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» kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger «

Ich meine, dass solch eine Vorgabe in der Gewerbeordnung bzw. Jugendschutzgesetz besser aufgehoben wäre.

Auch meine Sicht spricht nichts dagegen wenn die Altergrenze auf 21 Jahre raufgesetzt würde.

Auch AZUBIs, Taschengeldempfänger oder Wehrpflichtige sollten ihre "Einnahmen" nicht für [I]Glücksspiel [/I]verwenden.



Gepostet am 10.03.2011 um 07:45 von:
Benutzer: jasper
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