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» kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger «

[quote][i]Original von Meike[/i]

(...) Die Umsetzbarkeit ist zweifelsohne möglich. (...)

(...) Ein Datenabgleich bedeutet nicht, dass
"der Glücksspielbranche Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen" (...)

(...) Wie Ihnen vielleicht bekannt, finden in diesem Bereich automatisierte Datenabgleiche statt.

Beispielhaft wäre es zum Beispiel möglich, dass die Spielerdaten, die aktuell ohnehin bei oddset vorgelegt werden müssen bei Abgabe des Tippscheins in eine Zentraldatei aufgenommen werden und die Verwaltungen im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs diese dann ebenfalls abgleichen.
Wenn der Hartz IV-Empfänger dann über den Satz 38,71€ im Monat kommt, wäre dies das Signal für die Verwaltung. (...)[/quote]

Hallo Meike,

wenn es der Westdeutschen Lotterie untersagt wird, vorerst keine Sportwetten mehr an Hartz-IV-Empfänger verkaufen zu dürfen, dann ist das schon eine undurchsetzbare Erziehungsmaßnahme.

Denn die Lotterie muss dann vor dem Verkauf die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob der Käufer ein Leistungsempfänger ist oder nicht. Das kann die Lotterie nicht! Bzw. sie kann es nur dann, wenn sie Zugang zu einer Datenbank erhält, in der sämtliche Leistungsempfänger gespeichert sind.

Der von Ihnen vorgeschlagene Datenabgleich mag realisierbar sein. Dieser Datenabgleich würde aber ja erst stattfinden, wenn die Sportwetten bereits verkauft wurden. Die Lotterie hätte dann also bereits gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln verstoßen.

Und dann ist da noch die Frage, was die Verwaltung dann unternehmen soll, wenn sie feststellt, dass der Hartz-IV-Empfänger mehr als die 38,71 € im Monat für Tippscheine umgesetzt hat?

Wahrscheinlich würden dann wieder Sanktionen gefordert werden, z.B. durch Leistungskürzungen. Aber solche Maßnahmen behindern die Jobcenter letztendlich nur bei ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Arbeitsvermittlung. Weiterhin treffen Sanktionen oftmals nicht nur den betroffenen Leistungsempfänger selbst, sondern oft auch seine Angehörigen - z.B. minderjährige Kinder.

Aber der Richterspruch scheint so extrem, wie er im ersten Moment in den Schlagzeilen rüberkommt, nicht zu sein. Folgende Aussage konnte ich unter [URL]www.stern.de[/URL] lesen:

"Laut Gerichtssprecher müssen die Betreiber der Annahmestellen bei ihren Kunden nicht nachforschen, wie es um die finanzielle Situation bestellt ist. Auch lägen Wetten über kleine Euro-Beträge noch im Ermessensspielraum. Sobald es aber um höhere Beträge gehe und sobald der Betreiber einer Annahmestelle über die finanziell schwierige Situation des Kunden wisse, dürften die Scheine nicht mehr angenommen werden."

Also letztenlich alles nicht besonders konkret. Böswillige Zungen könnten es mit "Wischi Waschi" umschreiben.

Also - nichts für ungut.



Gepostet am 12.03.2011 um 12:44 von:
Benutzer: Ingo Hupens
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=58922#post58922


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