Thema: Migewa Datenexport |
VeSa
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Das ist zum Glück gar nicht so schwierig, wenn man erstmal weiß wie es geht:
Oben im Menü:
Gewerbe -> bearbeiten
Dort dann auswählen was man möchte, in Ihrem Fall also z.B. Erfassung von 01.06.-07.07.2022
Suche starten
Auf einem der Suchergebnisse Rechtsklick -> Liste -> Liste als Tabelle öffnen
Zack, isses da : )
Man erhält dann eine *.csv, die man zur besseren Bearbeitung noch als *.xls o.ä. abspeichern kann/sollte.
Viele Grüße aus dem gerade noch kühlen OWL
VeSa
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Thema: Freiberufler stellt Freiberufler an - ewerbe? |
VeSa
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Wenn schon bei einer Beschäftigung von Personen ein Gewerbe anzumelden wäre müsste nahezu jeder Freiberufler letztlich doch ein Gewerbe anmelden. Man denke nur mal an die Rechtsanwaltskanzleien, in denen regelmäßig mehr Rechtsanwaltsfachangestellte tätig sind als Anwälte.
Letztlich müssen wir uns an die Gewerbedefinition halten. Und nur weil Jemand anders bei mir arbeitet wird aus dem freien Beruf nicht auf einmal ein Gewerbe. So zumindest meine Meinung.
Viele Grüße
VeSa
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Thema: unselbstständige Zweigstelle |
VeSa
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Irgendwie ja, aber irgendwie auch nein. Man kann den § 14 GewO auch so interpretieren, dass jede einzelne "Betriebsstättenform" anzeigepflichtig ist. Streng genommen würde dann der Betrieb der Zweigniederlassung aufgegeben, also GewA3 und der Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle aufgenommen (GewA1).
Möchte der Gewerbetreibende denn melden oder ist die Frage ob er zur Meldung aufgefordert werden soll?
Ich bin eigentlich der Ansicht, dass die richtige "Betriebsstättenform" im Gewerberegister stehen sollte/muss.
Viele Grüße
VeSa
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Thema: IKM-Schreiber - sozial unwertige Tätigkeit? |
VeSa
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Die Frage ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich schreibe dennoch nochmal etwas dazu, da sich bisher kein anderer geäußert hat.
Nach meinem Kenntnisstand steht in den meisten AGB der gängigen Partnervermittlungen ausdrücklich drin, dass es diese "Fake-Profile" gibt und man erklärt sich quasi damit einverstanden. Aus dem Grund sehe ich nichts sozial Unwertes darin. Dass er ver*** ist, ist klar. Aber auf Grund dessen dass es in den AGB steht quasi legal. Deshalb sehe ich in der gewerblichen Tätigkeit als solche kein Problem.
Was ist der Grund für das Gewerbeuntersagungsverfahren?
Wenn Sie die Tätigkeit als nicht gewerblich einstufen, dann wäre ein GU-Verfahren ohnehin nicht das richtige.
Viele Grüße
VeSa
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Thema: Gewerbeabmeldung v. A. w. wg. Untersagung nach HWO |
VeSa
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Bei uns ist es tatsächlich eine gemeinsame Erklärung.
Ich schicke ein Kopie der Akte mit einem Kurzanschreiben an die HWK mit der Bitte um Abgabe der gemeinsamen Erklärung und Weiterleitung an die IHK. Und irgendwann kommt bei mir ein Schreiben an, auf einem Kopfbogen mit Logos beider Behörden und auch zwei Unterschriften. Das funktioniert problemlos. Mal schneller, mal weniger schnell.
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Thema: Migewa Datenexport |
VeSa
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Über eine Auswertung sollte es funktionieren. Ist nur am Anfang etwas tricky bis man die so eingerichtet hat wie man sie haben möchte. Tipp: wenn man auf Auswertung bearbeiten geht, kann man die bisher erfolgten Auswertungen einsehen. Oftmals ist es einfacher, eine bereits vorhandene zu übernehmen wenn man ganz neu mit dem Programm arbeitet.
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Thema: Genehmigungsfiktion in der Praxis |
VeSa
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Nach meinem Kenntnisstand ist eine Verlängerung der Frist des § 6a GewO nicht möglich. Falls ich da auf dem Holzweg bin würde ich mich für eine entsprechende Quelle interessieren.
Wir verfahren in diesen Fällen so, dass der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt ("Er erscheint Herr xy und erklärt..."), auf eine Rückzahlung der Gebühren verzichtet und diese im späteren, zweiten, Verfahren verrechnet werden.
Viele Grüße
VeSa
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Thema: Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung |
VeSa
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Und dann höre ich innerhalb meiner 3 Tage Bearbeitungszeit nach § 15 GewO an und weise zurück oder wie ist die Vorstellung? Und: wo fängt denn die Zurückweisung an? Doch hoffentlich nicht bereits dann wenn ich schreiben muss die Anzeige ist nicht vollständig bzw. die Angaben zur Tätigkeit zu unbestimmt. Habe leider gerade keinen Kommentar zur Hand, werde aber nochmal nachlesen was der Landmann/Rohmer dazu so meint…
Viele Grüße
VeSa
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Thema: Vorlage Führungszeugnis |
VeSa
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Bei der vorläufigen Erlaubnis ist es meiner Meinung nach ganz eindeutig, dass die Unterlagen VOR Erteilung vorliegen müssen. Grund für die vorläufige Erlaubnis ist, dass aufgrund der Betriebsübernahme davon ausgegangen werden kann, dass die Räumlichkieten zum Betrieb einer Gaststätte geeignet sind. Dies entbindet uns jedoch nicht von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Und genau dazu gehört das FZ.
Bei mir geht keine vorläufige Erlaubnis raus, solange die persönliche Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei feststeht.
Ich gehe sogar so weit zu sagen, wenn ich eine vorläufige Erlaubnis erteile, dann habe ich die persönliche Zuverlässigkeit bereits positiv beurteilt, so dass es schwierig werden dürfte die endgültige Erlaubnis dann wegen persönlicher Unzuverlässigkeit zu versagen. Von krassen Fällen mal abgesehen. Wenn sich z.B. nach vorläufiger Erlaubnis etwas ergibt.
Viele Grüße
VeSa
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Thema: Marktprivilegien in der heutigen Zeit |
VeSa
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Ich bin durchaus auch ein Befürworter der Reisegewerbekarte. Allerdings auch der Ansicht, dass es nicht schaden würde, im Gegenteil sogar nützlich wäre, wenn es eine „Verpflichtung zur Gewerbemeldung“ auch für Inhaber einer Reisegewerbekarte gäbe bei der Wohnsitzbehörde. Dies natürlich nur, WENN sie das Reisegewerbe auch tatsächlich ausüben. Ich wünschte, der Gesetzgeber würde eine entsprechende Regelung schaffen und in die GewO aufnehmen.
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Thema: Zuverlässigkeitsprüfung nach Firmenübernahme bzw. Rechtsformänderung |
VeSa
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Guten Morgen,
ich bin zwar raus aus den Bewachern inzwischen, aber vielleicht ist meine Meinung besser als keine Meinung ; )
In meinen Augen geht ganz eindeutig bei Betreiberwechsel das ganze Prozedere von vorne los. Anzeigepflicht besteht also definitiv. Ob es eventuell eine Möglichkeit gibt zu sagen ok, wir begnügen uns damit dass „erneut“ angezeigt wird und verzichten auf die erneute Zuverlässigkeitsprüfung, weiß ich nicht. Ich dachte es sei so geplant, dass irgendwann jede Bewachungsperson nur einmal auf Zuverlässigkeit geprüft wird, und dann „von Jedem eingesetzt werden kann“. Habe das aber in letzter Zeit nicht mehr so genau verfolgt, da ich unzuständig geworden bin.
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Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
VeSa
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Bei uns war bzw. ist es auch Migewa. Wir konnten es sowohl als Gewerbehauptsachbearbeiter als auch als Sachbearbeiter überschreiben. Kann aber natürlich sein, dass bei Euch die Rechte anders verteilt sind. Aber einfach mal mutig reinklicken, nicht von der Farbe irritieren lassen und versuchen eine eigene Zahl reinzuschreiben.
Ich hatte mich auch blenden lassen. Meine Kollegin sagte geht nicht, ich gucke, sehe die Farbe des Kästchens, denke hmmm, stimmt, wie blöd. Dann habe ich mit dem krz telefoniert und musste feststellen, dass wir es doch überschreiben können
Eine ähnliche Blamage wollte ich Dir nur ersparen
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Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
VeSa
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Ein ähnliches Problem hatten wir mit einer KG. Da stellte sich dann heraus, dass wir es doch überschreiben konnten, obwohl es von der Farbe her so wirkte dass wir dachten es geht nicht. Vielleicht ist es bei Euch ähnlich? Was habt ihr für ein Programm? Vielleicht kann man die Rechte entsprechend „ändern“. Gibt es einen Admin „in der Nähe“ oder hast Du selbst Adminrechte?
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Thema: Gebühren für Gewerbeanzeigen |
VeSa
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Ist eine „kleine“ GmbH, vgl. § 5a GmbHG. Somit juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft => 33 Euro (bei einem Geschäftsführer).
Deshalb wird auch keine förmlicher Meldetatbestand erfüllt, wenn aus einer UG durch Erreichen des Stammkapitals eine GmbH wird (und sich sonst nichts weiter ändert, außer das aus „UG (haftungsbeschränkt)“ ein „GmbH“ wird) vgl. § 5a V GmbHG.
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Thema: Gewerbe: In Frankreich verboten, in Deutschland erlaubt |
VeSa
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Nach meinem Wissen greift § 4 GewO ja gerade nur dann, wenn er in Deutschland eine feste Betriebsstätte hat, und dann ab und zu mal was in Frankreich machen möchte. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn er hier aber keine Niederlassung hat, dann hilft ihm auch § 4 nicht weiter. Mal abgesehen von dessen Absatz 2, der "Umgehungsschnickschnack" ausschließt.
Das ist erstmal meine Grundmeinung zu § 4 GewO.
Hinzu kommt nun die Frage, was ihm ein deutscher Paragraph in Frankreich nützt. Da § 4 Ausfluss des Europarechtes sein dürfte, sollte es in Frankreich einen vergleichbaren Paragraphen geben. Das weiß ich aber nicht. Meine nicht vorhandenen Französischkenntnisse verhindern auch, das ich das herausfinden könnte
Aber selbst wenn es ein Pendant gibt, wovon ich ausgehe, dann müsste es ja immer noch daran scheitern, dass er hier in Deutschland eben gar nix hat. Die Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Tätigkeit liegen also schlichtweg gar nicht vor.
Die Dikussion ist eröffnet
Viele Grüße
VeSa
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Thema: Beschreibung der anzuzeigenden Tätigkeit |
VeSa
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Die Zurückweisung wegen fehlender Handwerkskarte finde ich sehr bedenklich. Setzt dies doch voraus, dass die Gewerbebehörde die Kenntnis hat, innerhalb von drei Tagen nur auf Grund der Papierlage zu beurteilen, ob tatsächlich ein Vollhandwerk vorliegt oder nicht.
Würde ich definitiv nicht machen!
Aber gut, wenn Euer Ministerium es so möchte...
Viele Grüße
VeSa
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