung.
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21
06.12.2018 11:52 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Eine offizielle Mitteilung habe ich bis heute nicht.. ich werde jetzt auch mal unseren IT-Dienstleister ansprechen, das muss ja alles geändert werden. Organisatorisches Highlight
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21
06.12.2018 13:23 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Ja, ein enormer Vorlauf
!
Gestern verkündigt, heute in Kraft; ich bin auch begeistert
.
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36
06.12.2018 13:29 |
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C. Schröder
König
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12.1.4
„Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15“
Wir haben bislang grundsätzlich eine Gebühr verlangt, egal, ob es sich um eine Zweitschrift der An-, der Um- oder der Abmeldung handelte.
Kann ich jetzt nur noch für die Zweitschrift der Anmeldung 15,00 € nehmen?
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21
06.12.2018 14:01 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Das hieß bisher auch "Zweitschrift der Gewerbeanmeldung" und wir haben auch für Ersatzausfertigungen von Um- und Abmeldungen 10 € genommen. Wir haben das halt "teleologisch" so ausgelegt
.
Da uns deswegen bisher niemand verklagt hat, werden wir das auch weiterhin so praktizieren.
Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau
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36
06.12.2018 14:08 |
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VeSa
Routinier
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Finde ich irgendwie beruhigend, dass es scheinbar alle eiskalt erwischt hat heute. Bei uns kam die Mitteilung immerhin um 11:40 Uhr an.
Habe schon ordentlich rumgewettert vorhin
Inzwischen haben wir alles umgestellt und können uns zurück lehnen. Finde die ganze Aktion trotzdem oberpeinlich.
Die Mail vom Ministerium wurde gestern Abend um 17:31 abgeschickt
Die Sache mit den 15 Euro war mir noch gar nicht aufgefallen. Finde ich aber auf eine gewisse Art amüsant
Passt doch irgendwie ins Bild...
Wünsche allen einen schönen Feierabend am nahenden Ende dieses SchLaDo
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21
06.12.2018 17:10 |
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VeSa
Routinier
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Ach so,
b) sind einfach juristische Personen, wie zB GmbH, auch dann, wenn sie Komplementärin einer KG (GmbH & Co. KG) ist.
c) es sind alle gesetzlichen Vertreter, also z.B. Geschäftsführer einer GmbH, anzugeben. Wenn nun also eine GmbH 3 Geschäftsführer hat, dann ist der erste "inklusiv", für die anderen beiden entstehen jeweils 13 Euro Gebühren, so dass die Anmeldung einer GmbH mit 3 Geschäftsführern dann also 33 + 13 + 13 = 59 Euro kostet.
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21
06.12.2018 17:13 |
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Fini469
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super vielen Dank.
Ich habs heute nur zufällig entdeckt, da wir gestern eine E-Mail von der Bezirksregierung bekamen, in der es um die Einführung des elektronischen Bezahlsystems ePayBL im Gewerbe-Service-Portal.NRW ging. Dort fand ich einen Hinweis dazu.....
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36
06.12.2018 17:16 |
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C. Schröder
König
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Unser Gewerbeprogramm konnte schnell umgestellt werden, allerdings hakt es bei der Gebührenkasse. Anmeldungen konnte ich umstellen, Ummeldungen nicht. Und die GmbHs etc. muss der Anbieter des Programms noch reinnehmen, ist wohl etwas schwieriger, da wir keine variablen Gebühren eintragen dürfen. Die heutigen GmbHs wurden mit einer Gebührenrechnung nach Hause geschickt.
Migewa ändern, Gebührenkasse ändern, Internetseite ändern, Dienstanweisung ändern, Anschreiben ändern. Hee, auf einem Donnerstag hat man echt nichts anderes vor.
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21
06.12.2018 17:24 |
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BernshausenL
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Grad mal noch eine Rückfrage zur Ummeldung. Hier bleibt alles wie gehabt? Egal was, wie, wo = 20 Euro??
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21
10.12.2018 08:52 |
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Fini469
Doppel-As
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nein, bei Ummeldung auch !!
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21
10.12.2018 08:54 |
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