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» kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Die praktische Durchführung wäre heutzutage recht problemlos möglich, wenn entsprechende gesetzliche, vor allem datenschutzrechtliche
Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die ARGEn, aktuelle heißen sie Job-Center sind bundesweit vernetzt, so dass durch Abfrage einer Person
jmd. in Passau weiß, ob die Person in Flensburg die Grundsicherung beantragt hat.

Wie bei vielen anderen Dingen auch wäre eine Realisierung möglich, wenn man es denn will.[/quote]

... aber wer will denn so was?

Ein bundesweites Register, in dem jeder Hartz-IV-Empfänger aufgeführt ist. Und dann soll die Glücksspielbranche auf diese Daten zugreifen dürfen!?

Das dürfte doch einen Aufschrei der Datenschutzbeauftragten geben.

Wie wohl ein normaler Hartz-IV-Empfänger darüber denkt!?

Man könnte da auch schon an Diskriminierung dieser Bevölkerungsschicht denken ...

Als nächstes soll dann womöglich eine Kennzeichnungspflicht für Hartz-IV-Empfänger eingeführt werden!?



Gepostet am 11.03.2011 um 07:43 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58864#post58864


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