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Geschrieben von Andreas Goldmann am 05.12.2018 um 12:16:

 

Danke @Roland Kissau!

Dann ist das ja doch noch was geworden mit der schon zum 01.11.2018 geplanten Erhöhung der Verwaltungsgebühren.

Ich habe in den letzten 4 Wochen, zuletzt vor 10 Minuten, immer wieder einen Blick in die unter https://recht.nrw.de veröffentlichte Fassung der Verwaltungsgebührenordnung geworfen und darin noch keine Änderungen gefunden...

Wann war denn die Verkündung der Änderungsverordnung?

Vermutlich haben einige Gewerbetreibenden das Glück gehabt, noch die "alten" Gebühren bezahlt zu haben, obwohl die geänderten Tarife schon gegolten haben... Aber das ist wohl systembedingt.

Aktuelle Verständnisfrage dazu: Wenn jetzt z.B. eine GmbH mit drei Geschäftsführern angemeldet wird, müsste das Ganze also insgesamt 59,00 Euro Kosten, richtig?

Das wäre gegenüber den 20,00 Euro, die bisher zu zahlen waren, ja eine ziemliche Steigerung...



Geschrieben von Roland Kissau am 05.12.2018 um 12:21:

 

Hallo Kollege,

das war in der 28. Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts, die wir heute bekommen haben, enthalten.
Und die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Was wird denn heutzutage nicht teurer?

Viele Grüße aus dem Bergischen Land !



Geschrieben von Andreas Goldmann am 05.12.2018 um 12:30:

 

Hallo Kollege Kissau und alle anderen NRWler!

Das betreffende Gesetz- und Verordnungsblatt wurde laut Veröffentlichung auf recht.nrw.de "Ausgegeben zu Düsseldorf am 05. Dezember 2018", demnach gelten die neuen Gebühren wohl erst ab morgen. Oder sieht das jemand anders?

Ach ja, noch nebenbei: Den Hinweis zur "Verkündigung" fand ich herrlich passend vorweihnachtlich... großes Grinsen

In diesem Sinne: Schöne, einträgliche Adventszeit!

A. Goldmann



Geschrieben von Schilli92 am 06.12.2018 um 11:17:

 

Schleswig-Holstein:

Landesverordnung über Verwaltuingsgebühren vom 26.09.2018:

Gewerbe-Anmeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Ummeldung: 25,00 €,
Gewerbe-Abmeldung: gebührenfrei.



Geschrieben von C. Schröder am 06.12.2018 um 11:52:

 

NRW ist echt klasse. Ich habe erst einmal mit unserem Programmanbieter Kontakt aufgenommen, damit das in migewa eingepflegt wird. Dann muss unsere Gebührenkasse umgestellt werden.

Ab heute oder ab morgen? Ich habe es gerade von der Aufsicht bekommen.

Eine GmbH mit drei Geschäftsführern kostet also zukünftig 33 +13 +13 € ??? Wer sich das ausgedacht hat, sitzt nicht in der täglichen Bearbeitung.



Geschrieben von BernshausenL am 06.12.2018 um 13:23:

 

Eine offizielle Mitteilung habe ich bis heute nicht.. ich werde jetzt auch mal unseren IT-Dienstleister ansprechen, das muss ja alles geändert werden. Organisatorisches Highlight Kopfkratz



Geschrieben von Roland Kissau am 06.12.2018 um 13:29:

 

Ja, ein enormer Vorlauf wut !
Gestern verkündigt, heute in Kraft; ich bin auch begeistert Wand .



Geschrieben von C. Schröder am 06.12.2018 um 14:01:

 

12.1.4
„Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15“

Wir haben bislang grundsätzlich eine Gebühr verlangt, egal, ob es sich um eine Zweitschrift der An-, der Um- oder der Abmeldung handelte.

Kann ich jetzt nur noch für die Zweitschrift der Anmeldung 15,00 € nehmen?



Geschrieben von Roland Kissau am 06.12.2018 um 14:08:

 

Das hieß bisher auch "Zweitschrift der Gewerbeanmeldung" und wir haben auch für Ersatzausfertigungen von Um- und Abmeldungen 10 € genommen. Wir haben das halt "teleologisch" so ausgelegt .
Da uns deswegen bisher niemand verklagt hat, werden wir das auch weiterhin so praktizieren.

Einen schönen SchlaDo wünscht
Roland Kissau



Geschrieben von Fini469 am 06.12.2018 um 15:42:

 

habe ich auch eben gefunden....aber so wirklich kann ich mit b) und c) nichts anfangen Kopfkratz

hätten Sie vielleicht Beispiele Danke



Geschrieben von VeSa am 06.12.2018 um 17:10:

 

Moin

Finde ich irgendwie beruhigend, dass es scheinbar alle eiskalt erwischt hat heute. Bei uns kam die Mitteilung immerhin um 11:40 Uhr an.
Habe schon ordentlich rumgewettert vorhin wut schimpf
Inzwischen haben wir alles umgestellt und können uns zurück lehnen. Finde die ganze Aktion trotzdem oberpeinlich.
Die Mail vom Ministerium wurde gestern Abend um 17:31 abgeschickt Wand

Die Sache mit den 15 Euro war mir noch gar nicht aufgefallen. Finde ich aber auf eine gewisse Art amüsant großes Grinsen Passt doch irgendwie ins Bild...

Wünsche allen einen schönen Feierabend am nahenden Ende dieses SchLaDo smile



Geschrieben von VeSa am 06.12.2018 um 17:13:

 

Ach so,

b) sind einfach juristische Personen, wie zB GmbH, auch dann, wenn sie Komplementärin einer KG (GmbH & Co. KG) ist.

c) es sind alle gesetzlichen Vertreter, also z.B. Geschäftsführer einer GmbH, anzugeben. Wenn nun also eine GmbH 3 Geschäftsführer hat, dann ist der erste "inklusiv", für die anderen beiden entstehen jeweils 13 Euro Gebühren, so dass die Anmeldung einer GmbH mit 3 Geschäftsführern dann also 33 + 13 + 13 = 59 Euro kostet.



Geschrieben von Fini469 am 06.12.2018 um 17:16:

 

super vielen Dank.

Ich habs heute nur zufällig entdeckt, da wir gestern eine E-Mail von der Bezirksregierung bekamen, in der es um die Einführung des elektronischen Bezahlsystems ePayBL im Gewerbe-Service-Portal.NRW ging. Dort fand ich einen Hinweis dazu.....



Geschrieben von C. Schröder am 06.12.2018 um 17:24:

 

Unser Gewerbeprogramm konnte schnell umgestellt werden, allerdings hakt es bei der Gebührenkasse. Anmeldungen konnte ich umstellen, Ummeldungen nicht. Und die GmbHs etc. muss der Anbieter des Programms noch reinnehmen, ist wohl etwas schwieriger, da wir keine variablen Gebühren eintragen dürfen. Die heutigen GmbHs wurden mit einer Gebührenrechnung nach Hause geschickt.

Migewa ändern, Gebührenkasse ändern, Internetseite ändern, Dienstanweisung ändern, Anschreiben ändern. Hee, auf einem Donnerstag hat man echt nichts anderes vor.



Geschrieben von BernshausenL am 10.12.2018 um 08:52:

 

Grad mal noch eine Rückfrage zur Ummeldung. Hier bleibt alles wie gehabt? Egal was, wie, wo = 20 Euro??



Geschrieben von Fini469 am 10.12.2018 um 08:54:

 

nein, bei Ummeldung auch !!



Geschrieben von Taron-Arnsberg am 10.12.2018 um 16:11:

 

Und hier die Begründung der Erhöhung der Gebühren...wir sollen also bei einer elektronischen Gewerbeanzeige diese auf mögliche Scheinselbstädigkeit hin überprüfen...
Auszug aus Erlass 24.09.18 Wirschaftsmin. NRW:

"In Vorbereitung der Einführung eines elektronischen Bezahlsystems soll zunächst die Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) angepasst werden. Beabsichtigt ist, die Entstehung der Gebühr künftig nicht mehr nur an die Bescheinigung des Empfangs der Gewerbeanzeige, sondern auch an deren Prüfung zu knüpfen. Bei einer elektronischen Gewerbeanzeige, die perspektivisch durch eine automatisiert generierte Mitteilung bestätigt werden soll, entsteht ein nachgelagerter Prüfaufwand bei der Behörde (z.B. Prüfung des Vorliegens von Scheinselbständigkeit). Die Bescheinigung selbst verursacht dann keinen Aufwand mehr, sodass der gegenwärtige Gebührentatbestand bei elektronischen Gewerbeanzeigen, die über das GSP.NRW gestellt werden, ins Leere liefe. Gleichzeitig soll die Anzeigegebühr auf 26 Euro für ein Einzelunternehmen sowie auf 33 Euro für juristische Personen und Personengesellschaften zuzüglich 13 Euro pro weiterem gesetzlichem Vertreter bei einer juristischen Person angehoben werden. Für die Erteilung einer Zweitschrift ist eine Anhebung der Gebühr auf 15 Euro beabsichtigt."



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 04.01.2019 um 09:06:

  Gebühren für Gewerbeanzeigen

Guten Morgen,
hat zufälliger weise einer der Rheinland-Pfälzer die Begründung zur neuen Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung zur Hand und kann sie uns zur Verfügung stellen?

dies wäre sehr hilfreich für uns
Danke und schon einmal ein schönes Wochenende



Geschrieben von C. Schröder am 04.01.2019 um 11:10:

 

Ich bin jetzt gerade etwas verunsichert. Gerade eine GmbH & Co KG angemeldet. Unser Programm warf hier automatisch 26,00 € für die Anmeldung raus. Müssen hier nicht 33,00 € in Rechnung gestellt werden?



Geschrieben von VeSa am 04.01.2019 um 12:12:

 

Ja, sehe ich auch so. Sollten 33,- € sein.
Merkwürdig Kopfkratz


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