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Hallo Kollege Kissau und alle anderen NRWler!
Das betreffende Gesetz- und Verordnungsblatt wurde laut Veröffentlichung auf recht.nrw.de "Ausgegeben zu Düsseldorf am 05. Dezember 2018", demnach gelten die neuen Gebühren wohl erst ab morgen. Oder sieht das jemand anders?
Ach ja, noch nebenbei: Den Hinweis zur "Verkündigung" fand ich herrlich passend vorweihnachtlich...
In diesem Sinne: Schöne, einträgliche Adventszeit!
A. Goldmann
Gepostet am 05.12.2018 um 12:30 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113009#post113009
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