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Hallo zusammen!
Mir ist gerade so danach, für NRW noch kurz meinen "Senf" dazuzugeben. Bisher war nur von der Gebühr für die Empfangsbescheinigungen, also die "Originale", die Rede. In NRW gibt es im Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung allerdings auch die "benachbarte" Tarifstelle 12.1.4 mit folgendem Wortlaut: "Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: Euro 10", weshalb wir diese 10,00 Euro für Zweitschriften von An- und Ummeldungen kassieren. Die Zweitschriften von Abmeldungen werden - ebenso wie die Empfangsbescheinigungen hierfür - gebührenfrei erteilt.

Ich weiß aber auch, dass einige kreative Kolleginnen und Kollegen nach Tarifstelle 30.5 ("Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen Gebühr: Euro 0 bis 500") auch hierfür Gebühren erheben.

Vermutlich gibt es auch bei den Zweitschriften generell große Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Hoffe, mein Beitrag sprengt den Rahmen der erbetenen Auskünfte nicht und dient eher der Abrundung des Themas!



Gepostet am 04.09.2018 um 16:26 von:
Benutzer: Andreas Goldmann
Der Original-Beitrag :
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