Forum-Gewerberecht
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12.1.4
„Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15“
Wir haben bislang grundsätzlich eine Gebühr verlangt, egal, ob es sich um eine Zweitschrift der An-, der Um- oder der Abmeldung handelte.
Kann ich jetzt nur noch für die Zweitschrift der Anmeldung 15,00 € nehmen?
Gepostet am 06.12.2018 um 14:01 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113044#post113044
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