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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger 7 Bewertungen - Durchschnitt: 7,437 Bewertungen - Durchschnitt: 7,43
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Meike
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kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger

Hallo zusammen,

nachfolgender Beschluß des LG Köln bringt eine neue Betrachtungsweise in die aktuelle Glücksspieldiskussion. D.h. demnächst werden vielleicht in allen Glücksspielbereichen nicht nur Alterskontrollen stattfinden müssen.

http://www.n-tv.de/politik/Kein-Lotto-fu...cle2799556.html

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.
Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern "die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen". Dazu zählt auch das Lotto-Spiel. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Westdeutschen Zeitung".
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an. Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.


Und bevor jetzt jemand denkt, dass das etwas ganz Neues ist, den muss ich enttäuschen, denn das ist bereits seit Jahrzehneten verankertes Recht in NRW im Spielbankbereich.

Spielordnung der Spielbanken in NRW, hier z.B. der Spielbank Aachen

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...ehoben=N&menu=1

§ 4
(1)
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Beteiligung am Spiel untersagt.
(2)
Vom Besuch der Spielsäle sind alle Personen ausgeschlossen, die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in seiner jeweils gültigen Fassung beziehen


Gruß
Meike
1 10.03.2011 07:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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jasper
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Ich meine, dass solch eine Vorgabe in der Gewerbeordnung bzw. Jugendschutzgesetz besser aufgehoben wäre.

Auch meine Sicht spricht nichts dagegen wenn die Altergrenze auf 21 Jahre raufgesetzt würde.

Auch AZUBIs, Taschengeldempfänger oder Wehrpflichtige sollten ihre "Einnahmen" nicht für Glücksspiel verwenden.
2 10.03.2011 07:45 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
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bandick bandick ist weiblich
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die gesetzliche verankerung solcher verbote und das umfassen verschiedener personengruppen sind das eine, aber die umsetzung dessen das andere - wie es meike ja auch bereits angesprochen hat. der von meike zitierte §4 ist sicherlich sinnvoll, aber wie soll das jemals geprüft werden. insofern zeugt es schon wieder von absoluter weltfremdheit, zum einen, solche gesetze zu verabschieden ohne offensichtlich über deren mögliche umsetzung in der praxis nachgedacht zu haben, zum anderen, vom lg köln, ordnungsgelder zu verhängen für dinge, die in keiner weise überprüfbar sind.

vielleicht muss man doch noch mal über eine spielerkarte nachdenken, die jeder bei einer bestimmten institution anfordern muss und in der alter, sozialter status, spielervergangenheit etc. im vorfeld geprüft werden. sämtliche glücksspielangebote dürften dann nur noch nach vorlage einer solchen spielerkarte bespielt werden.

@ meike: da du explizit darauf hingewiesen hast, dass das von dir zitierte gesetz eines aus nrw ist, gehe ich davon aus, dass andere länder keinen vergleichbaren paragraphen führen, richtig? falls dem so ist, muss man wieder einmal feststellen, wie sinnvoll doch eine länderübergreifende gesetzgebung wäre.
3 10.03.2011 08:45 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Ich finde das eine etwas seltsame Bevormundung. Ich meine, wenn sie ins Kino gehen o.ä. ist das Geld doch auch verpulvert. Und kommt mir jetzt nicht mit der Suchtgefahr, sonst dürfte man ihnen auch keinen Alkohol mehr verkaufen.
4 10.03.2011 09:10 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
Meike
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vergleichbare Regelungen gibt es in vielen Ländern

Bsp.:

Spielbanken im Land Sachsen-Anhalt.
§ 5

Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:
………………………
2. Personen, bei denen Anlass zu der Annahme besteht, dass ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Teilnahme an Glücksspielen nicht angemessen erscheinen lassen, ………….


Spielbanken im Land Schleswig-Holstein

§ 4 Spielverbote

(1) Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:
………………………..
2. Personen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Beteiligung am Spiel nicht entsprechen, …….


Spielbanken im Saarland
§3 Spielverbote

Die Teilnahme am Spiel ist Personen verboten,
…………………..
3. bei denen Anlass besteht anzunehmen, dass ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Teilnahme am Glücksspiel nicht entsprechen; ……….
5 10.03.2011 12:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
vergleichbare Regelungen gibt es in vielen Ländern
Bsp.:
Spielbanken im Land Sachsen-Anhalt.
§ 5
Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:
………………………
2. Personen, bei denen Anlass zu der Annahme besteht, dass ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Teilnahme an Glücksspielen nicht angemessen erscheinen lassen, ………….

Spielbanken im Land Schleswig-Holstein
§ 4 Spielverbote

(1) Die Teilnahme am Spiel ist nicht gestattet:
………………………..
2. Personen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Beteiligung am Spiel nicht entsprechen, …….

Spielbanken im Saarland
§3 Spielverbote

Die Teilnahme am Spiel ist Personen verboten,
…………………..
3. bei denen Anlass besteht anzunehmen, dass ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Teilnahme am Glücksspiel nicht entsprechen; ……….


Grau ist alle Theorie!
Bringen die Spieler jetzt ihre Einkommenserklärungen mit oder wie wird das in der Praxis überwacht?
6 10.03.2011 13:36 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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RE: kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger

Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

nachfolgender Beschluß des LG Köln bringt eine neue Betrachtungsweise in die aktuelle Glücksspieldiskussion. D.h. demnächst werden vielleicht in allen Glücksspielbereichen nicht nur Alterskontrollen stattfinden müssen.

http://www.n-tv.de/politik/Kein-Lotto-fu...cle2799556.html

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.


Wie soll so was in der Praxis laufen? Alterskontrollen dürften relativ unproblematisch sein; immerhin besteht Ausweispflicht. Aber wie soll kontrolliert werden, ob jemand ein Hartz-IV-Empfänger ist? Das ist doch ein Ding der Unmöglichkeit.

Ich denke, nicht nur das Unternehmen findet, dass es sich hier um eine schockierende und skurrile Entscheidung handelt.
7 10.03.2011 16:19 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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hier noch ein kommentar von einem geschäftsführenden vorstandsmitglied des lotto- und totoverbandes dazu:

Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto- und Totoverbandes der Annahmestelleninhaber in NRW, kann kaum glauben,
was ihm heute als Eilnachricht auf den Tisch kommt: Das Landgericht Köln verbietet der Westdeutschen Lotterie (WestLotto), u. a. den rund 557.130 Hartz-IV-Empfängern in Deutschland die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen. Geklagt hat ein Unternehmen, das in Deutschland keine Konzession für Sportwetten oder Lotterien besitzt und folglich auf Basis der Glücksspielstaatsvertrag gültigen gesetzlichen – in Deutschland als Regelung illegaler Anbieter dem zu bezeichnen ist.

Aus den Medienberichten ist zu entnehmen, dass es WestLotto – und damit jeder Annahmestellen in NRW – ab sofort untersagt ist, Spielaufträge von Hartz-IV Empfängern anzunehmen. Tobias Buller: "Wir halten eine solche Regelung für ethisch äußerst bedenklich. WestLotto kooperiert mit professionellen Suchtberatungsstellen gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wie und der der Bundeszentrale für
Landesfachstelle für Glücksspielsucht. Die Mitarbeiter unserer Annahmestellen sind für mögliche Auffälligkeiten im Hinblick auf Glücksspielsucht bereits seit langem geschult.

Dabei ist nicht entscheidend, aus welcher sozialen Herkunft der auffällige Spielteilnehmer kommt. Spielsüchtige finden sich in allen sozialen Schichten und nicht nur bei Hartz-IV Empfängern."

"Wir halten den vorliegenden Beschluss auch deshalb für diskriminierend gegenüber den Hartz IV-Empfängern, weil auch in der Hartz IV- W Regelsatzberechnung für Freizeitausgaben ein Regelbetrag berücksichtigt ist."

Buller kann sich heute vor lauter Anrufen in der Verbandszentrale in Münster kaum retten: "Vielleicht könnte in diesem Gerichtsbeschluss auch gleich erläutert werden, wie vor Ort Hartz-IV Empfänger identifiziert werden sollen!" "Es ist den Mitarbeitern vor Ort nicht zumutbar, die Kunden in den Geschäften nach Ihren Einkommensverhältnissen zu fragen", sagt Buller.

Seit Monaten plädiert Glücksspielmonopols der Verband für was heute wieder die Beibehaltung einmal Thema des der Ministerpräsidentenkonferenz ist. "An diesem Verfahren kann die Politik sehr einfach sehen was passiert, wenn das Monopol fällt", so Buller weiter: "Anbieter aus dem Ausland agieren über Internet – werden dort zunächst Einkommensnachweise per Mail angefordert?" fragt sich der Verbandschef.

"WestLotto hat bereits Rechtsmittel gegen diese Verfügung angekündigt", weiß Buller, "was aber nicht bedeutet, dass die Verfügung zur Zeit nicht zu beachten ist!"

@ meike: der von dir zitierte paragraph bezieht sich aber nur auf spielbanken, sehe ich das richtig? gaststätten, spielcasions, pferderennbahnen etc. fallen nicht darunter, oder?
8 10.03.2011 17:23 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Meike
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Hallo zusammen,

diese Verordnungsgrundlagen kenne ich bis jetzt nur aus dem Spielbankenrecht.

Die praktische Durchführung wäre heutzutage recht problemlos möglich, wenn entsprechende gesetzliche, vor allem datenschutzrechtliche
Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die ARGEn, aktuelle heißen sie Job-Center sind bundesweit vernetzt, so dass durch Abfrage einer Person
jmd. in Passau weiß, ob die Person in Flensburg die Grundsicherung beantragt hat.

Wie bei vielen anderen Dingen auch wäre eine Realisierung möglich, wenn man es denn will.


Gruß
Meike
9 11.03.2011 05:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Die praktische Durchführung wäre heutzutage recht problemlos möglich, wenn entsprechende gesetzliche, vor allem datenschutzrechtliche
Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die ARGEn, aktuelle heißen sie Job-Center sind bundesweit vernetzt, so dass durch Abfrage einer Person
jmd. in Passau weiß, ob die Person in Flensburg die Grundsicherung beantragt hat.

Wie bei vielen anderen Dingen auch wäre eine Realisierung möglich, wenn man es denn will.


... aber wer will denn so was?

Ein bundesweites Register, in dem jeder Hartz-IV-Empfänger aufgeführt ist. Und dann soll die Glücksspielbranche auf diese Daten zugreifen dürfen!?

Das dürfte doch einen Aufschrei der Datenschutzbeauftragten geben.

Wie wohl ein normaler Hartz-IV-Empfänger darüber denkt!?

Man könnte da auch schon an Diskriminierung dieser Bevölkerungsschicht denken ...

Als nächstes soll dann womöglich eine Kennzeichnungspflicht für Hartz-IV-Empfänger eingeführt werden!?
10 11.03.2011 07:43 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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Zitat:
Original von Ingo Hupens

Als nächstes soll dann womöglich eine Kennzeichnungspflicht für Hartz-IV-Empfänger eingeführt werden!?



Jo. Wahrscheinlich werden dann noch gelbe Sterne eingeführt. Das kann es nicht sein....

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
11 11.03.2011 08:59 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Meike
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Hallo Herr Hupens,

da fragen Sie
"Wie soll so was in der Praxis laufen? Alterskontrollen dürften relativ unproblematisch sein; immerhin besteht Ausweispflicht. Aber wie soll kontrolliert werden, ob jemand ein Hartz-IV-Empfänger ist? Das ist doch ein Ding der Unmöglichkeit"

Ich gebe daraufhin eine Antwort und nun schaukeln Sie sich hier gegenseitig hoch, bis zu der unglaublich unqualifizierten Antwort von domar mit dem "gelben Stern"

Wenn Sie keine Antwort auf Fragen wünschen, machen Sie dies bitte deutlich.


Gruß
Meike
12 11.03.2011 09:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

vorab: Ich möchte mich hier nicht mit Ihnen streiten und ich schaukle mich hier auch nicht hoch. Ich bin auch alles andere als ein Spezialist in Sachen Spielrecht.

Ganz sachlich betrachtet sehe ich die Problematik so: Im Verwaltungsrecht gibt es Regelungen, wonach ein Verwaltungsakt nichtig ist, den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann.

Nun hat das Kölner Landgericht bei dieser Entscheidung natürlich kein Verwaltungsrecht anzuwenden und der Beschluss ist kein Verwaltungsakt. Aber es wird hier eine Entscheidung getroffen, die aus meiner Sicht aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann. Insofern ärgert es mich, dass solche Entscheidungen getroffen werden. Im Verwaltungsrecht dürfte so eine Entscheidung zur Nichtigkeit führen.

Daten zum Hartz-IV-Leistungsbezug sind äußerst sensible Daten. Selbst für Behörden ist es nicht ohne weiteres möglich, an diese Daten zu gelangen. Von daher kann ich keine Möglichkeit erkennen, der Glücksspielbranche Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen.

Die Aussage von domar ist schon provokant - aber genau das schwebte mir auch im Kopf herum, als ich meinen Beitrag schrieb.
13 11.03.2011 10:34 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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Hallo Herr Hupens,

hier geht es darum, ob eine gerichtliche Entscheidung umsetzbar wäre oder nicht. Quasi ein klassischer Revisionsgrund.

Die Umsetzbarkeit ist zweifelsohne möglich.

Die Schaffung von speziellen rechtlichen Bedingungen obliegt dann dem Gesetzgeber.

Die Geldleistungen des SGB II sind zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die ALG II Regelsatzberechnung :

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren ….132,71 €
Bekleidung und Schuhe……………………… 34,13 €
Wohnung, Strom……………………………….. 26,87 €
Einrichtungsgegenstände, Möbel, …………..27,77 €
Haushaltsgeräte sowie derenInstandhaltung
Gesundheitspflege………………………………13,21 €
Verkehr ÖPNV…………………………………....19,20 €
Nachrichtenübermittlung, Telefon, Post…….20,38 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur………………….38,71 €
Beherbergungs- und ……………………………10,33 €
Gaststättenleistungen
Andere Waren und Dienstleistungen…………21,69 €

Es geht also um das Existenzminimum, dass die Solidargemeinschaft denjenigen zugesteht, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Soll die Solidargemeinschaft die Sportwetten finanzieren?

Ein Datenabgleich bedeutet nicht, dass
"der Glücksspielbranche Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen"

Wie Ihnen vielleicht bekannt, finden in diesem Bereich automatisierte Datenabgleiche statt.


http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/med...rtz_IV_2009.pdf

Nunmehr dürfen die
für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Sozialhilfe,
die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
die Aufstiegsfortbildungsförderung und
das Wohngeld zuständigen Behörden die Abfrage der
Kontostammdaten durchführen.

Davon zu unterscheiden ist die Möglichkeit des
automatisierten Datenabgleichs. Die Träger der Grundsicherung
für Arbeitsuchende überprüfen die Leistungsempfänger
regelmäßig im Wege eines automatisierten Datenabgleichs
mit anderen öffentlichen Stellen z. B. hinsichtlich
des Bezuges anderer Sozialleistungen, deren Höhe und
Bezugszeiträume, Versicherungspflichtzeiten geringfügiger
Beschäftigung sowie Kapitalerträgen bzw. Kapital zur
Alterssicherung. Rechtsgrundlage hierfür ist § 52 SGB II.
Eine ausdrückliche Information des Antragstellers vor
Durchführung des Abgleichs ist gesetzlich nicht vorgesehen."


Beispielhaft wäre es zum Beispiel möglich, dass die Spielerdaten, die aktuell ohnehin bei oddset vorgelegt werden müssen bei Abgabe des Tippscheins in eine Zentraldatei aufgenommen werden und die Verwaltungen im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs diese dann ebenfalls abgleichen.
Wenn der Hartz IV-Empfänger dann über den Satz 38,71€ im Monat kommt, wäre dies das Signal für die Verwaltung.

Gruß
Meike
14 11.03.2011 12:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger? Weltfremd!Ein Urteil macht Furore: Die Westdeutsche Lotterie darf vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Das ist eine undurchsetzbare Erziehungsmaßnahme.

Zumindest der notorische Agent Provocateur und Bundesbanker a.D., Thilo Sarrazin, dürfte sich angesichts der jüngsten Nachrichten aus dem Sportwettengewerbe ins Fäustchen gelacht haben: Als Finanzsenator in Berlin hatte er mit seinen Angriffen auf die Hartz-IV-Empfänger immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.

Die Annahme, Sportwettenliebhaber würden künftig ihren Einkommensnachweis vorlegen, bevor sie ihre Wetten platzieren, ist nicht von dieser WeltMal wetterte er, die so reichlich von der Politik ausstaffierten Arbeitslosen sollten lieber dickere Pullis anziehen als sich über hohe Heizkosten zu beschweren, dann stellte er sein berühmtes „Hartz-IV-Menü“ zusammen – um nachzuweisen, dass man mit vier Euro am Tag ganz wunderbar und gesund leben kann. Die jüngste Entscheidung des Kölner Landgerichts, derzufolge Alg-II-Bezieher in Nordrhein-Westfalen künftig keine Sportwetten mehr abschließen dürften, klingt wie die logische Fortführung der Sarrazinschen Theorien.

Zweifellos muss die Frage erlaubt sein, ob Menschen, die von Steuergeldern leben, die andere erarbeitet haben, ihre Zeit und ihr Geld in Wettbüros vertändeln sollten, statt ihre Energie in den Versuch zu investieren, einen neuen Job zu finden. Ein gutes soziales Netz, dessen sich die Bundesrepublik zu Recht rühmt, kann träge machen.

Entsprechend hilfreich kann es sein, den in ihrer Perspektivlosigkeit und Lethargie Verhafteten auch durch Gerichtsurteile wieder zu mehr Elan zu verhelfen. Dies jedoch nur theoretisch, denn praktisch macht zumindest dieser Schritt keinen Sinn: Hätten die Richter ein wenig nachgedacht, hätten sie schnell darauf kommen müssen, dass die Erziehungsmaßnahme in der Praxis kaum durchsetzbar ist.

Die Annahme, Sportwettenliebhaber würden künftig ihren Einkommensnachweis vorlegen, bevor sie ihre Wetten platzieren, ist weltfremd. Und selbst wenn sich eine verlässliche Zertifizierungsmethode für die Nicht-Hartz-IV-Empfänger unter den Wettfans ersinnen ließe: Der bürokratische Aufwand stünde in keinem Verhältnis zu dem womöglich erreichten Ziel.

Tatsächlich ist gerade die deutsche Glücksspielbranche das beste Beispiel für die fatalen Folgen einer gesetzgeberischen Intervention, die im besten Fall gut gemeint war, aber nur Chaos nach sich gezogen hat. Unter der Annahme, dass der Staat die Bürger am effektivsten vor Spielsucht schützen kann, hatte die Politik 2008 Lotto und Sportwetten unter staatliche Obhut gestellt und den privaten Anbietern die Geschäftsgrundlage entzogen.

Die Folgen sind misslich für alle Seiten: Die Privaten wanderten ins Ausland ab, deren Steuern gehen dem Staat nun durch die Lappen. Die Rechtsunsicherheit ist riesig und selbst die Suchtprävention wurde konterkariert, indem das Gros der Wettfans den privaten, nunmehr illegalen Anbietern ins Ausland folgte, wo sie nicht kontrollierbar sind. Warnung genug also für den Irrsinn, den vielleicht gut gemeinte, aber wenig durchdachte Initiativen nach sich ziehen können.



Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/ar...-Weltfremd.html

Da kann man sich nur anschließen.
15 11.03.2011 13:14 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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Solange es mögich ist, aus dem Tagessatz eines SGB II Empfängers noch Glücksspiel zu betreiben und zu finanzieren, sträubt sich mir als Steuerzahler das Nackenhaar.

Dann ist die Bedürftigkeit überfinanziert. Gleiches gilt im Übrigen für Tabakwaren und Alkohol.
16 11.03.2011 13:46 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger? Weltfremd!Ein Urteil macht Furore: Die Westdeutsche Lotterie darf vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Das ist eine undurchsetzbare Erziehungsmaßnahme.

Zumindest der notorische Agent Provocateur und Bundesbanker a.D., Thilo Sarrazin, dürfte sich angesichts der jüngsten Nachrichten aus dem Sportwettengewerbe ins Fäustchen gelacht haben: Als Finanzsenator in Berlin hatte er mit seinen Angriffen auf die Hartz-IV-Empfänger immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.

Die Annahme, Sportwettenliebhaber würden künftig ihren Einkommensnachweis vorlegen, bevor sie ihre Wetten platzieren, ist nicht von dieser WeltMal wetterte er, die so reichlich von der Politik ausstaffierten Arbeitslosen sollten lieber dickere Pullis anziehen als sich über hohe Heizkosten zu beschweren, dann stellte er sein berühmtes „Hartz-IV-Menü“ zusammen – um nachzuweisen, dass man mit vier Euro am Tag ganz wunderbar und gesund leben kann. Die jüngste Entscheidung des Kölner Landgerichts, derzufolge Alg-II-Bezieher in Nordrhein-Westfalen künftig keine Sportwetten mehr abschließen dürften, klingt wie die logische Fortführung der Sarrazinschen Theorien.

Zweifellos muss die Frage erlaubt sein, ob Menschen, die von Steuergeldern leben, die andere erarbeitet haben, ihre Zeit und ihr Geld in Wettbüros vertändeln sollten, statt ihre Energie in den Versuch zu investieren, einen neuen Job zu finden. Ein gutes soziales Netz, dessen sich die Bundesrepublik zu Recht rühmt, kann träge machen.

Entsprechend hilfreich kann es sein, den in ihrer Perspektivlosigkeit und Lethargie Verhafteten auch durch Gerichtsurteile wieder zu mehr Elan zu verhelfen. Dies jedoch nur theoretisch, denn praktisch macht zumindest dieser Schritt keinen Sinn: Hätten die Richter ein wenig nachgedacht, hätten sie schnell darauf kommen müssen, dass die Erziehungsmaßnahme in der Praxis kaum durchsetzbar ist.

Die Annahme, Sportwettenliebhaber würden künftig ihren Einkommensnachweis vorlegen, bevor sie ihre Wetten platzieren, ist weltfremd. Und selbst wenn sich eine verlässliche Zertifizierungsmethode für die Nicht-Hartz-IV-Empfänger unter den Wettfans ersinnen ließe: Der bürokratische Aufwand stünde in keinem Verhältnis zu dem womöglich erreichten Ziel.

Tatsächlich ist gerade die deutsche Glücksspielbranche das beste Beispiel für die fatalen Folgen einer gesetzgeberischen Intervention, die im besten Fall gut gemeint war, aber nur Chaos nach sich gezogen hat. Unter der Annahme, dass der Staat die Bürger am effektivsten vor Spielsucht schützen kann, hatte die Politik 2008 Lotto und Sportwetten unter staatliche Obhut gestellt und den privaten Anbietern die Geschäftsgrundlage entzogen.

Die Folgen sind misslich für alle Seiten: Die Privaten wanderten ins Ausland ab, deren Steuern gehen dem Staat nun durch die Lappen. Die Rechtsunsicherheit ist riesig und selbst die Suchtprävention wurde konterkariert, indem das Gros der Wettfans den privaten, nunmehr illegalen Anbietern ins Ausland folgte, wo sie nicht kontrollierbar sind. Warnung genug also für den Irrsinn, den vielleicht gut gemeinte, aber wenig durchdachte Initiativen nach sich ziehen können.



Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/ar...-Weltfremd.html

Da kann man sich nur anschließen.


Und ich auch!

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Gruß vom Walter
17 11.03.2011 14:29 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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Mit diesem Urteil unterstellt man indirekt, dass Leistungsempfänger nicht mit Geld umgehen können.

Da könnte man gleichermaßen sagen:

Beamte sind Faul
Politiker sind korrupt
kathol. Priester sind Triebtäter
Feuwehrleute sind Pyromanen
Altenpfleger sind Negrofil

Auf die Schwächsten der Schwachen rumhacken hat wohl Tradition in unserem Land. Immer schön nach unten treten. Da macht doch gerne jeder mit, der in entsprechender Position ist. Lenkt auch schön ab.

Jeder, der im Leistungsbezug des SGB gearbeitet hat, müsste eigentlich bestätigen können, dass dort eben die Masse der Empfänger mit Glückspiel nichts zu tun hat. Das klassische Bild des Leistungsempfängers nach SGB ist nicht mehr der Langzeitarbeitslose, verheiratet, 2 Kinder, mit der Flasche Bier in der Hand. Da sind sehr viele Geringverdiener dabei. Aber ich werde ja nicht für meine soziologischen Ergüsse bezahlt.

Es wird also teuer für die Verwaltungen. Egal wie es kommt.

Einzige Lösung: Man verbietet und reglementiert das Glücksspiel in allen Bereichen so, dass es für Anbieter unattraktiv wird. Und da sehe ich für die Zukunft schwarz.

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Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
18 11.03.2011 15:21 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Da tuen sich ja ungeahnte Möglichkeiten auf.
zb. könnte ein Leistungsempfänger nach diesem Beschluß nun sein ganzes Geld einsetzen und wenn er verliert gegen die Lotogesellschaft auf Rückzahlung klagen .
19 11.03.2011 20:11 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Zitat:
Original von Meike

(...) Die Umsetzbarkeit ist zweifelsohne möglich. (...)

(...) Ein Datenabgleich bedeutet nicht, dass
"der Glücksspielbranche Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen" (...)

(...) Wie Ihnen vielleicht bekannt, finden in diesem Bereich automatisierte Datenabgleiche statt.

Beispielhaft wäre es zum Beispiel möglich, dass die Spielerdaten, die aktuell ohnehin bei oddset vorgelegt werden müssen bei Abgabe des Tippscheins in eine Zentraldatei aufgenommen werden und die Verwaltungen im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs diese dann ebenfalls abgleichen.
Wenn der Hartz IV-Empfänger dann über den Satz 38,71€ im Monat kommt, wäre dies das Signal für die Verwaltung. (...)


Hallo Meike,

wenn es der Westdeutschen Lotterie untersagt wird, vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen zu dürfen, dann ist das schon eine undurchsetzbare Erziehungsmaßnahme.

Denn die Lotterie muss dann vor dem Verkauf die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob der Käufer ein Leistungsempfänger ist oder nicht. Das kann die Lotterie nicht! Bzw. sie kann es nur dann, wenn sie Zugang zu einer Datenbank erhält, in der sämtliche Leistungsempfänger gespeichert sind.

Der von Ihnen vorgeschlagene Datenabgleich mag realisierbar sein. Dieser Datenabgleich würde aber ja erst stattfinden, wenn die Sportwetten bereits verkauft wurden. Die Lotterie hätte dann also bereits gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln verstoßen.

Und dann ist da noch die Frage, was die Verwaltung dann unternehmen soll, wenn sie feststellt, dass der Hartz-IV-Empfänger mehr als die 38,71 € im Monat für Tippscheine umgesetzt hat?

Wahrscheinlich würden dann wieder Sanktionen gefordert werden, z.B. durch Leistungskürzungen. Aber solche Maßnahmen behindern die Jobcenter letztendlich nur bei ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Arbeitsvermittlung. Weiterhin treffen Sanktionen oftmals nicht nur den betroffenen Leistungsempfänger selbst, sondern oft auch seine Angehörigen - z.B. minderjährige Kinder.

Aber der Richterspruch scheint so extrem, wie er im ersten Moment in den Schlagzeilen rüberkommt, nicht zu sein. Folgende Aussage konnte ich unter www.stern.de lesen:

"Laut Gerichtssprecher müssen die Betreiber der Annahmestellen bei ihren Kunden nicht nachforschen, wie es um die finanzielle Situation bestellt ist. Auch lägen Wetten über kleine Euro-Beträge noch im Ermessensspielraum. Sobald es aber um höhere Beträge gehe und sobald der Betreiber einer Annahmestelle über die finanziell schwierige Situation des Kunden wisse, dürften die Scheine nicht mehr angenommen werden."

Also letztenlich alles nicht besonders konkret. Böswillige Zungen könnten es mit "Wischi Waschi" umschreiben.

Also - nichts für ungut.
20 12.03.2011 12:44 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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