Forum-Gewerberecht

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Das hieß bisher auch "Zweitschrift der Gewerbeanmeldung" und wir haben auch für Ersatzausfertigungen von Um- und Abmeldungen 10 € genommen. Wir haben das halt "teleologisch" so ausgelegt    .
Da uns deswegen bisher niemand verklagt hat, werden wir das auch weiterhin so praktizieren.

Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau



Gepostet am 06.12.2018 um 14:08 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113046#post113046


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